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  • airliners.de Team
Geschrieben
Während Pauschalreisen über Ostern im Falle sich plötzliche verschärfender Reisewarnungen abgesichert sind, gilt das nicht für Individualreisende, die einzelne Leistungen wie beispielsweise nur die Flüge gebucht haben. Ihr Recht auf Erstattung muss zuvor vertraglich festgeschrieben worden sein.

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