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Auflagen für Linienfluggesellschaften


Jörg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe mal eine Frage, welche Auflagen muss eigentlich eine Fluggesellschaft haben,um als Liniengesellschaft angesehen zu werden?

Ist eine Maschinen Anzahl vorgeschrieben, oder wie läuft das genau ab, wenn man sich zu einer Linienfluggesellschaft "weiterentwickeln" will?

 

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MFG

Jörg Holzmann

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Jörg am 2003-02-09 22:54 ]

Geschrieben

Ich hätte zu diesem Thema auch eine Frage an unsere Experten:

 

Worin unterscheiden sich Charterflüge von Linienflügen ? Ich hab gehört, dass StartUps ihre Flüge erstmals als Chrter betrieben haben bis sie Linienflugrechte erhalten haben. Was wäre der Unterschied bspw. zwischen einen Charterflug VIE-DXB und einem Linienflug VIE-DXB ?

 

Lg Stefan

Geschrieben

Ein wichtiger Unterschied zwischen Charter - und Linienfluggesellschaft besteht darin, dass bei einem Charterflug die gesamte Kapazität an einen Kunden verkauft ist - z.B. an einen Reiseveranstalter oder bei Incentive - Reisen an eine Firma, die evtl. Kunden zu dem Flug einlädt.

Bei einer Linienflugges. ist m.M. nach die Regelmässigkeit des Flugplans ein Hauptkriterium - es muss nicht täglicher Verkehr sein, auch ein Flug nach LPA jede Woche am Montag zur gleichen Zeit ist lt. Eu-Recht ein Linienflug - zumal die klassischen "Charterflieger" HF, DE , AB längst im EU-Sinne als Linienflugges. fungieren mit ihren Direktbuchungsmöglichkeiten. ( Was übrigens auch ein Linienkriterium ist, wenn das normale Publikum DIREKT bei einer Fluggesellschaft buchen kann.

as

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