englandflieger Geschrieben 16. April 2014 Melden Geschrieben 16. April 2014 Habe ich da was groesseres verpasst? Laut Spiegelartikel muessen Airlines nicht nur die Steuern und Gebuehren bei Kundenstornierung erstatten, sondern immer auch einen Grossteil des Flugpreises?! http://www.spiegel.de/reise/aktuell/flugstornierungen-kunden-koennen-kosten-zurueckverlangen-a-964593.html Kennt sich jemand da aus - sollte das wahr sein, waere das komplett an mir vorbeigegangen...
744pnf Geschrieben 16. April 2014 Melden Geschrieben 16. April 2014 Habe ich da was groesseres verpasst? Laut Spiegelartikel muessen Airlines nicht nur die Steuern und Gebuehren bei Kundenstornierung erstatten, sondern immer auch einen Grossteil des Flugpreises?! http://www.spiegel.de/reise/aktuell/flugstornierungen-kunden-koennen-kosten-zurueckverlangen-a-964593.html Kennt sich jemand da aus - sollte das wahr sein, waere das komplett an mir vorbeigegangen... Bei dem Link (so wie Du ihn gepostet hast) ist von diesem Thema keine Rede (mehr), eventuell ein Indiz für die Glaubwürdigkeit der Meldung. Würde ja so etwa dem Niveau entsprechen, das wir vom Spiegel bezogen auf Luftfahrtthemen kennen.
englandflieger Geschrieben 16. April 2014 Autor Melden Geschrieben 16. April 2014 Wie merkwuerdig, probiere das mit dem Link nochmal... http://www.spiegel.de/reise/aktuell/flugstornierungen-kunden-koennen-kosten-zurueckverlangen-a-964593.html ZITAT SPON: >>Etwas komplizierter ist es mit dem Anteil, der für den eigentlichen Ticketpreis entfällt. Die Erstattung schließen die meisten Airlines pauschal in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen aus. Auch wenn Gerichte so eine Klausel oftmals rügen. "In der Regel können Reisende bei einer Stornierung etwa 95 Prozent des Flugscheinpreises zurückfordern", sagt Degott. Einen kleinen Teil der Kosten dürfen die Airlines grundsätzlich als Bearbeitungsentgelt geltend machen. Ein Beispiel: Ein Flug kostet 450 Euro, davon entfallen 150 Euro auf Steuern und Gebühren. In diesem Fall können Kunden 150 Euro zurückfordern plus 95 Prozent von den 300 Euro, die das eigentliche Ticket kostet - also 435 Euro. Die Ansprüche tatsächlich durchzusetzen, gestalte sich in der Praxis allerdings oft schwierig: "Der überwiegende Teil der Airlines mauert oder erhebt überzogene Gebühren, da hilft oft nur noch der Klageweg", sagt Degott.<<
744pnf Geschrieben 16. April 2014 Melden Geschrieben 16. April 2014 Mit dem zweiten zitierten Satz ist im Grunde der ganze Bericht hinfällig, solange keine rechtliche Grundlage ausfindig gemacht wird, die solche AGBs als nichtig entlarvt.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.