airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 16. März 2021 airliners.de Team Melden Geschrieben 16. März 2021 Während Bayern und Niedersachsen eine bundesweit verbindliche Rückkehr-Testpflicht für Spanien-Urlauber befürworten, zeigt sich Baden-Württemberg abwartend. Markus Söder steht Reisen zu Ostern ablehnend gegenüber, ist aber "optimistisch" für Pfingst- und Sommerferien.Zum Artikel
Der Duesentrieb Geschrieben 17. März 2021 Melden Geschrieben 17. März 2021 Mallorca wird kein zweites Ischgl weil dort umfangreiche Schutzmaßnahmen mit hohen Strafen bei Missachtung gelten. Unlogisch sind dagegen die innerdeutschen Reisebeschränkungen: Aktuell kann ich durch ganz Deutschland fahren, in Gebiete mit Inzidenzen von >500 und dort bei Freunden/ Familie und eigenes Ferienhaus übernachten und bei der Rückreise ist kein Test notwendig. Übernachtungen in Hotels sind dagegen sogar in Gebieten mit Inzidenz <20 nicht möglich. 1
Koelli Geschrieben 17. März 2021 Melden Geschrieben 17. März 2021 Es dürfte doch wohl rechtlich kaum möglich sein, Tests anzuordnen, wenn Leute aus einem Gebiet mit niedriger Inzidenz zurück kehren! Da würde sofort jemand dagegen klagen
Der Duesentrieb Geschrieben 17. März 2021 Melden Geschrieben 17. März 2021 vor 5 Minuten schrieb Koelli: Es dürfte doch wohl rechtlich kaum möglich sein, Tests anzuordnen, wenn Leute aus einem Gebiet mit niedriger Inzidenz zurück kehren! Da würde sofort jemand dagegen klagen Ein kostenloser Test ist (anders als die Quarantäne-Auflagen) keine besonders große Einschränkung - ähnlich wie AHA-L. Das wird ja auch an anderer Stelle trotz geringer Fallzahlen verlangt. Das könnte z.B. mit der Nichteinhaltung der Abstandsregel während des Flugs begründet werden.
Koelli Geschrieben 17. März 2021 Melden Geschrieben 17. März 2021 vor 4 Minuten schrieb Der Duesentrieb: Ein kostenloser Test ist (anders als die Quarantäne-Auflagen) keine besonders große Einschränkung - ähnlich wie AHA-L. Das wird ja auch an anderer Stelle trotz geringer Fallzahlen verlangt. Das könnte z.B. mit der Nichteinhaltung der Abstandsregel während des Flugs begründet werden. Nein. Nur ein freiwilliger Test wäre rechtlich möglich. Fehlender Abstand ist kein Grund für einen Pflichttest, da man eh FFP2 Masken tragen muss.
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