touchdown99 Geschrieben 22. Juli 2003 Melden Geschrieben 22. Juli 2003 Keine Überraschung.... http://de.news.yahoo.com/030722/71/3juew.html Der irische Billigfluglinie Ryanair hat sich nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln der irreführenden Werbung schuldig gemacht und darf den Flughafen Niederrhein bei Weeze nicht länger in die Nähe von Düsseldorf rücken. Die 33. Zivilkammer des Landgerichts bestätigte am Dienstag eine einstweilige Verfügung vom Mai, wonach Ryanair (Dublin: RYA.I - Nachrichten) in ihrer Werbung nicht mehr von einem Flughafen "Niederrhein (Düsseldorf)" sprechen darf. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hatte darin eine Irreführung der Kunden und eine Wettbewerbsverzerrung gesehen. Weeze liege 70 bis 80 Kilometer nordwestlich von Düsseldorf und sei mit dem Auto im günstigsten Fall in 40 Minuten zu erreichen, häufig dauere die Fahrt aber deutlich länger, begründete das Gericht seine Entscheidung. Damit könne der Ort Weeze keinesfalls mehr zum Einzugsgebiet von Düsseldorf gerechnet werden, wie dies Ryanair suggeriere. Die Kunden würden auf der Internet-Seite von Ryanair nicht hinreichend über diesen Zusammenhang aufgeklärt. Nur durch vielfaches Hin- und Herklicken werde die tatsächliche Lage des Flughafens deutlich. Die Irreführung über die geographische Lage sei auch wettbewerbsrechtlich relevant, stellte das Gericht fest. Schließlich würden viele Kunden im guten Glauben an die nahe Lage zu Düsseldorf einen Flug über Weeze buchen und womöglich erst später feststellen, dass sie getäuscht wurden. Ryanair könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Verbraucher um die oft zweitrangige Lage der angeflogenen Flugplätze wisse. Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, begrüßte die Entscheidung. "Die Verwendung einer derart irreführenden Flughafenbezeichnung durch Ryanair ist kein Einzelfall", sagte er. So habe Ryanair bereits im Falle des angeflogenen Flughafens Lübeck eine jurstische Schlappe erlitten. Seit Juni 2002 dürfe die Fluggesellschaft dort nicht mehr die Bezeichnung "Hamburg" verwenden. Und der Kläger: Ryanair: Irreführende Flughafenbezeichnung verboten Die Bezeichnung „Niederrhein (Düsseldorf)“ für einen 80km weit von Düsseldorf entfernt liegenden Flughafen, der tatsächlich in dem Ort Weeze liegt, ist irreführend, da Weeze nicht zum Großraum Düsseldorf gehört. Dies hat das Landgericht Köln heute im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden. Bei Weltstädten wie London oder New York mögen Flughäfen mit 70 km Entfernung noch zum Großraum zählen. Düsseldorf allerdings ist umringt von anderen größeren Städten, so dass ein 70 km weit entfernter Ort nicht mehr zum Großraum Düsseldorf gehört. Das Gericht hat dabei offen gelassen, ob es den Großraum Düsseldorf überhaupt gibt. .... Ryanair hatte diesen Flughafen in sein Verbindungsprogramm kürzlich aufgenommen. Bei der verbotenen Flughafenbezeichnung blieb allerdings im Dunklen, dass der Flughafen nicht etwa im Großraum Düsseldorf gelegen ist, sondern ca. 80 km nordwestlich unweit der Kleinstadt Weeze kurz vor der holländischen Grenze. Dies hatte die Wettbewerbszentrale als Täuschung des Verbrauchers beanstandet und vor Gericht auch Recht bekommen. „Die Verwendung einer derart irreführenden Flughafenbezeichnung durch Ryanair ist kein Einzelfall“, so Hans-Frieder Schönheit, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens hatte sich Ryanair im Juni 2002 verpflichtet, für den Flughafen Lübeck nicht mehr die Flughafenbezeichnung „Hamburg“ zu verwenden. Auch bei der Bewerbung von Regionalflughäfen gilt das im Geschäftsleben übliche Prinzip, dass der Verbraucher nicht in die Irre geführt werden darf.“ So Schönheit in einer ersten Bewertung der Entscheidung. [ Diese Nachricht wurde geändert von: touchdown99 am 2003-07-22 16:36 ]
Gast hedavid Geschrieben 22. Juli 2003 Melden Geschrieben 22. Juli 2003 Was heißt das jetzt? Wenn irgendein Flugplatz im Ruhrpott, der näher als der "große" Flughafen Düsseldorf ist, einen internationalen Flug anbieten würde, müsste sich der Flughafen Düsseldorf umbenennen? Darf dann der "EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg" noch so heißen oder muss er sich in Saint-Louis (nur 10 Min. entfernt) umbenennen und darf Freiburg (nach eigenen Angaben 55 Minuten mit dem Auto) nicht mehr im Namen tragen??? - Immerhin dürfte der Flughafen von Colmar/Elsass näher an Freiburg liegen... Ich finde das einfach lächerlich und gehe davon aus, dass FR einfach auf ihren Seiten ein paar Kleinigkeiten ändern wird und (mindestens auf den anderssprachigen Seiten) wie im Fall Lübeck weiter den nächstgrößeren Ort angeben wird... die nächsten Klagen muss man abwarten.
PHIRAOS Geschrieben 22. Juli 2003 Melden Geschrieben 22. Juli 2003 Hallo! Eine erfreuliche Nachricht! Es tut gut zu sehen, wenn die Airline mit dem weltweit arrogantesten und angeberischsten Geschäftsführer, mal auf der Verliererseite steht. Mal im Ernst: Es ist schon richtig Ryanair zu verbieten, den Flughafen Niederrhein als "Düsseldorf" zu bezeichnen. Erstens ist Weeze nicht Düsseldorf und zweitens lieg Düsseldorf nicht am Niederrhein. Bin mal gespannt, was MOL jetzt wieder ausheckt. Übrigens ist Ryanair auch die EINZIGE Fluggesellschaft, die dem Flughafen Hahn den Beinamen Frankfurt gegeben hat. Aber aus was für Gründen auch immer, dürfen sie den Namen verwenden. gruß phil
ChrischMue Geschrieben 22. Juli 2003 Melden Geschrieben 22. Juli 2003 Einspruch Euer Ehren! Ryanair ist NICHT die einzige Fluggesellschaft, die Hahn unter Frankfurt-Hahn verkauft! Auch VolareWeb.com verkauft Hahn als Frankfurt-Hahn!
LoCo Geschrieben 22. Juli 2003 Melden Geschrieben 22. Juli 2003 Nein das stimmt nicht! Ryanair ist nicht die einzigste Airline. Auch bei volareweb.com laufen die Flüge nach Venedig und Brindisi unter "Frankfurt- Hahn". Daneben wirbt auch flyeco mit "Frankfurt- Hahn" Das Urteil zu "Hamburg - Lübeck" hat keine Auswirkungen gehabt. Auf der FR Seite steht die Bezeichnung noch immer - unverändert! [ Diese Nachricht wurde geändert von: LoCo am 2003-07-22 22:01 ]
DUS-Fan Geschrieben 22. Juli 2003 Melden Geschrieben 22. Juli 2003 Und warum haben die Querulantenschlumpfen von Ryanair immer noch Düsseldorf-Niederrhein auf Ihrer HP stehen, wo doch heute das Urteil gefällt wurde??? Ryanair ist sowieso das letzte vom letzten!
MiG MFI Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Was heißt das jetzt? Wenn irgendein Flugplatz im Ruhrpott, der näher als der "große" Flughafen Düsseldorf ist, einen internationalen Flug anbieten würde, müsste sich der Flughafen Düsseldorf umbenennen? Entschuldigung, aber könntest Du das nochmal anders formulieren? So ist es leider unverständlich. (…)wie im Fall Lübeck weiter den nächstgrößeren Ort angeben wird... (…) Darum geht es doch, Düsseldorf ist eben nicht das nächste Oberzentrum vom Flughafen Niederrhein aus, sondern das ist Duisburg. (…)zweitens lieg Düsseldorf nicht am Niederrhein. (…) Selbstverständlich liegt Düsseldorf am Niederrhein. Wo auch sonst?
Gast hedavid Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Da kann man dann wieder diskutieren, was als "nächstgrößere Stadt" gilt. Für FR war die nächste wichtige deutsche Stadt Düsseldorf und nicht Duisburg. Aber aus Berliner Sicht sind die Städte im Ruhrgebiet sowieso nicht unterscheidbar... PS: Was ist jetzt eigentlich mit AB und "Düsseldorf-Mönchengladbach"? [ Diese Nachricht wurde geändert von: hedavid am 2003-07-23 11:58 ]
touchdown99 Geschrieben 23. Juli 2003 Autor Melden Geschrieben 23. Juli 2003 MGL ist ein anderer Fall. - MGL trägt den IATA-Area-Code DUS (wie im Fall HHN/FRA) - der "größere" Flughafen (DUS) ist an MGL beteiligt (wie im Fall HHN/FRA) - MGL liegt über direkte Autobahnverbindung keine 20km von Düsseldorf entfernt - MGL liegt, da im Mönchengladbacher Osten liegend, im "Großraum" Düsseldorf (wenn es einen solchen gibt) - Düsseldorf ist von MGL aus gesehen die nächstgrößte Stadt.
Aiagaia Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Der FLughafen Düsseldorf Mönchengladbach heißt auch ganz offiziell so. Da hat AB nichts dazu gedichtet. "Seit 1956 gibt es in Mönchengladbach (MGL) einen Flughafen. Doch erst 40 Jahre später wurde der „Flughafen Düsseldorf Mönchengladbach“ in internationalen Flugplänen genannt. Die Flughafen Düsseldorf GmbH hatte sich zu 70 Prozent an der Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH beteiligt - mit dem Ziel, zumindest einen Teil des Regionalverkehrs nach MGL zu verlagern." Quelle : http://www.mgl.de
MiG MFI Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Da kann man dann wieder diskutieren, was als "nächstgrößere Stadt" gilt. Da gibt es gar nichts zu diskutieren, das nächste Oberzentrum ist Duisburg, wie sich in jedem vernünftigen Atlas nachlesen lässt. Für FR war die nächste wichtige deutsche Stadt Düsseldorf und nicht Duisburg. Was für FR die nächstwichtige Stadt ist, ist in diesem Zusammenhang volkommen egal. Aber aus Berliner Sicht sind die Städte im Ruhrgebiet sowieso nicht unterscheidbar... Dann sollten die Berliner mal besser in der Schule aufpassen. Seit wann gehört Düsseldorf eigentlich zum Ruhrgebiet? Habe ich da was verpasst? PS: Was ist jetzt eigentlich mit AB und "Düsseldorf-Mönchengladbach"? Mönchengladbach gehört ganz klar zum Großraum Düsseldorf.
LoCo Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 User, Ihr könnte Euch freuen! Es gibt Freiflüge! PRESSEMITTEILUNG 22.07.2003 Ryanair kritisiert die wettbewerbsverhindernden Versuche des Düsseldorfer Flughafens und der Lufthansa Zankapfel Namensgebung – Mitbewerber versuchen, Bezeichnung „Airport Niederrhein (Düsseldorf)“ zu unterbinden London-Stansted / Airport Niederrhein, 22. Juli 2003: Auf einer Pressekonferenz am Flughafen Niederrhein kritisierte heute Ryanair, Europas führende Niedrigpreisfluggesellschaft, die Versuche des Flughafens Düsseldorf und der Deutschen Lufthansa, Wettbewerb im Flugreisemarkt Düsseldorf zu unterbinden. Flughafen und Fluggesellschaft hatten Beschwerde beim Bundesverkehrsministerium eingereicht, dass der Airport Niederrhein dem Zielgebiet Düsseldorf zugeordnet wird, womit zugleich verhindert würde, dass sich Niederrhein als einer der Düsseldorfer Flughäfen vermarkten könnte. Ryanair wendete sich zudem gegen die in Bad Homburg ansässige Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (zu deren Mitglieder die Lufthansa zählt), die eine Verfügung erlassen hatte zwecks Unterlassung der Namensverwendung „Niederrhein (Düsseldorf)“ in Anzeigen des irischen Preisbrechers. Zwar könne Ryanair die Position von Flughafen und Airline verstehen, die den Wettbewerb (hinsichtlich niedrigerer Preise) mit einem weiteren Düsseldorfer Flughafen unterbinden möchten, doch würden die Aktionen der Wettbewerbszentrale weniger einen Wettbewerb fördern, denn diesen strikt begrenzen. In 2003 beabsichtigt Ryanair, allein ab/an Airport Niederrhein über 250.000 Passagiere zu befördern – zu Niedrigpreisen, im Wettbewerb mit Dritten und bei freier Auswahl durch deutsche Konsumenten und ausländische Gäste. Im kommenden August wird in Niederrhein ein brandneues Abfertigungsgebäude eröffnet, wo zukünftig preisbewusstere Flüge und bessere Passagier-Annehmlichkeiten als am überfüllten Flughafen Düsseldorf International angeboten werden sollen. Anlässlich der Pressekonferenz am Airport Niederrhein kommentierte Caroline Baldwin, zuständige Sales Managerin bei Ryanair, die Situation wie folgt: „Die günstigen Flugangebote von Ryanair an diesem preiswerten und effizienten Flughafen sind ganz offensichtlich ein Schlag ins Kontor für den Flughafen Düsseldorf und die Lufthansa, der erklärt, warum beide so bestrebt sind, zu verhindern, dass der Airport Niederrhein als einer der Düsseldorfer Flughäfen anerkannt wird. Der aktuelle American Express Corporate Travel Index hat aufgezeigt, dass die Flugtarife in Deutschland im letzten Jahr um 17 Prozent gefallen sind. Das ist ein direktes Ergebnis aus dem Niedrigpreiswettbewerb mit Ryanair. Preiswerte und effiziente Flughäfen wie Niederrhein tragen dabei entscheidend zu diesem Erfolg bei – und dem Gewinn, den deutsche Verbraucher und Millionen von Deutschland-Besuchern daraus ziehen können. Wir haben den Bundesverkehrsminister aufgefordert, diese offensichtlichen Versuche des Flughafens Düsseldorf und der Lufthansa, Wettbewerb im Raum Düsseldorf zu verhindern, zurückzuweisen. Wir werden außerdem in Berufung gehen gegen die Unterlassungsaufforderung der Wettbewerbszentrale, die mehr die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten scheint, als sich für Wettbewerb und den deutschen Konsumenten einzusetzen. Um unseren Anspruch und Willen für niedrige Preise, Wettbewerb und freie Wahlmöglichkeit zu unterstreichen, werden wir 20.000 freie Sitzplätze auf der Strecke Niederrhein/London-Stansted für Reisen im September und Oktober 2003 offerieren (lediglich die anfallenden Steuern und Gebühren sind zu zahlen) – buchbar ab sofort bis Donnerstag um Mitternacht über http://www.ryanair.com!“ Quelle: http://www.ryanair.com / News
Aiagaia Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Ich frage mich, warum man immer wieder auf Ryanair hereinfällt. Den einzigen Erfolg den diese Klagen haben ist doch der, dass Ryanair eine kostenlose Werbung für ihren Feld-Wald-und-Wiesen-Flughafen bekommt und dass schlussendlich auch jeder weiß, wo genau der liegt. Würde man einfach nicht darauf reagieren, hätte man da meiner Meinung nach mehr von. (Und auch noch ein paar Ryanair-Enttäuschte mehr.)
AirCGN Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Ich finde doch die verdrehende Darstellung von FR putzig: Die gute Baldwin erwähnt mit keinem Wort, dass es sich um eine einstweilige Verfügung eines Gerichts handelt, sondern tut so, als ob es nur eine Unterlassungsaufforderung der Wettbewerbszentrale sei.
Kleve88 Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 @Aiagaia Jaja, NRN hat zwar rundherum Wiese und Wald (teilweise auch auf dem Flughafengelände -zur Erinnerung 615Ha-) aber die liegen nicht irgendwo sondern im Zentrum Europas (nicht weit nach NL, Belgien und zu Großstädten in D). Naja, da is ja bekanntlich (oderauch unbekanntlich) nicht nur Wald in NRN sondern auch noch jede Menge Militärausrüstung (Reicht vom Sportplatz bis hin zum Atombunker und Atomwaffenlager) gibt. Aber schon gut dass wir hier nichtmehr in der Nähe von Düsseldorf (auf ryanairianisch: Dusseldforf) wohnen, is ja eigendlich auch zu weit weg. Aber des is nur die Habe Strecke vom Weg von HHN nach FRA (!!!!!). Ich meine irgenwas mal von Venlo-Niederrhein gehört zu haben, gelesen glaub bei News von http://www.sgniederrhein.com , aber das wäre ja auch nicht viel besser. Bleiben wir doch lieber beim guten alten Airport Niederrhein (oder Neiderrhyne oder Nidderhein wie FR den Flughafen manchmal bezeichnet.) Für Niederrheiner wird der Flughafen warscheinlich immer Laarbruch bleiben (warum sollen sie den Flughafen auch so nennen wie die Region, in der sie leben, so nach dem Motto: Ich wohn in Kleve beim Airport Niederrhein am Niederrhein *dämlichglotz* *drüberkaputtlach* *logischdenk* ...
LoCo Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 ...die in Bad Homburg ansässige Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (zu deren Mitglieder die Lufthansa zählt)... Interessant, dass man mal erfährt wer dahinter steckt! Warum macht die LH sowas? Ich glaube Sie schadet sich damit nur selbst. NRN ist jetzt wirklich bekannt. Gestern bzw. heute wurde in vielen Zeitungen, im Radio und im Internet darüber berichtet. Und bisher konnte ich noch keine Änderung der Bezeichnung auf der Website von Ryanair erkennen.
jmt Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Interessant, dass man mal erfährt wer dahinter steckt! Nicht so schnell! Schon 'mal nachgeguckt, was diese Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eigentlich ist? Nein? Dann zitiere ich 'mal von der website (www.wettbewerbszentrale.de, Hervorhebung von mir): Im Rahmen ihrer Selbstverantwortung für die Sicherung des lauteren Wettbewerbs hat die Wirtschaft bereits kurz nach Verabschiedung des UWG die Wettbewerbszentrale im Jahre 1912 gegründet. Sie ist als branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen zum Zwecke der Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 13 UWG im gesamten Bundesgebiet vertreten. Insgesamt zählen zu den Mitgliedern der Wettbewerbszentrale sämtliche Industrie- und Handelskammern, die meisten Handwerkskammern, weitere 400 Verbände und Organisationen der Wirtschaft sowie ca. 1.200 Unternehmen. Mit der Hauptgeschäftsstelle in Bad Homburg und sieben Zweigstellen im Bundesgebiet bearbeitet die Wettbewerbszentrale mehr als 20.000 Beschwerden über Wettbewerbsverstöße im Jahr. Sie berät darüber hinaus ihre Mitglieder in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen. Also ein Organ der Selbstkontrolle der Wirtschaft, kein Verbraucherverband. Sollte man nicht verwechseln. Ergo: "zu deren Mitglieder die Lufthansa zählt" ist die übliche dumpfe Stimmungsmache der Ryanair (und deutsch können sie auch nicht... kein Wunder, daß die Beschwerden auf englisch wollen ). [ Diese Nachricht wurde geändert von: jmt am 2003-07-23 18:53 ]
touchdown99 Geschrieben 23. Juli 2003 Autor Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Loco, Deiner Unkenntnis und jener der Ryanair, die wir in rechtlichen Dingen ja schon gewöhnt sind, kann abgeholfen werden: 1. Das Urteil muß erst befolgt werden wenn es rechtskräftig bzw. zugestellt ist. Das ist erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist der Fall. Zur Zeit muß Ryanair das Urteil noch nicht befolgen. Gleichwohl vermag ich den Hintergrund Deiner Feststellung nicht zu erkennen - würde Du es begrüßen, wenn sich Ryanair bewußt über Urteile deutscher Gerichte hinwegsetzt ? 2. Zur Wettbewerbszentrale: Die Wettbewerbszentrale ist ein eingetragener Verein. Ihre Mitglieder sind sämtliche Industrie- und Handelskammern, die meisten Handwerkskammern, weitere 400 Verbände und Organisationen der Wirtschaft sowie ca. 1.200 Unternehmen - praktisch alle großen deutschen Firmen, die etwas auf sich und ein Mindestmaß von seriösem Wettbewerb halten. Die WZ ist definitiv, wie Du zu glauben scheinst, ein Büttel der Lufthansa. Wenn es so wäre, wäre die WZ wegen der Mitgliedschaft von über 1.200 großen Unternehmen praktisch gehindert, überhaupt irgendwelche Verfahren zu betreiben, weil fast immer eines ihrer deutschen Mitglieder betroffen wäre (und das einfachste wäre, sich durch einen Beitritt zum Verein vor jegweder Verfolgung zu schützen). _________________ [ Diese Nachricht wurde geändert von: touchdown99 am 2003-07-23 18:50 ]
LoCo Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Vielen Dank für Deine Belehrung! ...Gleichwohl vermag ich den Hintergrund einer Feststellung nicht zu erkennen - würde Du es begrüßen, wenn sich Ryanair bewußt über Urteile deutscher Gerichte hinwegsetzt... Ich würde begrüßen, wenn Du mit Deinem hochgestochenen Geschwätz mal wieder auf die Erde zurück kommen würdest. Echt, ich kann Dich nicht mehr ernst nehmen - ich lach mich jedes mal weg, wenn ich Deine feingeschliffenen Sprüchlein lese. touchdown, ich will Dir doch nichts! Warum regst Du Dich über jede Äußerung von mir so auf? Ich habe doch ganz normal, ohne jede Polemik etwas zum Thema geschrieben. Weshalb kannst Du dann nicht mal normal antworten? Du brauchst Dich nicht zu wundern, wenn dann so ein Spruch von mir zurück kommt. Du interpretierst "Gespenster" in meine Beiträge die einfach nicht da sind!
Gast hedavid Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Letztlich läuft es doch für FR (fast) bestens: die Kosten des Rechtsstreits dürften geringer sein, als die teure Werbung in den Zeitungen, die kostenlos darüber berichten. Wenn alles für FR gut geht, weiß am Ende jeder in NRW, dass es FR und NRN gibt. Letztlich sagen die Gerichtsurteile nur, dass in Deutschland (!) nicht mehr mit den entsprechenden Bezeichnungen geworben werden darf, FR darf also in deutschen Anzeigen nicht mehr von Niederrhein-Düsseldorf sprechen und außerdem könnte es riskant sein, auf der deutschen Eingangsseite diesen Begriff zu nutzen. Ansonsten dürften die Internetseiten jedoch auf keinem deutschen Server liegen und damit fallen die englischen (etc.) Seiten nicht unter deutsches Wettbewerbsrecht, also auf ryanair.com bleibt (fast) alles beim alten...
Koelli Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Na ja, also von Freiflügen zu sprechen ist ja wohl übertrieben. Allein die zu zahlenden Steuern machen 34 Euro aus. Plus 6 Euro Kreditkartengebühr und schon kostet ein Freiflug hin und zurück bei Ryanair mehr als ein 19-Euro-Normalflug hin und zurück mit Germanwings.
PHIRAOS Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 Hallo! Auf der London-Strecke kann der Gesamtpreis bei Ryanair ja auch fast gar nicht billiger sein. Schließlich hat STN die höchsten Steuern und Gebühren von allen Ryanairstrecken. Bei den Spanischen und Italienischen Kaff-Flughäfen mag das anders sein. gruß phil
Gast Express Geschrieben 23. Juli 2003 Melden Geschrieben 23. Juli 2003 @hedavid Bin mir mit dieser "Werbung" nicht so sicher. Auch wer mit Ryanair fliegt, ist nicht unbedingt ein Querulantenschlumpf. Die nette kleine Billigairline von der grünen Insel hat mit ihren knapp an der Grenze zum Unseriösen liegenden Geschäftstaktik (vermeintliche Lockangebote, kurzfristige Zwangsumbuchungen, mieses Bodenpersonal und eben irreführende Airportbezeichnungen) einfach ein paar Mal zu oft Krawall gemacht. Seit Germanwings und HLX wissen wir doch, das LCC und Seriösität sich keinesfalls ausschließen. Bin daher gespannt, ob dieser Schuss für Ryanair nicht nach hinten losgeht!
LoCo Geschrieben 24. Juli 2003 Melden Geschrieben 24. Juli 2003 ...Plus 6 Euro Kreditkartengebühr... Oft ist die Buchung von 2 One Way Flügen über die kostenlose Electron Card vom hagebaumarkt günstiger. Für alle die es nicht wissen: Mit der Electron Card fallen bei FR Buchungen keine Gebühren an. In GB oder Italien haben übrigens sehr viele Menschen diese Karte!
touchdown99 Geschrieben 25. Juli 2003 Autor Melden Geschrieben 25. Juli 2003 Ryanair hat übrigens angekündigt, gegen das Urteil in die Berufung zu gehen. Es bleibt also spannend.
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