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  • airliners.de Team
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Das Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil entschieden, dass Fluggesellschaften ihren Fluggästen auch bei Annullierungen aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse einen frühestmöglichen Ersatzflug anbieten müssen. Im konkreten Fall ging es um einen Flug, der aufgrund einer Blizzardwarnung annulliert worden war.

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