andreas4travel Geschrieben 14. Januar 2014 Melden Geschrieben 14. Januar 2014 Hallo, wollte mit Iberia von San Salvador nach Madrid fliegen. Bereits vor dem Start komische Geräuche aus der Turbine. Nach dem Start nach ca 15 min Ansage des Kapitän, dass es ein Triebwerksproblem gibt. (Alle Ansagen nur noch spanisch). Dann nach 5h kreisen Landung in Guatemala. Dort Unterbringung in feinem Hotel. Erst nach 2 Tagen haben wir nach Druck am Flughafen eine Buchung mit Aero Mexico /Lufthansa nach Hause nach Frankfurt bekommen. Schaden: Verdienstausfall unbez. Urlaub. + Telefonkosten im Hotel, hier nur ein Gespräch zu Iberia Deutschland, da vor Ort nur Spanisch gesprochen wurde (Kosten alleine 140 Euro) Kann man die EU Entschädigung zusätzlich einfordern? Problem (hatte schon mal einen Prozess verloren): Die Verordnung redet nur von Abflugverspätung/Annulierung. Steht es einer Annulierung gleich, wenn das Flugzeug zwar pünktlich abhebt, aber nie am Ziel ankommt? Kennt jemand Urteile auf die ich mich beziehen kann? (Az) Grüße Andreas
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