airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 8. August 2019 airliners.de Team Melden Geschrieben 8. August 2019 Airlines müssen Fluggästen unter Umständen Kosten für Champagner zum Essen erstatten, wenn sie sich nicht ausreichend um Betreuung und Versorgung der Passagiere nach einem Flugausfall kümmern. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.Zum Artikel
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