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airliners.de

Ausbau FRA/Chemiewerk


chriss

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ganz abgesehen davon, dass auch vertragliche Ansprüche der Verjährung unterliegen.

 

Was erzählst denn Du für einen Müll?!

 

Du kaufst eine Haus (Kaufvertrag) und nach 30 Jahren ist es verjährt - oder?!

 

Bitte erst Hirn einschalten und dann posten!

Geschrieben

@Birger

 

Riecht man das auch noch in Bad Homburg oder verwechselst du das nicht mit dem Geruch der Autobahn?

 

Diejenigen, die von Geburt an dort sind, kennen es nicht anders, ergo, die wird es auch nicht stören, oder beklagen sich die Leute in Leverkusen über das Bayerwerk? Wenn da mal blauer Schnee vom Himmel fällt, dann gehört das halt dazu, und wenn jemand dorthin zieht, kann er nicht erwarten, in einem Luftkurort zu landen.

 

Und mit den Leuten, die vorher da gewohnt haben, bevor alles so groß wurde, die mußten damit rechnen. Der einzige Großflughafen in Deutschland, der nicht mehr weiter ausgebaut werden kann, ist DUS. DA weiß man, wohin es geht, aber bei den Flächen, die um FRA zur Verfügung stehen, brauch man sich echt nicht zu wundern.

Geschrieben
Du kaufst eine Haus (Kaufvertrag) und nach 30 Jahren ist es verjährt - oder?!

 

naja.. man könnte ja sagen das der Anspruch des Voreigentümers dann erloschen und das Haus eh ersessen ist ;-)

 

Ich glaube mich allerdings erinnern zu können das einige Unternehmen Probleme damit hatte eine Lebendslange Garantie zu geben und das dann auf 30 Jahre Garantie ändern mussten (plus anschliesende Kulanz). Sone Garantie steht ja eigentlich auch im Kaufvertrag....

Geschrieben
Ganz abgesehen davon, dass auch vertragliche Ansprüche der Verjährung unterliegen.

 

Was erzählst denn Du für einen Müll?!

 

Du kaufst eine Haus (Kaufvertrag) und nach 30 Jahren ist es verjährt - oder?!

 

Bitte erst Hirn einschalten und dann posten!

 

Lieber Munich,

 

also noch einmal ganz langsam für dich: Wenn ich z.B. heute eine Sache kaufe und es dem Verkäufer erst nach 5 Jahren einfällt, dass ich noch nicht den Kaufpreis gezahlt habe, dann hat er Pech gehabt, da sein vertraglicher Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises verjährt ist. Schau einfach mal in die §§ 194 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie in die dazu gehörige umfangreiche Kommentarliteratur.

 

Ergo: Hirn war beim Posten eingschaltet....:-)

Geschrieben

Also manchmal wundere ich mich schon, was für einen Schmarrn Ihr da zamschreibt....

 

Was hat denn bitte eine Verjährung im vorliegenden Fall zu su suchen?? Schaltet echt mal Euer gehirn ein. Robert hat hier vollkommen Recht.

 

Und die nächste Frage ist, ob hier überhaupt Privatrecht anwendbar ist. Um das zu beurteilen, kenn ich die konkreten Vereinbarungen nicht, die anno dazumal getroffen wurden.

Geschrieben
[...]

Lieber Munich,

 

also noch einmal ganz langsam für dich: Wenn ich z.B. heute eine Sache kaufe und es dem Verkäufer erst nach 5 Jahren einfällt, dass ich noch nicht den Kaufpreis gezahlt habe, dann hat er Pech gehabt, da sein vertraglicher Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises verjährt ist. Schau einfach mal in die §§ 194 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie in die dazu gehörige umfangreiche Kommentarliteratur.

 

Ergo: Hirn war beim Posten eingschaltet....:-)

 

Das sind 2 völlig verschiedene Paar Stiefel!

 

Das was Du da beschreibst sind Ansprüche aus einem Vertrag! Hier gilt selbstverständlich eine Verjährungsfrist. Der Vertrag selbst unterliegt aber in keinster Weise einer Verjährungsfrist.

 

Das mit FRA (sofern das so stimmt wie es Birger beschreibt) betreifft aber einen ganz anderen Bereich (ich möchte es mal an Hand eines Beispiels erläutern) . Jeder Käufer von einem Grundstück ist gut beraten, wenn er sich vor dem Kauf die Bebauungsplanung anschaut.

 

Wir hatten vor Jahren hier in München solch einen Fall. Es wurde iene relativ kleine Strasse als Ausfallstrasse ausgebaut. Diese Planung lag über 30 Jahre zurück. Jeder der nach der Planung dort ein Grundstück gekauft hatte, ging, was Entschädigungen bzgl. Wertverlust anging, leer aus. Begründet wurde es seitens des Gerichts, dass dies für die Käufer gemäß des Bebauungsplans (ich hoffe mal, dass ich hier den korrekten Begriff verwende) ersichtlich sein konnte.

 

Ähnlich verhält es sich mit FRA.

 

Wenn diese Einschränkung in der Genehmigung bzw. im Planfeststellungsbeschluss steht, dann kann sich ein Käufer und Anlieger darauf verlassen. Da gibt es keine Verjährung. Wenn dann Änderungen vorgenommen werden, muss Schadensersatz bzgl. Wertverlust geleistet werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Die Frage ist dann nur noch wie hoch dieser zu beziffern ist. Aber dies werden dann Wertgutachten klären.

Geschrieben

Ich möchte nochmal schreiben, dass die Mehrheit im Rhein-Main-Gebiet FÜR den Ausbau des Flughafens ist. Leute, die sich mit dem Thema beschäftigen, wissen, dass die Region auch vom Flughafen abhängig ist. Da die Kapazitätsgrenze erreicht ist, würden Airlines ihre Expansion woanders machen. Und wie bereits weiter oben geschrieben, leben um den Flughafen sehr viele Menschen, die direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt durch den Flughafen verdienen.

 

Leute wie Birger, der selbst so gut wie gar nicht betroffen ist (Bad Homburg bekommt im Moment kaum Lärm ab und wird es auch durch die NW-Bahn nicht) ignorieren bewusst die Meinung der Mehrheit, nur um die Interessen einer Minderheit zu "schützen". Aber konträre Meinungen mit Fakten ignoriert er ja regelmäßig.

Geschrieben
Ganz abgesehen davon, dass auch vertragliche Ansprüche der Verjährung unterliegen.

 

Das was Du da beschreibst sind Ansprüche aus einem Vertrag! Hier gilt selbstverständlich eine Verjährungsfrist.

 

Mhh... ??? :-) :-)

Geschrieben

Ich weiß herne hill, war schlampig ausgedrückt von mir, aber ich glaube an Hand des von mir oben gegebenen Beispiels dürfte klar geworden sein was ich meinte.

 

Wenn bei Deinem Grundstück ein dingliches Geh- und/oder Fahrrecht eines Dritten eingetragen ist, muss er deswegen nicht jeden Tag dieses Recht einklagen. Er muss von diesem Recht auch weder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Gebrauch machen. Also kann gar keine Verjährung eintreten.

Geschrieben
Ganz abgesehen davon, dass auch vertragliche Ansprüche der Verjährung unterliegen.

 

Das was Du da beschreibst sind Ansprüche aus einem Vertrag! Hier gilt selbstverständlich eine Verjährungsfrist.

 

Mhh... ??? :-) :-)

 

Das ist so völlig richtig. Ein erfüllter Vertrag verjährt nicht, (wie auch er ist ja erfüllt) alle gegenseitigen Ansprüche sind erloschen. Oder wird der Kaufvertrag für das Haus nach 30 Jahren etwa ungültig und du musst ausziehen?

Nein, die Verjährung ist nur dann von Bedeutung, wenn es noch unerfüllte Ansprüche gibt aus diesem Vertrag gibt (Zahlung, Übergabe, Mängerlbeseitigung etc. etc.)

Insofern verjährt ein vollzogener Kaufvertrag aus dem keine Ansprüche mehr resultieren natürlich nicht. Das wäre ja sonst noch schöner.

 

Schuldrecht oder Zivilrecht hat davon abgesehen aber nichts mit der Planfeststellung zu tun, denn diese ist ein Verwaltungsverfahren, der Beschluss ist ein Verwaltungsakt und damit gilt Öffentliches Recht. Grundsätzlich können Verwaltungsakte zwar auch verjähren ich weiß aber nicht, ob dass auf den Beschluss von 1971 zutreffen kann. Ich denke man muss das aber eher so sehen, dass die Behörde einen Verwaltungsakt erlässt und diesen nicht durchsetzt. Dann wird der Anspruch der Behörde auf Durchsetzung irgendwann erlöschen. Hat denn hier niemand Ö-Recht?

Geschrieben

Das mit der "Verjährung" ist doch eine völlig absurde Diskussion die hier (mal wieder) geführt wird.

 

Ein Planfeststellungsbeschluss ist eine Momentaufnahme, die durch einen neuen Planfeststlellungsbeschluss wieder geändert wird. Jeder Beschluss eines Gremiums ist änderbar, das ist ein demokratisches Grundprinzip. Kein Parlament oder von einem Parlament delegiertes gremium kann seineBeschlüsse auf ewig festlegen. Ein neu gewähltes Parlament hat immer die Möglichkeit, anders zu entscheiden-.

 

Wenn Rumpelstilzchen hier behauptet, die Welt sei 1971 stehen geblieben, dann mag das für seinen geistigen Horizont so sein, der überwältigende Rest der Menschheit passt seine Infrastruktur den aktuellen Bedürfnissen an, und genau das geschieht gegenwärtig (nicht nur) in Frankfurt.

Geschrieben

Munich, genau drum gibt's doch das ganze juristische Gewürge, angefangen von der Mediation bis zur gegenwärtigen Geistershow vor leeren Rängen.

 

Wird doch alles gemacht, einschließlich der Bitte an die Passagiere, beim Überflug von Offenbach, Neu Isenburg, Rüssels- Flörs- und Raunheim leiser zu sprechen, außer der Schließung des Flughafens natürlich, was ja eigentlich Rumpelstilzchens und Upper Space's Maximalforderung wäre.

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