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Green Airlines nimmt Warmwasserziele ab Paderborn ins Visier


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Geschrieben

Liebe airliners-Redaktion,

 

bei einem Wet-Lease, auch ACMI-Lease genannt, müssen BEIDE Airlines ein Air Operator's Certificate (AOC) haben, die Airline, die das Flugzeug samt Besatzung, Wartung und Versicherung (Aircraft, Crew, Maintenance, Insurance) zur Verfügung stellt als auch die Airline, die das Flugzeug anmietet.

 

Da Green Airlines ein virtueller Carrier ist, hat sie KEIN AOC, kann also keine Flugzeuge im Wet-Lease einmieten. Die E-190 der German Airways werden daher an Green Airlines verchartert, nicht verleast. Das ist ein großer Unterschied, da beim Wet-Lease/ACMI die Flüge unter dem Airline-Designator der anmietenden Airline durchgeführt und dieser alle anderen Kosten, z.B. für Fuel, Aircraft und Pax-Handling sowie Start-/Landegebühren, Catering, etc. von den entsprechenden Leistungserbringern direkt in Rechnung gestellt werden. Beim Charter werden die Flüge unter dem Airline-Designator der das Flugzeug betreibenden Airline durchgeführt und dieser werden auch alle Kosten in Rechnung gestellt. Diese sind aber schon im Charterpreis einkalkuliert und werden vom Charterer vor Durchführung des Fluges an die Airline bezahlt während diese die Rechnungen teilweise erst einen Monat später erhält. Für den Cash-Flow einer Airline ist ein Vollcharter wie er von Green Airlines mit German Airways vereinbart wurde, ausgesprochen positiv.

 

Bitte daher den Text des Artikels an der entsprechenden Stelle korrigieren. Danke!

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