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Im Streit um Zusatzkosten für Handgepäck hat das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling bestätigt. Die Richter bemängeln eine zentrale Klausel in den Geschäftsbedingungen des Unternehmens – mit möglichen Folgen für die gesamte Branche.

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