gefag Geschrieben 10. Juni 2013 Melden Geschrieben 10. Juni 2013 Hallo, wie berichtet wurde (http://www.aerotelegraph.com/kyrgyz-trans-avia-kirgistan-iran-lufthansa-airbus-a340-lieferung-sanktionen) hat eine iranische Fluggesellschaft auf trickreichem Wege das Embargo gegen den Iran umgehen können und zwei ex-LH A340-300 erhalten. Meine Frage an die Praktiker: ich gehe davon aus, dass beim Betrieb von modernen Verkehrsflugzeugen eine dauernde Unterstützung durch den Hersteller erfolgt (technische Updates, Softwareupdates, Hinweise auf evtl. altersbedingte Schwachpunkte und diesbzgl. Anpassung der Wartungsarbeiten, Updates der technischen Unterlagen und Betriebsvorschriften, Ersatzteillieferungen, Verifikation von Ersatzteilen, Schulung von Personal etc.). Dies geschieht ja, um maximale Betriebssicherheit sicherzustellen. Wie verhält sich ein Hersteller in einem solchen Fall. Verweigert er (oder muss er gar verweigern) die Zusammenarbeit oder hat der Sicherheitsgedanke Vorrang vor politischen Beschränkungen? Verzeiht die vielleicht laienhafte Frage, doch ich würde gerne wie man sich dies praktisch vorzustellen hat. Danke vorab!
NoGo Geschrieben 11. Juni 2013 Melden Geschrieben 11. Juni 2013 Von Boeing gab es mal ein Schreiben, dass es für Flugzeuge, die in "Schurkenstaaten" stehen keinen Support gibt, auch wenn diese Flugzeuge aus einem "Nichtschurkenstaat" sind. Soll heißen, dass z.B. eine westliche Airline, die mit einer Boeing in Kuba steht und eine Beschädigung hat, keine Unterstützung seitens Boeing erhält. Von Airbus gibt es meines Wissens nach dahingehend keine Aussage.
Micha Geschrieben 11. Juni 2013 Melden Geschrieben 11. Juni 2013 @NoGo: Deine Aussage betrifft doch sicher Boeings die von "Nichtschurkenstaaten" im Auftrag eines "Schurkenstaaten" fliegen und im "Schurkenstaat" dann auf Support angewiesen sind oder? Andernfalls wäre es ein wirtschaftliches Risiko für alle Fluglinien die mit einer Boeing einen Schurkenstaat anfliegen.
NoGo Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Geschrieben 13. Juni 2013 Nein! In einem konkreten Fall betraf dies eine spanische Airline, die in Kuba stand.
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