viasa Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Habe dieses bei http://www.bluewin.ch gefunden! Pilot fliegt trotz blindem Passagier im Fahrgestell weiter Ein blinder Passagier hat den Flug vom kongolesischen Brazzaville nach Paris im Fahrgestell einer Air-France-Maschine nicht überlebt. [sda] - Nach Informationen eines Kollegen war der Pilot angeblich eineinhalb Stunden nach dem Start über den afrikanischen Flüchtling informiert worden. Er setzte den insgesamt achtstündigen Flug in die französische Metropole jedoch fort. Die Leiche des Afrikaners war nach der Landung der Maschine am 10. Oktober in Paris gefunden worden, bestätigte ein Air-France-Sprecher. Der betroffene Pilot lehnte eine Stellungnahme ab. Eine Menschenrechtsvereinigung zeigte sich "erschüttert", dass der Pilot nicht rasch seine Flughöhe verlassen habe und gelandet sei, um das Leben des blinden Passagiers zu retten. In der normalen Flughöhe von 10 000 Metern sinkt die Temperatur auf minus 50 Grad Celsius. Nach Ansicht eines Unfall-Experten der Air France war der Flüchtling aber höchstwahrscheinlich bereits tot, als der Pilot informiert wurde. "Der Sauerstoffmangel in der Flughöhe bewirkt einen fast sofortigen Tod", sagte er. Die Fluggesellschaft hat eine interne Untersuchung des Falles angeordnet. Hat dieser AF-Pilot richtig gehandelt?
Sword Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Meiner Meinung nach nicht. Da die Person an dem Zeitpunkt, an dem der Pilot informiert wurde noch am leben gewesen sein könnte ist das meiner Ansicht nach fahrlässige tötung. Ohne das ich dem Piloten was vorwerfen möchte.
QF005 Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Fahrlässige Tötung..rofl! Du scheinst zu vergessen, dass du nach 1 1/2 Std Flug schon längst über FL300 bist und das da oben die krassesten Konditionen herrschen. Ich wäre wohl auch weitergeflogen, weil der Typ eh schon wech wäre. Das ist schon das zweitemal, dass sowas bei AF passiert.
Gast segler Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Hy Mich interessiert nur, wie die Crew es nach 1,5 h rausgefunden hat. Normal muessten sie es ja vor dem Start festellen..... WIe konnten sie also waehrend dem Flug herausfinden, dass da jemand im Fahrwerksschacht sitzt..... Von solchen Zwischenfaellen hoert man immer wieder....
Micha Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 denke ma der "Passagier" war längst tot als der Pilot informiert wurde - dennoch hat er falsch gehandelt, in den Staaten gabs ma sowas: ei Kunde kommt zu nem Werkstadtbetreiber der seinen Laden innea Einflugschneise hat und sgt" hey Joe da is grad wer ausm Fluzeug auf deinen Parkplatz gefallen" legga was?
hcn_tvs Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Also ich dneke, ich wäre weiter geflogen. 1. Ist der nach 1,5h tod und 2. Ist er blind an Bord gekommen. Obwohl ich weiss, dass die dort unten alles versuchen, um nach Europa zu kommen.... gruss hcn_tvs
Zosel Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Der Fehler dürfte doch klar beim verantwortlichen Ramp Agent liegen. Wenn bekannt ist, daß man ohne Probleme auf das Vorfeld kommt, haben die entsprechenden "Verstecke" vor dem Start überprüft zu werden.
SkyBlue Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Also ich dneke, ich wäre weiter geflogen. [...] 2. Ist er blind an Bord gekommen. Ach, weil er nicht bezahlt hat der Pilot keine Verantwortung? Es spielt dann auch keine Rolle, wenn der Betreffende ums Leben kommt? Selber schuld? Perverse Logik. Solange auch nur die theoretische Chance bestand, dass der blinde Passagier zum dem Zeitpunkt, als die Besatzung Kenntnis von ihm erlangte, noch am Leben war, hätte ja wohl unverzüglich gelandet werden müssen. Ich kann nicht beurteilen, ob das hier der Fall gewesen sein könnte, meine aber mich zu erinnern, dass solcherlei blinde Passagiere in der Vergangenheit schon mal mit dem Leben davongekommen sind.
Gast Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Ach Jungs, nach 1,5 Stunden lohnt das wirklich nicht mehr... weißte was eine Jumbo Diversion kostet?! Sollte man eben nicht machen... solche Beispiele schrecken auch ab!
STN-EBJ Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Auf die Menschenverachtung einges GilaBlend muss man ja nicht weiter eingehen. Unterstellt, er HÄTTE noch gelebt, wäre der Pilot nach deutschem Recht nicht der fahrlässigen Tötung, sondern des Totschlags schuldig. Bleibt zu hoffen, dass die französische Justiz der Sache mit dem gebührenden Engagement nachgeht. [ Diese Nachricht wurde geändert von: STN-EBJ am 2003-10-24 23:19 ]
Zulu Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Angenommen der Pilot währe irgendwo in Afrika runtergegangen und der blinde Passagier hätte noch gelebt. Was meint Ihr was die mit dem gemacht hätten? Die Justiz in dem Land, sofern es welche überhaupt gibt, hätte dem Typen wahrscheinlich die Hölle heiss gemacht. In Afrika herrschen eben andere Regeln als bei uns. Da zählt ein Menschenleben leider nicht so viel wie bei uns.
Sword Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Natürlich ist es sehr unwahrscheinlich das die Person noch lebt, aber ist sind schon enorm viele unwahrscheinliche Dinge passiert. Aber das ein Pilot das mit seinem gewissen vereinbaren kann wundert mich schon.
viasa Geschrieben 24. Oktober 2003 Autor Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 @Zulu: das ist ein sehr interessanter Denkanstoss! Generell ist es sehr traurig, dass immerwieder junge Schwarzafrikaner versuchen mit einem europäischen Linienflugzeug in das so gelobte Europa zu entkommen - auf diese Art. Die wissen ganz genau, dass sie zimmlich sicher um's Leben kommen, aber dennoch glauben diese Peronen daran, dass sie etwas erreichen können! Hoffentlich! Denen gehts so schlecht, da spielt es auch keine Rolle mehr, ob sie im Fahrwerksschacht einer Boeing oder eines Airbusses sterben, als auf den Strassen elendlich zu verrecken... Schlimm! Noch was, mitte der 90er hat mal ein etwa 14-jähriger Junge den Flug von irgend einer lateinamerikanischen Stadt an Bord einer Boeing 767 (glaube der TACA) nach Miami überlebt.
Marcus Geschrieben 24. Oktober 2003 Melden Geschrieben 24. Oktober 2003 Mal ganz ehrlich. Es hätte dich doch wirklich nicht gelohnt nochmal zurück zu fliegen. Wenn er nicht beim einfahren des Fahrwerks von den 3000psi erdrückt worden wäre, dann ist er während dem Flug erfroren. Und selbst wenn er dann noch nicht richtig tot gewesen wäre, dann wäre er sicherlich beim Ausfahren des Fahrwerks rausgefallen. Ausserdem wie kann man erst nach 1 1/2 Stunden erfahren, daß da jemand im Fahrwerksschacht ist? Hat er vielleicht die Luft aus den Reifen gelassen um auf sich aufmerksam zu machen?
karstenf Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 Auch wenn es hier einige wieder in den falschen Hals kriegen: Vielleicht sollte von unseren EU-Entwicklungshilfe-Miliarden in den Schulen der 3.-Welt-Staaten eine Stunde im Unterricht erklärt werden, daß ein Flug im Fahrwerksschacht i.d.R. tödlich ist. Ich denke das könnte den Leuten mehr helfen, als eine weitere Stunde Religion. Ich setzte noch einen drauf: Es ist nicht nur illegale Einwanderung, sondern auch Erpressung, wenn über 100 zahlende Paxe eine Verspätung und über den Ticketpreis die Kosten für eine Zwischenlandung zahlen müssen. So, jetzt könnt Ihr mich hier zerreißen!
Stanley Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 @karstenf nääää, ich machs nicht.. bin nämlich deiner Meinung!!
STN-EBJ Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 Nicht nötig, karstenf. Das hast du gerade selbst erledigt. 100 Paxe kommen zu drei Stunden zu spät an. Der Ticket-Preis steigt durch solche extrem seltenen Vorfälle um schätzungsweise einen Cent pro Ticket an. Wieviel genau ist dir das Leben eines Menschen wert? Mal rein theoretisch gefragt (ziemlich weit hergeholt): Der Pilot erfährt nach 1 1/2 Stunden, dass versehentlich ein ZAHLENDER Passagier statt in die Kabine in den Fahrwerksschacht gesetzt wurde. Muss er landen oder nicht, wenn er ein Übeleben für möglich hält?
Stanley Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 @STN-EBJ Das natürlich echt ein super Beispiel.. ich könnt mich ja nun herbe aufregen!! Aber ich lass es besser bringt ja nix..
hcn_tvs Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 @Stanley: Ich reg mich auch nicht auf ab dem obigen Beispiel. Weist du, ich setz mich auch immer in den Fahrwerksschacht, wenn ich in die Ferien fliege.......
dymocks Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 Hallo zusammen,wenn hier jemand verlangt den in diesem Fall betroffenen AF-Piloten strafrechtlich zu belangen,so hat er meiner Meinung nach jeden Bezug zur Wirklichkeit verloren.Etwas dümmeres habe ich selten gehört.Warum sollte der Pilot sich für den Tod eines "blinden Passagieres" verantworten müssen?Ich kann diesem hier konstruierten Zusammenhang nicht ganz folgen.Wenn mir das hier jemand schlüssig erklären könnte wäre ich selbstverständlich bereit meine persönliche Meinung zu überdenken.Nur bis jetzt gelingt es mir nicht.Gruß,Kay
Whoops Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 Nachdem mein erstes Posting aus welchen Gründen auch immer offensichtlich nie angekommen ist, möchte ich noch kurz mal auf den Verlust des Bezuges zur Wirklichkeit von dymocks eingehen (oder so ähnlich). Nach dem deutschen Strafrecht ist eine strafrechtliche Verfolgung nicht ganz so abwegig, wie Du meinst! Denkbar wären hier eine unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung wenn nicht sogar ein Totschlag. Wenn man jetzt mal davon ausgeht, daß der Staatsanwalt aufgrund seiner Ermittlungen (die er einleiten MUSS! in einem solchen Fall wie dem geschilderten) genau die im Artikel genannten Tatsachen feststellt, dann wird sich der Cpt vor einem Strafrichter wiederfinden. Die einzige juristisch interessante Frage wäre dann, ob zu 100% ausgeschlossen werden kann, daß die Person im Fahrwerksschacht zu dem Zeitpunkt, das der Cpt von deren Existenz erfahren hat, noch gelebt hat. Besteht die Möglichkeit, daß die Person durch eine sofortige Landung noch hätte gerettet werden können, dann sieht es ganz düster aus für den Cpt, eine Verurteilung zumindest wg. der unterlassenen Hilfeleistung ist dann so gut wie sicher. (was das für Auswirkungen auf die Pilotenlizenz hat, entzieht sich meiner Kenntnis) Juristisch gesehen wird natürlich nicht unterschieden zwischen afrikanischen Flüchtlingen und anderen Menschen (eine an sich schon perverse Unterscheidung, die es ja eigentlich eh nicht gibt, auch wenn man manchmal den Eindruck gewinnen muß, manch einer möge das anders sehen). Auch sind die entstehenden Kosten keinerlei Entschuldigungsgrund (im deutschen Strafrecht gibt es keine, absolut keine Güterabwägung Leben gegen Geld!), ebenso ist es absolut unerheblich, daß es sich um einen blinden Passagier handelt (Mensch ist Mensch, Mensch in lebensbedrohlicher Situation, auch wenn er diese selbst herbeigeführt hat! Theoretisch kann man sich ja die Kosten von ihm wieder holen, praktisch bleibt man drauf sitzen, aber nochmal, was ist ein Menschenleben wert!? Im deutschen Strafrecht kann man das eben nicht abwägen!) Natürlich kann eine Selbstgefährdung nicht verlangt werden, eine sofortige Landung kann jedoch wohl kaum als Gefährdung eingestuft werden, mal abgesehen von Monrovia o.ä. . Entscheidend ist also alleine, ob die Möglichkeit bestanden hätte, den Menschen noch zu retten, und nachdem es durchaus Menschen gibt, die so etwas schon überstanden haben, dürfte der Pilot da einige Probleme haben, das Gegenteil nachzuweisen (Achtung, dies ist kein Widerspruch zu in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten, nicht daß da jetzt jemand anfängt damit! Dieser Grundsatz kann beim Unterlassen natürlich nicht so gelten, wie normal, außerdem gilt er eh nur für prozessuale Fragen.). Ich würde also jedem Piloten hier vom juristischen Standpunkt aus gesehen dringend raten, wenn man von einem blinden Passagier im Fahrwerksschacht erfährt und diese Person noch nicht sicher tot ist, sofort alles zu tun, diesen Menschen zu retten, sonst wartet gleich nacht der Landung der Staatsanwalt auf euch. Der Ärger mit der Fluggesellschaft wg. einer vermeintlich unnötigen Landung (ich weiß ja nicht, wie die da sind) ist nichts im Vergleich zu dem Ärger, den Euch der Staatsanwalt bereiten kann (ich weiß, wie die sind ! Best regards Whoops
Zulu Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 Offen bleibt noch die Frage: Wie konnte der Pilot nach 1 1/2 Stunden erfahren, dass sich jemand im Fahrwerksschacht befindet?
dymocks Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 Ich bin natürlich gerne bereit meine Meinung zu ändern.Nur kann ich nicht verstehen,warum ein Pilot in irgend einer Weise strafrechtlich zu Verantwortung gezogen werden könnte.Ich glaube einfach nicht,daß ein Afrikaner(auch wenn er keine Schulbildung oder was auch immer besitzen sollte)der Meinung ist, er könne ohne Gefahr für Leib und Leben in einem Fahrgestellschacht nach Europa gelangen.Folglicherweise müßte ihm immerhin zum Teil das Risiko bewußt sein.Ich würde doch auch nicht irgendeine Baufirma verklagen,nur weil sich ein Selbstmörder von einer,von ihnen errichteten,Brücke stürzt.Gruß,Kay
Stanley Geschrieben 25. Oktober 2003 Melden Geschrieben 25. Oktober 2003 @Whoops Also, das ist ja schon echt schlecht.. wenn es für den Piloten so kommen würde.. wie du es beschreibst! Aber ich wäre der erste, der sich nen Ast ablachen würde, wenn er verurteilt würde(nein deswegen lach ich nicht) und das vielleicht einige Spinner dazu annimieren würde, vielleicht mal ne Airline anzurufen und sowas zu erzählen. Weil die Piloten dann ja Angst um Ihre Existenz haben müssen, wird sofort eine Landung veranlasst.. (Vielleicht ist das auch schon zu weit hergeholt?) Außerdem, mal ne Frage an die Piloten hier, es war eine 747 oder? Wie lange dauert es bis man zu einem geeigneten Ausweichflughafen kommt, inkl. Kerosin ablassen und all dem schnick schnack drum rum.. Müsste die Airline dann alles bezahlen oder sind die gegen sowas versichert?
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