airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 1. September airliners.de Team Melden Geschrieben 1. September **Notwehr statt Beleihung: Wer darf Drohnen am Flughafen abwehren?**Am Flughafen Leipzig/Halle soll ein Busfahrer eine Drohne unschädlich gemacht und so einen möglichen Sprengstoffanschlag unterbunden haben. Rechtsanwältin Nina Naske ordnet in ihrer Luftrechtskolumne für uns ein, welche Befugnisse es dafür eigentlich braucht.Ihr Befund: Den deutschen Behörden fehlt es nicht an Zuständigkeiten, sondern oft an rechtzeitig verfügbaren Wirkmitteln. Eine Beleihung privater Stellen löst laut Naske weder das Zuständigkeits- noch das Finanzierungsproblem – entscheidend bleiben die jedermann zustehenden Notrechte nach §§ 32 und 34 StGB.Braucht es am Ende mehr bewaffnetes Sicherheitspersonal an Flughäfen, oder bleibt die akute Notwehr im Ernstfall die wichtigere Verteidigungslinie?Teil unseres aktuellen airliners Magazins 34/2026 „Gulf Air bestellt bei Jetzero, Starlink bei Lufthansa im Test, YTZ-Ausbau“.Drohnenabwehr am Flughafen: Notwehr statt Beleihung!
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