FRA_STR Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Ich habe Anfang Dezember zwei Flüge von Stuttgart nach Budapest und zurück für meine Eltern gebucht. Eine Woche danach habe ich gesehen, dass der Rückflug am 19.1.04 nicht mehr zur Buchung freigegeben ist. Da sich Germanwings nicht bei mir gemeldet hatte, schrieb ich ihnen am 1. Januar eine E-Mail, um sicher zu gehen, dass dieser Flug tatsächlich durchgeführt wird: Sehr geehrte Damen und Herren, der von mir gebuchte Flug 4U2781 von Budapest nach Stuttgart am 19.1.2004 ist nicht mehr zur Buchung freigegeben. Wird dieser Flug durchgeführt? Was passiert mit meiner Buchung? Mit freundlichen Grüßen R. Schneider Soeben habe ich folgende Antwort erhalten: Sehr geehrter Herr Schneider, wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, das leider Ihr Flug am 19.01.04 von Budapest nach Stuttgart aus organisatorischen Gründen gestrichen wurde. Germanwings bietet Ihnen selbstverständlich eine kostenfreie Umbuchung auf ein alternatives Reisedatum an, sollte Ihnen dies nicht weiterhelfen, sind wir auch bereit die Buchung zu stornieren und Ihnen den Flugpreis zu erstatten. Bitte wenden Sie hierfür direkt an unser Callcenter 01805-955855. Mit freundlichen Grüßen Ihr germanwings Online Team Ist das gerechtfertigt? Habe ich kein Recht an diesem Tag kostenfrei auf eine andere Airline umgebucht zu werden? Die Airline muss mich doch an diesem Tag befördern, oder nicht? Es kann doch nicht sein, dass ich so abgefertigt werde! Was soll ich jetzt tun? Wie sieht das rechtlich aus? Vielen Dank schon im Vorraus! <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: FRA_STR am 2004-01-02 12:44 ]</font> [ Diese Nachricht wurde geändert von: FRA_STR am 2004-01-02 13:39 ]
B777MK Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Sowas ähnliches hatte ich auch schonmal mit 4U. Also da wirst Du leider ein anderen Flug nehmen müssen oder Geld zurück, weil in den AGB`s von LCC steht meistens was zu diesem Punkt das sie nicht verpflichtet sind Dich umzubuchen auf einen Linienflug.
Gast D-AKNF Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Wieso? Man bietet Dir doch die kostenfreie Umbuchung, bzw. Erstattung an. Ich denke, damit kommt die Airline den derzeit geltenden gesetzlichen Verpflichtungen nach.
Gast Lethert Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Ich kann mir vorstellen, das DU auch die Preisdifferenz für den "neuen" Rückflug zahlen kannst! So war es auch bei meinem Istanbulflug im November. Das 4U sich bisher noch nicht vor deiner EMAIL gemeldet hat, ist echt erbärmlich!
FRA_STR Geschrieben 2. Januar 2004 Autor Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Ja, sie bieten mir eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Flug an, aber entweder müssten sie dann sonntags oder erst mittwochs zurückfliegen! Ich habe aber für Montag gebucht, also möchte ich auch, dass sie am Montag fliegen! Wenn das schief geht bin ich das letzte Mal mit denen geflogen! Wenn man nicht mal informiert wird ist das echt eine Schande! Ich halte euch auf dem Laufenden...
conrad Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Das ist mir auch mit HLX schon passiert, als im August die Frühverbindung nach MAN gestricken wurde. Habe allerdings soviel Ärger gemacht, dass wir dafür einen Freiflug bekamen.
Gast D-AKNF Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Qoute: Wenn man nicht mal informiert wird ist das echt eine Schande! Hm, lies doch bitte Deinen eigenen Beitrag oben noch mal durch. Ich glaube, Du hast da eine Kleinigkeit übersehen... <kopfschüttel>
conrad Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Übrigens ist doch letzte oder vorletzte Woche vom Europaparlament in Angriff genommen worden. Dies soll aber noch endgültig abgesegnet werden. Danach sollen für ausgefallene oder überbuchte Flüge Entschädigungen ab 250€ gezahlt werden. Infos bei: http://www.hahn-infos.com/forum/viewtopic....7cdd911d2c64162
RhBDirk Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 In den 4U AGB heisst es wie folgt: "9.2.2 Wenn wir einen Flug annullieren, in unzumutbarer Weise vom Flugplan abweichen, oder an Ihrem Zielort nicht landen, können Sie wählen, ob wir: 9.2.2.1 Sie frühestmöglich auf einem anderen unserer flugplanmäßigen Dienste, auf dem ein freier Platz ohne zusätzlich Gebühren erhältlich ist, befördern und wenn nötig, die Gültigkeit ihres Flugscheins verlängern; oder 9.2.2.2 Sie innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu dem auf Ihrem Flugschein angegebenen Zielort umleiten. Dies kann durch unseren eigenen Service, den einer anderen Fluggesellschaft oder durch andere übereinstimmend vereinbarte Beförderungsklassen und -mittel ohne zusätzliche Gebühren geschehen. Wenn das Beförderungsentgelt für die geänderte Flugroute geringer als der von Ihnen bezahlte Preis ist, werden wir den Unterschied rückerstatten..." Und zu der neuen EU Regelung: --> Warum sollte jemand 250€+x bekommen wenn man gerade mal 19€ für seinen Flug bezahlt hat? (dazu auch 4U 9.2.2.2) Man sollte das vom ursprünglichen Flugpreis abhängig machen...
conrad Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 @ RhBDirk: Nicht jede AGB sind Gesetz oder glaubst Du alles, was in den teilweise dubiosen AGB steht? Ich glaube, Du verkennst, dass der Schaden, den der überbuchte, annulierte Flug anrichten kann, wesentlich höher sein kann als der Flugpreis. Wenn ein Unternehmer nicht hält was er verspricht, dann muss er eben Ersatz leisten.
Flaps_full_alt Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 *Verständnislos den Kopf schüttel* Leute, das ist eben der Preis der LCC! Man kann halt im Leben nicht alles haben und wenn man sich auf einen LOCO einlässt, ist das die Quittung dafür! Bei einer Full-Service Airline hättest du einen anderen Flug bekommen, aber nicht bei einem LOCO. Das ist numal so! Kann mir etwas Schadensfreude nicht verkneifen, sorry!
rowo Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 du hast 3 Möglichkeiten: 1. lässt dir die Buchung stornieren und den Flugpreis erstatten 2. du buchst wie beschriebenk kostenlos auf einen anderen Termin um, egal was der Flug dann zu dem tatsächlichen Datum kostet (im Fall STR etwas schwer, da der Sommerflugplan ja immer noch nicht buchbar ist) Vielleicht machen sie dir ja ein open Ticket drauss, da STR im Sommer noch immer nicht buchbar ist! 3. du buchst dir einen normalen Linienflug für das Datum an dem 4U deinen Flug gestrichen hat und setzt dich anschliessend per Anwalt mit 4U in Verbindung um die Preisdifferenz einzuklagen, was aber auch schief gehen kann, aber dann ein für alle Male Rechtssicherheit für zukünftige Fälle bringen würde!
FRA_STR Geschrieben 2. Januar 2004 Autor Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Ich habe eben bei Germanwings angerufen. Die Flüge wurden ohne weitere Kosten auf Sonntag 18.1. umgebucht. Trotzdem bin ich enttäuscht von Germanwings, da die Annulierung seit Mitte Dezember festgestanden hat, sie sich aber nicht bei mir gemeldet haben. Wenn ich die Mail gestern nicht geschrieben hätte, wer weiß wann ich das erfahren hätte! In der letzten Zeit bin ich einige Male mit 4U geflogen, aber in Zukunft werde ich es mir ganz genau überlegen, ob ich bei denen nochmal was buche. Ich danke euch allen für eure Antworten. [ Diese Nachricht wurde geändert von: FRA_STR am 2004-01-02 17:48 ]
Gast Badmax Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 Ich bin von Germanwings auch nicht sonderlich angetan, dies aus einem anderen Grund. Aber Germanwings ist da immerhin noch fairer als Gexx. Als diese ZRH-MUC eingestellt haben, haben sie die Paxe die für die nächsten 2 Wochen noch gebucht waren auf LH und Swiss umgebucht. Alle die später gebucht waren haben kommentarlos ihr Geld zurückbekommen ohne irgendwelchen Anspruch auf Schadensersatz (dh. die konnten für die 44€ die der flug damals gekostet hat gradmal mit dem Zug fahren, wenns gelangt hat) also ist Germanwings da etwas fairer. Tja so ist das eben.
Takeoff Geschrieben 2. Januar 2004 Melden Geschrieben 2. Januar 2004 mal gleich vorneweg, bevor es Missverständnisse gibt: ich habe nichts gegen Low-Cost! aber wer Low-Cost bucht, egal ob 1€ oder 89€ und dann erwartet, dass diese Airlines den gleichen Service bieten können (in diesem Falle Umbuchung auf gleiche Strecke) wie normale Airlines, der hat das Prinzip Low-Cost nicht verstanden. Diese Airlines können nur deshalb so billig operieren, da sie ziemlich autonom arbeiten und keine Abkommen in dieser Art mit anderen Gesellschaften haben. So kannst du mit nem 4U Ticket logischerweise auch nicht in eine HLX-Maschine einsteigen oder gar eine Nicht-Low-Cost Airline
hilton Geschrieben 3. Januar 2004 Melden Geschrieben 3. Januar 2004 Die Diskussion ist doch eigentlich ueberfluessig. Die Verfahrensweisen und Einschraenkungen der Locos sind ausreichend bekannt. Dass man sich mal bei einem Flug anschkieren kann, was solls. Allerdings ist wirklich die gute Frage rechtlich zu klären ob man nicht doch einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Also, Loco fliegen und Rechtschutz abschließen. Dann klagen und ausprobieren was passiert wenn es schief geht.
STN-EBJ Geschrieben 3. Januar 2004 Melden Geschrieben 3. Januar 2004 Vieles von dem, was hier steht, stimmt so nicht. Insbesondere das Argument, dass man bloß weil man LCC fliege weniger Rechte habe, ist natürlich rechtlich nicht haltbar. Fluggesellschaften, ob sie nun Germanwings oder Lufthansa heißen, sind gehalten, Schäden zu ersetzen, die aus Fluganulierungen aus organisatorischen Gründen herrühren. LCC, aber mittlerweile auch andere Linien, versuchen sich hier mit ihren AGB zu retten. Diese bewegen sich jedoch rechtlich nicht selten in einer Grauzone. Der Fluggast hat somit gute Aussichten, den tatsächlich erlittenen Schaden in einer gerichtlichen Auseinandersetzung lequidiert zu bekommen. Da die Fluggesellschaften wissen, dass sie solche Prozesse gerne auch mal verlieren und auf entsprechend publizierte Urteile nicht eben scharf sind, werden sie sich mit dem Kläger im Zweifel außergerichtlich einigen, was nicht weniger bedeutet, als dass der Fluggast relativ schnell zu seinem Geld kommt. Nur trauen muss er sich (und einen guten Anwalt haben...).
Takeoff Geschrieben 3. Januar 2004 Melden Geschrieben 3. Januar 2004 nur was die Klagerei effektiv bringt ist eine andere Sache. Du kannst klagen soviel du willst, deswegen wird wohl kaum, wie hier in dem Beispiel genannt, 4U den Flug von Stuttgart nach Budapest durchführen, den man eigentlich machen wollte. Und eine Entschädigung, die etwas höher als der Ticketpreis liegt wird für die Airline immer noch billiger sein als ne Umbuchung auf Lufthansa und Co.
djohannw Geschrieben 3. Januar 2004 Melden Geschrieben 3. Januar 2004 Zu so eine "Klagerei", wie Du es nennst, wird es im Regelfall in so einer Situation nicht kommen. Was hier vorliegt ist aus meiner Sicht ganz klar das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Fluges, und zwar einer gravierenden, nämlich dem Termin. Damit kommt Germanwings der vertaglichen Verpflichtung, die sie mit ihrem Passagier eingegangen ist, nicht nach und ist daher aus diesem Vertrag heraus in unbegrenzter Höhe schadensersatzpflichtig - auch über den eigentlichen Flugpreis hinaus. Daher hat der Fluggast das Recht, die angebotene Ersatzleistung abzulehnen und die vereinbarte Leistung (einen Flug von A nach B an einem bestimmte Termin) aus einer anderen Quelle in angemessener Weise zu beziehen. Für den Schaden, der über den bezahlten Flugpreis hinausgeht, muss Germanwings haften. Angemessen bedeutet in dem Zusammenhang, dass man nachweisen können muss, dass man alle Maßnahmen zur Schadensminimierung ergriffen hat (also z.B. nicht Business bucht, obwohl ein billiges Eco-Ticket zu haben war, und unverzüglich handelt, also nicht schuldhaft durch eine Verzögerung den Schaden erhöht). Sowas weiss natürlich auch die Rechtsabteilung von Germanwings, und daher wird man in so einem Fall wohl ziemlich schnell die Ansprüche des Fluggastes erstatten. Wie einer meiner Vorredner schon sagte ist man nämlich auf ein entsprechendes Urteil, in dem das schwarz auf weiß steht, nicht besonders scharf. Und auf die eigenen AGBs wird sich die Airline da auch nicht berufen, da man sonst auch schwarz auf weiß bekommt, dass dieser Passus unwirksam ist (so von wegen §9 AGBG: "Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung [...] wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist."). Bei einer Veränderung der Flugzeiten innerhalb des selben Tages hingegen ist das ganze schon eine andere Sache...hier gibt es sehr unterschiedliche Rechtsmeinungen, was man unter "unangemessen" versteht. Zwei Stunden sollten da meiner Meinung nach im Regelfall die Grenze sein, aber ich habe auch schon Urteile gelesen, in denen vier Stunden Flugplanänderung noch als akzeptabel angesehen wurden. Kommt natürlich auch immer ein bißchen auf die Länge des Fluges an... Die EU-Richtlinien verschaffen da in Zukunft mehr Klarheit. Die entsprechenden Beträge sind extra so hoch angesetzt, um die Airlines auch ein wenig abzuschrecken, Flüge unangemessen stark und oft zu überbuchen und damit ihre Passagiere vor Probleme zu stellen. Wenn in den USA damit auch übertrieben wird so ist das Prinzip der "punitive Damages", also dem zivilrechtlichen "Schadensersatz ohne eigentlichen Schaden zur Abschreckung", meiner Meinung nach durchaus ein sinnvolles. Viele Grüße - Dirk [ Diese Nachricht wurde geändert von: djohannw am 2004-01-03 15:01 ]
STN-EBJ Geschrieben 3. Januar 2004 Melden Geschrieben 3. Januar 2004 Natürlich kannst du nicht diesen einen Flug einklagen. ABER: Du kannst unter Umständen auf einen anderen regulären Flug umbuchen und die Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen. Ist natürlich eine hoch riskante Angelegenheit und kann selbstreden ins Auge gehen.
aljoscha Geschrieben 3. Januar 2004 Melden Geschrieben 3. Januar 2004 hallo, ich möchte mich hier der meinung von djohannw voll anschliessen.wenn ich die agb richtig gelesen habe steht da auch in dieser richtung etwas drin. 9.2.2.2 .......Sie innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu dem auf Ihrem Flugschein angegebenen Zielort umleiten. Dies kann durch unseren eigenen Service, den einer anderen Fluggesellschaft oder durch andere übereinstimmend vereinbarte Beförderungsklassen und -mittel ohne zusätzliche Gebühren geschehen. Wenn das Beförderungsentgelt für die geänderte Flugroute geringer als der von Ihnen bezahlte Preis ist, werden wir den Unterschied rückerstatten..." ich würde mir das auch nicht so ohne weiteres bieten lassen. eine rechtsschutzversicherung ist in der heutigen zeit leider unverzichtbar.
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