FRAPORT Geschrieben 29. September 2010 Melden Geschrieben 29. September 2010 Moin, kann mir jemand erklären, wie dass mit den Vekehrsrechten im Business-Aviation Bereich funktioniert? Wenn ich heute spontan nach Land xy möchte - wie bekommt der Business-Jet Anbieter so schnell die Verkehrsrechte? Vielleicht weiß ja jemand weiter. Grüße
DM-STA Geschrieben 30. September 2010 Melden Geschrieben 30. September 2010 Moin, kann mir jemand erklären, wie dass mit den Vekehrsrechten im Business-Aviation Bereich funktioniert? Wenn ich heute spontan nach Land xy möchte - wie bekommt der Business-Jet Anbieter so schnell die Verkehrsrechte? Vielleicht weiß ja jemand weiter. Grüße "Verkehrsrechte" kann verschiedene Bedeutungen haben, siehe Freiheiten der Luft. Man kann durch Verträge sämtliche Rechte haben, wie zum Beispiel ECAA-Länder untereinander, mit ein paar Ausnahmen. Dann genügt es, die Flugpläne bei den zuständigen Luftfahrtbehörden einzureichen. Im anderen Extremfall gibt es keinerlei Rechte, selbst ein Überflug ist verboten. Dazwischen findet man jede nur erdenkliche Abstufung von bürokratischem Aufwand und Bakschisch-Pflicht.
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