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Lauda-Klausel zu irischem Gerichtsstand ungültig


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  • airliners.de Team
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Kurzmeldung: Die Ryanair-Tochter Laudamotion darf Verfahren über Entschädigungszahlungen an Passagiere nicht auf irische Gerichte beschränken. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat eine entsprechende Passage in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für ungültig erklärt, teilt das klagende Unternehmen Airhelp mit.

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