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APT Frankfurt - Taunus-Flugrouten sind rechtswidrig


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Die vor knapp zwei Jahren eingeführten Taunus-Flugrouten am Frankfurter Flughafen sind nach einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig. Die Strecken dürften daher nur noch für eine Übergangszeit von drei Monaten weiter benutzt werden, entschied das Gericht heute. Während dieser Frist müsse das Luftfahrtbundesamt nach einer Alternative für Flüge in Richtung Norden suchen. Gegen die seit April 2001 genutzte Taunus-Route hatten sieben Kommunen sowie vier Privatleute aus dem Taunus geklagt. Sie hatten vor allem die Zunahme des Fluglärms beanstandet.

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