Moe Geschrieben 4. April 2003 Melden Geschrieben 4. April 2003 Noch vor dem Start des Flugverkehrs muss der Flughafen Niederrhein einen Rückschlag einstecken: Das Oberverwaltungsgericht Münster eine Flugbechränkung fürs Wochenende ausgesprochen. 6 Flugbewegungen pro Tag sind erlaubt. Dieses Urteil ist ein Teilerfolg der niederländischen Gemeinde Bergen. NRZ.de _________________ MFG Moe! [ Diese Nachricht wurde geändert von: Moe am 2003-04-04 16:00 ]
Zosel Geschrieben 4. April 2003 Melden Geschrieben 4. April 2003 Das wars dann ja schon fast wieder mit NRN. Mit 2 FR - Rotationen und dem Taino - Flug wären die Tage dann schon voll. Wenn man bedenkt, daß FR normalerweise an seinen Karpaten-Airports der alleinige Boss ist und fliegen wann sie wollen, werden die wohl verschwinden, sobald dort keine Zuschüsse mehr zu holen sind. Das einzig vernünftige, sollte es bei diesem Urteil auch in weitern Instanzen bleiben, ist, den Airport so schnell wie möglich zu schließen, um keine unnötigen Steuergelder zu verschwenden.
Kleve88 Geschrieben 7. April 2003 Melden Geschrieben 7. April 2003 Na gut, ein Rückschlag ist es schon für NRN, aber aufgeben wird er garantiert nicht. Auserdem habe ich durch eine Zeitung im Internet erfahren, dass für die Wochenendeinschränkung noch Schpielraum offen ist, d.h. man kann den Antag auf Erweiterung stellen. @Zosel Ich glaube nicht, dass RYANAIR den Vertrag über 25 Jahre kündigen wird.
touchdown99 Geschrieben 7. April 2003 Melden Geschrieben 7. April 2003 Bevor hier Missverständnisse aufkommen: Die Entscheidung des OVG Münster ist lediglich eine einstweilige Anordnung für die DAUER DES WIDERSPRUCHSVERFAHRENS gegen die Betriebsgenehmigung. Wenn ein Widerspruch eingelegt wird, hat es zunächst mal gar keine Betriebsgenehmigung. Offensichtlich hatte der flughafen gedacht, dass das Verwaltungsverfahren bis Ende April abgewickelt sein wird und schon mal lustig Verträge abgeschlossen. Auf sowas reagieren Gerichte erfahrungsgemäß ein bißchen allergisch, da man natürlich verhindern will, dass das Widerspruchsverfahren einfach durch die Macht des Faktischen ausgehebelt wird. Mit der Entscheidung ist noch überhaupt nichts dazu gesagt, wie der Widerspruch gegen die Betriebsgenehmigung im Endergebnis entschieden werden wird. Selbst wenn ihm stattgegeben werden würde, könnte der Flughafen hiergegen Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Also keine unnötige Aufregung und Weltuntergangsprognosen für NRN.
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