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Dienstzeiten Crew


NG-SNL7

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Geschrieben

Wie sehen eigentlich die Vorschriften bezüglich maximaler Dienstzeit beim fliegenden Personal aus? Gibt es Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich?

 

Ich weiß, dass zumindest einmal DE und NG die "Spitzenreiter" waren, nach der Fusion mit OS wurden die NG Zeiten reduziert.

 

Außerdem hab ich gehört, dass die Crew bei einer Überschreitung der normalen Dienstzeit bis zu einer bestimmten Zeitpunkt selbst entscheiden kann, ob sie fliegt oder nicht (im Fall größerer Verspätungen, falls keine enlarged crew auf einer Strecke wo es eigentlich sein sollte zur Verfügung steht,...)

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: NG-SNL7 am 2004-01-18 21:53 ]

Geschrieben

Moin!

Es ist tatsächlich so, daß die Regelung der Dienstzeiten von Flugbesatzungen außerordentlich kompliziert ist. Der reine Gesetztestext ist die 2. DV zur LuftBO, die unter http://www.luftrecht-online.de zu lesen ist.

Die ganze Problematik fängt mit der Definition der Zeiten an! Neben der "Blockzeit" gibt es die "Flugdienstzeit" und jetzt neuerdings auch den Begriff der "Arbeitszeit". Die Flugdienstzeit ist dabei die Summe aus: angeordnete Zeit für Vorarbeiten (mind. 30 min), Flugzeiten und Wartezeiten (auch StandBy Airport) und Zeit für Abschlußarbeiten (mind. 15 min). Beginnt der Dienst mit einer Beförderung per Flugzeug zu einem anderen Einsatzort als dem arbeitsvertraglich zugestandenen ("Dead-Head" Beförderdung oder "Proceeding"), zählt DH-Zeit bis 4h zur Hälfte, darüber voll als FDZ.

Wieviel FDZ an einem Tag zulässig ist hängt ab von der Anzahl der Landungen, dem Beginn des Einsatzes. Bei einem normalen Einsatz mit 4-5 Landungen an einem Tag und Dienstbeginn zwischen 05:00 und 13:00 LT sind maximal 14h FDZ zulässig. Mit Kommandantenentscheid kann diese auf bis zu 16h verlängert werden (muß schriftlich vom Kapitän gegenüber dem LBA begründet werden).

Uneingeschränkt darf allerdings die max. FDZ höchstens 10h am Tag betragen. Innerhalb von 7 Tagen (keine Kalenderwoche, es kann jeder 7-Tages-Zeitraum sein)darf maximal 3x diese Zeit auf bis zu 14h verlängert werden, wobei die Verlängerung max. 4h betragen darf.

Hinzu komt auch noch die Berechnung der Ruhezeit. Bis einschließlich 11h FDZ besteht ein Anspruch auf 10h Ruhezeit (in diese Zeit fällt alles, was nicht in die FDZ fällt, also z.B.: Einreise in das Land, Bustransfer bis zum Hotel, einchecken ins Hotel, u.U. etwas essen, schlafen, Koffer packen, Uniform anziehen, auschecken, evtl. frühstücken, Bustransfer zum Flughafen, Gepäckaufgabe (teilweise), Ausreise...). Bei mehr als 11h FDZ gibt es 12h Ruhezeit und bei 12h oder mehr FDZ oder bei Flug über 4 und mehr Zeitzonen mind. 14h. Die Ruhezeit kann per Kommandantenentscheid um 2h gekürzt werden.

Dieses sind erstmal die wesentlichen Punkte der 2. DV LuftBO. Geht man ins Detail wird das ganze schnell sehr interessant, wenn dann noch die Zeitumrechnung hinzukommt, verstärkte Besatzungen, oder zusammengewürfelte Besatzungen. U.U. kann ein Flug scheitern an einem einzigen Mitglied der Kabinenbesatzung, wenn es vorher schon lange geflogen ist und durch eine evtl. Verspätung an das FDZ-Limit herankommt.

Neben der 2.DV LuftBO kommen natürlich auch noch Tarifveträge etc. im Einzelfall hinzu, die auch eingehalten werden müssen.

 

Gruß,

 

Nabla

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabla am 2004-01-20 09:06 ]

Geschrieben

Ich werde mal in unserer Uni Bib nach einem geeigneten Buch für dich nachschauen, aus dem Kopf fällt mir gerade gar kein Buch ein.

 

Aber einer meiner Professoren hat das mal so erklärt: Irgendein Informatiker hat mal versucht dass ganze von einem Computer ausrechnen zu lassen. Er ist gescheitert.

 

Bis später aus der Bibliothek

Geschrieben

Die 2. DVO ist programmierbar. Es gibt bereits ein Crewplanungssystem, welche dieses Gesetz intus hat und diverse andere Regelwerke noch dazu. Man mags nämlich kaum glauben, die meisten Tarifverträge der Airlines sind nämlich noch viel komplizierter.

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