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4U erneut abgemahnt worden


Gast

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ftd.de, Mi, 18.12.2002

Viele Internet-Shops erhalten Note mangelhaft

 

Kunden werden beim Einkauf im Internet nach einer Untersuchung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) häufig unzureichend informiert. In einigen Fällen streben die Verbraucherschützer Klagen gegen die Unternehmen an.

 

Bei acht von zehn Einkaufsportalen sei die Kundeninformation so mangelhaft, dass gegen Gesetze verstoßen werde, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Mittwoch in Berlin mit. In vielen Fällen hätten sogar die Endpreise der Produkte oder Informationen über Liefer- und Versandkosten gefehlt. Auch die genaue Anschrift und Identität des Unternehmens suchten die Verbraucherschützer häufig vergebens. In anderen Fällen wurden Kunden nicht über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert.

 

 

Von 211 untersuchten führenden Anbietern seien lediglich 38 nicht zu beanstanden gewesen. 140 Unternehmen seien abgemahnt worden, darunter bekannte Namen wie Tchibo, Amazon und Blume 2000 sowie die Fluggesellschaften Germanwings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania. "Das ist ein katastrophales Zeugnis für den Handel", sagte VZBV-Chefin Edda Müller.

 

 

Die meisten Verstöße gab es demnach bei Anbietern von Büchern, CDs, Flugtickets sowie von Kaffee und Tee. Am besten schnitten noch die Anbieter von Kosmetika ab: Hier beanstandeten die Verbraucherschützer aber immer noch sechs von zehn Websites.

 

 

70 Unterlassungserklärungen

 

Die meisten abgemahnten Firmen hätten inzwischen reagiert und ihr Internetangebot geändert, teilte der Verband mit. In bisher 70 Fällen seien Unterlassungserklärungen abgegeben worden, etwa von Ikea, Zweitausendeins, Blume 2000, Germanwings und Air Berlin. In mindestens sieben Fällen werde es aber zu einer Klage gegen die Unternehmen kommen. Betroffen davon seien unter anderem Fleurop, Amazon und Möbel Hübner.

 

Seit Oktober untersuchen die Verbraucherschützer, ob die Internet-Shops führender Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen für das Einkaufen im Netz entsprechen. Der VZBV kündigte an, die Internet-Angebote von insgesamt rund 500 Anbietern aus verschiedenen Branchen zu überprüfen. Die Grundregeln für das Einkaufen im Internet sind im Teledienstegesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.

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Ich weiß, es bringt im Ergebnis nichts, aber jeder muß mal ran, PaddyOs Wirklichkeitsverzerrungen richtig zu stellen. Also folgende Klarstellung:

 

1. Unter einer "Abmahnung" versteht man, daß man jemanden auffordert, etwas zu unterlassen. Und damit man das auch schriftlich bekommt, verlangt man eine "Unterlassungserklärung".

 

2. In dem Beitrag steht, daß Germanwings auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Darüber wurde hier auch schon mal berichtet. Von einer erneuten Abmahnung steht im Text nichts. Die Überschrift über dem threat ist daher falsch und irreführend.

 

3. Was im Artikel nicht steht, hier im Forum aber bekannt ist, ist, daß Ryanair auf die Abmahnung der Verbraucherschützer hin KEINE Unterlassungserklärung abgegeben hat - damit also eines der Unternehmen ist, bei denen die Unterlassung eingeklagt worden ist.

 

Wenn es doch nicht so anstrengend wäre ...

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also irgendwie verstehe ich die ganze Sache nicht so ganz. In einem Bericht heisst es, das Germanwings die beste Webseite aller LCCs in D hat und dann wird berichtet, das die Webseite angemahnt wurde....

 

Was soll man jetzt dann glauben ? Manchen Usern glaube ich sowieso erstmal nichts mehr, bis ich eindeutige Beweise für solche Behauptungen habe.

 

Gruss

 

Mathias

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Auch die genaue Anschrift und Identität des Unternehmens suchten die Verbraucherschützer häufig vergebens.

 

Eine deutsche Addresse sucht man bei FR allerdings auch vergeblich. Und das FR nicht getestet wurde ist auch klar, da FR als irisches Unternehmen nicht nach deutschem Recht abmahnbar ist! Ob den Leuten wohl bekannt ist, dass sie einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen abschliessen ?

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Was soll man jetzt dann glauben ? Manchen Usern glaube ich sowieso erstmal nichts mehr, bis ich eindeutige Beweise für solche Behauptungen habe.

Soll ich jetzt traurig sein? Schau mal ganz oben hin, vielleicht erkennst du ja die 3 Buchstaben dort icon_wink.gif

Oder ist die jetzt auch unglaubwürdig, weil sie schlecht über 4U berichtet hat?

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Was soll dieser Ton?!? Der Beitrag war wieder polarisierend gemacht. Du weisst doch ganz genau, dass das kommen musste! Und Du bzw. Dein Nachahmer Ryan2 beschweren sich, dass angeblich kein gutes Haar an FR gelassen würde. Wundert Euch das wirklich?

 

Benehmt Euch doch mal wie Mitteleuropäer. Hahn und Koblenz gehören nämlich noch dazu! icon_wink.gif

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