Sabo Geschrieben 29. Januar 2003 Melden Geschrieben 29. Januar 2003 Das Landgericht Köln hat mehrere Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Billigfluggesellschaft Ryanair für unzulässig erklärt. Durch diese - allerdings noch nicht rechtskräftige - Entscheidung fühlt sich der DRV in seiner Auffassung bestätigt. Der Verband hatte die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg aufgefordert, Klage zu erheben. Unter anderem sind folgende Klauseln gegenüber Endverbrauchern nicht anzuwenden: Flugpreise können bis zum Beginn der Beförderung verändert werden. In Flugplänen und Tickets angegebene Zeiten sind unverbindlich. Eine Verantwortung für das Erreichen von Anschlussflügen wird ausgeschlossen. Quelle: fvw
AvroRJX Geschrieben 30. Januar 2003 Melden Geschrieben 30. Januar 2003 Ich vermute einmal, daß auch höhere Instanzen nicht zu anderen Ergebnissen kommen werden, insbesondere da FR sich ja als Flugliniengesellschaft bezeichnet. Da können die Abflugzeiten per Definition ja nicht unverbindlich sein......... Also können dank deutschem AGB-Recht FR Kunden in Deutschland demnächst endlich die Rechte geltend machen, die Kunden anderer Airlines schon lange haben - insbesondere, wenn es um verpaßte Anschlüsse geht! Richtig lustig wird es ja für FR, wenn Sie nach Gesetzesveabschiedung im EU-Parlament bei Verspätung 250EURO an jeden Passagier zahlen müssen.
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