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Luftrechtskolumne (73): Rechtsfragen zum Klimaschutz in der Luftfahrt


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Geschrieben

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A., Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik der Uni Rostock ist in seinem Rechtsgutachtender Auffassung, daß

 

gemäß Art. 2 Abs. 1 Paris-Abkommen das Klimaziel von 1,5-1,8 Grad völkerrechtlich für alle Staaten als Obergrenze der globalen Erwärmung verbindlich ist.

Daraus folgt – Nullemissionen global in wenigen Jahren mit drastischen Konsequenzen für die Luftverkehrswirtschaft.

 

 

http://www.sfv.de/pdf/ParisSFV7.pdf

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