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  • airliners.de Team
Geschrieben
Wer nach einer Flugabsage auf eigenen Wunsch einen Tag früher als geplant am Zielort landet, hat keinen Anspruch auf Übernahme der dortigen Hotelkosten durch die Airline – das hat das Landgericht Landshut entschieden. Warum die Kosten nicht unter die EU-Fluggastrechte-Verordnung fallen, ist rechtlich eindeutig.

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