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DWDWDW (4): Bewundernswert unverschämt


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Geschrieben

Grundsätzlich ist eine solche Diskussion zu befürworten, wenn damit die Absicht verbunden ist

a)    den Luftverkehr auf gesunde Beine zu stellen, ohne dass

b)    sich die vor der Coronapandemie erlebten Belastungen für  die Flughafennachbarn wieder einstellen.

c)    Fakt ist aber auch, dass nationale Maßnahmen, ja sogar gemeinsame europäische Maßnahmen, nicht dazu führen werden den Luftverkehr wieder zu neuer Stärke zurückzuführen.

Deshalb ist es notwendig geeignete planerische, rechtliche und unternehmerische Instrumente zu finden, um einen umfassenden Zusammenbruch dieses Wirtschaftsbereichs zu verhindern. Nur wenn dieser Zusammenbruch verhindert und ein tragfähiges Konzept für eine nationale Luftverkehrs- und Tourismuswirtschaft gefunden wird, wird es am Ende der Krise auch wieder möglich sein ein nachfragegerechtes nationales Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Weg über den Aufsichtsrat der Lufthansa ist kein geeignetes Instrument die geforderte „Wende“ oder „Neuaufstellung“. Aufsichtsräte sollen die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens, innerhalb der rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen, vertreten. Die Berücksichtigung weitergehender Forderungen zum Beispiel im Klimaschutz oder Lärmschutz gehört nicht zu den Aufgaben des Aufsichtsrats.

Aus fachplanerischer Sicht gibt es zwei Instrumente, mit denen eine Neuausrichtung des Luftverkehrs möglich erscheint:

d)    Die Bildung einer Nationalen Holding – mit den relevanten Airlines, den relevanten Flughäfen und den relevanten Tourismusunternehmen - in der alle Luftverkehrsaktivitäten zusammengefasst und betrieben werden, oder

e)    Veränderung der Gesetze, Richtlinien, Regeln und Normen nach denen der Luftverkehr in Deutschland betrieben wird.

Die getätigten staatlichen Interventionen in privatwirtschaftliche Unternehmen, dienten nicht dazu eine nachhaltige Klima- oder Umweltpolitik zu initialisieren. Die Intervention diente ausschließlich dazu gesunden Unternehmen, oder Unternehmen die als unerlässlich für die Bedienung der Luftverkehrsnachfrage in Deutschland angesehen wurden, das Überleben der Corona-Krise zu ermöglichen. Immerhin ist die gesamte Luftverkehrs- und Tourismusbranche aus einer Phase der Hochkonjunktur über Nacht vollständig, umfassend und auf unabsehbare Zeit, abgestürzt. Eine nachhaltige Erholung ist derzeit nicht absehbar.
 

Ergebnis

Eine nachhaltige Sicherung und Wiederbelebung des Luftverkehrsstandorts Deutschland kann nicht den einzelnen Unternehmen überlassen werden. Deren Wirtschaftskraft wird dafür nicht ausreichend sein. Die Bildung einer Holding und die Zusammenfassung aller national notwendigen Luftverkehrsaktivitäten in einer Holding erscheint derzeit als die gangbarste und erfolgreichste Lösung. Diese Holding muss begleitet werden mit einer umfassenden Novellierung des Luftverkehrsrechts in der die Privilegien des Luftverkehrs beseitigt, aber gleichzeitig auch die Potenziale des Luftverkehrs gestärkt werden.

Ein gesellschaftlicher Ausgleich muss Gegenstand dieser Novellierung sein. Dabei muss Lärmschutz Vorrang von wirtschaftlichen Interessen haben, aber Verkehrsbelange eines national bedeutenden Flughafens Vorrang vor Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes haben. DFS und BAF müssen in das Prinzip als Fachplanungsbehörden eingegliedert werden. Die DFS als Monopolbetrieb ist in drei Teile: Tower- und Luftraumkontrolle, Luftraumplanung und Finanzen (Entgelte) zu zerschlagen.

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