airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 7. Juni 2019 airliners.de Team Melden Geschrieben 7. Juni 2019 Wer eingecheckt ist und das dann trotzdem das Boarding verpasst, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Denn Reisende haben Mitwirkungspflichten, urteilt das Amtsgericht Frankfurt am Main.Zum Artikel
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.