airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 19. März airliners.de Team Melden Geschrieben 19. März Wer nach einer Flugabsage auf eigenen Wunsch einen Tag früher als geplant am Zielort landet, hat keinen Anspruch auf Übernahme der dortigen Hotelkosten durch die Airline – das hat das Landgericht Landshut entschieden. Warum die Kosten nicht unter die EU-Fluggastrechte-Verordnung fallen, ist rechtlich eindeutig.Zum Artikel
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden