Kaule266 Geschrieben 21. Januar 2011 Melden Geschrieben 21. Januar 2011 Hallo, bin neu hier und habe mal eine Frage zur Erstbeantragung der AML. Muss ich bereits einen Musterlehrgang haben um die Lizenz beantragen zu können? Habe mein Jahr Praxis jetzt voll und wollte sie im Februar beantragen. Lg kaule
Toplader Geschrieben 22. Januar 2011 Melden Geschrieben 22. Januar 2011 Wenn du vom Cat-A sprichst dann benötigst du für die AML kein Typ-Rating. Der Rest wird über die interne QA Abteilung wo du beschäftigt bist geregelt und steht dann meist im "Firmenleitfaden" wie es weiter geht.
PEOPLES Geschrieben 23. Januar 2011 Melden Geschrieben 23. Januar 2011 Für die Cat A wird generell kein Musterlehrgang gefordert und wenn vorhanden, ändert das auch ncihts an deinen Rechten/Pflichten, allerdings unterscheidet die CAT A eben in Flugzeug mit Turbinen-Triebwerk, Flugzeug mit Kolbenmotor, Hubschrauber mit Turbinen-Triebwerk und Hubschrauber mit Kolbentriebwerk. Das sollte man vorher natürlich schon wissen :D Eine Cat B ohne Mustereintrag soll wohl möglich sein, seh ich aber wenig Sinn drin, ausser sich vieleicht die Kosten für erst Cat A und dann Cat B zu sparen. Bei kleinen Flugzeugen die nicht als komplex gelten (und das sind wirklich nur kleine Flugzeuge) kann man den Musterlehrgang wohl durch irgendwelche praktische Erfahrung ersetzten, aber ein Eintrag muss dennoch in der AML erfolgen. Aber selbst die Cessnas ala 152 und aufwärts benötigen zumindest ein Group-Rating, alles darüber ist dann sowieso nur mit extra Typerating möglich.
PEOPLES Geschrieben 27. Januar 2011 Melden Geschrieben 27. Januar 2011 Was ist mit den Leuten, die nicht mehr an den Flugzeugen arbeiten, die als Muster eingetragen sind? Bei der nächsten Lizenzverlängerung ist der Eintrag weg! Soweit ich weiss, nciht automatisch, aber stimmt, dass könnte an- und für sich nen Grund sein.
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