conrad Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 @Marabo: schau hier: http://www.vbird.com/skylights/html/DE/vbi...rms_cond_en.pdf Unter 11.2 steht Dein Recht auf Erstattung der Steuern und Gebühren. Verweise doch mal drauf.
Gast züriwest Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 Die Erstattung bei 4U ist tatsächlich - auch nachträglich für das letzte Jahr - kein Problem. Was ich mich jetzt nur frage: Als typischer Pendler habe ich immer bei Freigabe des Flugplans alle Mo hin /Fr zurück -Flüge für meist 19/29 Euro inkl. Steuern gebucht. Ich habe für 19/29 Euro in Kauf genommen, dass ich den Flug (wie in mindestens der Hälfte aller Fälle) nicht wahrnehmen konnte. Da aber nun die Steuer-Erstattung problemlos funktioniert hat, beträgt mein Risiko dann nur noch 5 Euro ... In Zukunft würde ich (mittlerweile AB-Flieger) also auf Verdacht noch mehr Flüge buchen, egal ob ich tatsächlich fliege oder nicht ...
Stanley Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 Auch ich habe heute morgen Antwort von 4u bekommen. "Einige Ihrer Buchungen wurden mit einer Euro/Mastercard bezahlt. Diese Karte ist nicht mehr gueltig. Bitte teilen Sie uns die neue Gueltigkeit Ihrer Mastercard mit damit wir Ihnen diese Betraege umgehend erstatten koennen. Sollten Sie keine neue Mastercard besitzen, so teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit, wir werden dann eine manuelle Erstattung durchfuehren." Ich hab auf Visa und Amex umgestellt schon vor einiger Zeit.. aber ich find das ja genial.. ich bekomme schwups 200€ wieder von denen ich dachte die sind den Bach runter.. das was züriwest sagt stimmt wirklich.. werde ich wohl auch demnächst so machen.. Aber ich finde es schon sehr interessant.. weil diese Steuersache weiß niemand.. also kann 4u ja froh sein wenn die Leute buchen, zahlen und noshow.. haben Sie ja mehr Kohle verdient. Echt der Hammer...
aljoscha Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 ich freu mich für dich. ich hoffe das immer mehr von ihrem recht erfahren und davon gebrauch machen. wird eigentlich eine bearbeitungsgebühr für die erstattung erhoben??
Marobo Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 > @Marabo: schau hier: > http://www.vbird.com/skylights/html/DE/vbi...rms_cond_en.pdf > Unter 11.2 steht Dein Recht auf Erstattung > der Steuern und Gebühren. Verweise doch > mal drauf. Thx! Das ist natürlich noch viel eleganter! > wird eigentlich eine bearbeitungsgebühr > für die erstattung erhoben?? Davon war bei HLX nicht die Rede. Werde aber mal auf die nächste KK-Abrechnung schauen. Wie sieht bei anderen aus?
TvB Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 Folgendes steht in den Geschäftsbedingungen von V-Bird: "(...)Wir behalten uns das Recht vor, eine angemesse Bearbeitungsgebühr davon abzuziehen, wenn Sie den Flug nicht angetreten haben, obwohl Platz vorhanden gewesen wäre." Der Begriff "angemessene Bearbeitungsgebühr" ist aber sehr dehnbar, findet Ihr nicht ? Vielleicht orientieren sie sich ja an den Kosten für eine Umbuchung, das wären dann 25 Euro. [ Diese Nachricht wurde geändert von: TvB am 2004-03-31 14:43 ]
rowo Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 an welche email adresse habt ihr euch denn bei HLX gewendet? bei 4U nehme ich mal an läuft es unter buchungsinfo@germwings.de/com und kommt dann dort zum entsprechenden Sachbearbeiter?
conrad Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 @rowo: einzig publizierte ist die wolfgang-k-kurth@hlx.com . Dort meldet sich dann ein Sachbearbeiter nach ca. 1 Tag.
Koelli Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 Also 4U hat es bei meinen zwei Mails (einmal Frage zum Bus-Shuttle am Zielflughafen und einmal zum neuen Preissystem) nie für nötig gehalten zu antworten.
Stanley Geschrieben 31. März 2004 Melden Geschrieben 31. März 2004 @rowo zahlung@germanwings.com Dort habe ich es hingeschickt, und auch von dort Antwort erhalten. @aljoscha Danke dir.. ich bin auch gespannt ob es eine Gebühr geben wird.. aber ich werde es ja bald erfahren. Gruß Stan [ Diese Nachricht wurde geändert von: Stanley am 2004-03-31 20:37 ]
conrad Geschrieben 8. April 2004 Melden Geschrieben 8. April 2004 und, hat einer schon Erfolg gehabt? Übrigens hier eine Mail der Verbraucherzentrale: Wie unserer Pressemitteilung zu entnehmen ist, hat das Verfahren nicht mit einem Urteil geendet. Vielmehr hat Ryanair im Rahmen des anhängigen Klageverfahrens eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei voller Kostenübernahme abgegeben. Wir haben daraufhin die Klage zurückgenommen. Das AZ des beim LG Köln geführten Rechtsstreits lautet: 26 O 110/03. Mit besten Grüßen H.-F. Schönheit ------------------------------------------------------------------------------------ Wettbewerbszentrale Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer RA Hans-Frieder Schönheit Postfach 25 55 61295 Bad Homburg v.d.H. Tel: 06172 - 12 15 15 Fax: 06172 - 12 15 33 Mail: schoenheit@wettbewerbszentrale.de http://www.wettbewerbszentrale.de [ Diese Nachricht wurde geändert von: conrad am 2004-04-08 13:14 ]
Gast Fly_4U Geschrieben 8. April 2004 Melden Geschrieben 8. April 2004 @ Conrad: Heute habe ich die Zahlungen von 4U auf meine Mastercard erhalten *freu*. Danke an Stanley für die eMail Addy von 4U. Hat alles reibungslos geklappt, selbst für eine Buchung vom 01.02.03!
aljoscha Geschrieben 8. April 2004 Melden Geschrieben 8. April 2004 wurden irgendwelche gebühren berechnet?
Marobo Geschrieben 8. April 2004 Melden Geschrieben 8. April 2004 Ich warte schon seit eine Woche auf eine Antwort von V-Bird. Habe gestern nochmal nachgefragt, wie lange sie sich mit einer Antwort noch Zeit lassen wollen... Ryanair bekommt die Tage auch noch ein Fax von mir. Es gibt nämlich schon noch einige Buchungen, die ich leider nicht wahrnehmen konnte. Und es waren fast alles Ticketpreise um die 1 ct. + Tax *freu* [ Diese Nachricht wurde geändert von: Marobo am 2004-04-08 14:44 ]
conrad Geschrieben 8. April 2004 Melden Geschrieben 8. April 2004 habe auch noch nichts von V Bird gehört. Habe heute einen Antrag an HLX geschickt. Mal sehen, wie die sich stellen. Lt. deren AGB ist ja auch keinerlei Erstattung vorgesehen.
t4m Geschrieben 8. April 2004 Melden Geschrieben 8. April 2004 wie siehts bei lh aus. ich lasse öfters den rückflug aus weil return meißtens billiger ist als eine singlebuchung. hat jemand da schon erfahrungen gesammelt?
Marobo Geschrieben 8. April 2004 Melden Geschrieben 8. April 2004 Bei HLX hatte ich sehr schnell eine Antwort und die Zusage, dass die Steuern/Gebühren erstattet werden. Ob dies auch so ist, sehe ich natürlich erst auf der nächsten Kreditkarten-Abrechnung. Es ist schon echt interessant, was da zusammenkommt, wenn man mal die Buchungen der letzten Zeit durchgeht und schaut, wo man einen gebuchten Flug nicht angetreten hat. Ich bin mal gespannt, ob Ryanair auch für Buchungen aus 2001 die Steuern/Gebühren erstatten wird. Aufgrund des Vergleichs vor dem LG Köln kommen sie wohl kaum drumherum. Insgesamt könnten da jetzt unerwartet einige hundert EUR für mich rausspringen, die meisten allerdings zum Glück für Buchungen aus 2003/2004. Edit: Antwortzeit bei 4U für meine Erstattungsmail sensationelle 18 Minuten. Und es war kein Autoreply [ Diese Nachricht wurde geändert von: Marobo am 2004-04-08 15:56 ]
Stanley Geschrieben 8. April 2004 Melden Geschrieben 8. April 2004 @Fly_4U kein Problem.. bei mir sind übrigens die Zahlungen auch schon eingegangen. Insgesamt über 200€ ohne irgendwelche Gebühren. Kann es eigentlich sein das Loco's mit diesem Geld rechnen, was sozusagen mit reinkommt und bestimmt nicht von vielen zurückgefordert wird?
aljoscha Geschrieben 8. April 2004 Melden Geschrieben 8. April 2004 das ist eindeutig so. die meisten wissen gar nicht das man steuern zurückfordern kann. vielen ist das auch zu kompliziert,z.b bei ryanair einen brief in englisch zu verfassen und zu faxen. ich bin sicher wenn ryanair 90% der steuern bei den no shows erstatten müssten hätten die höhere preise.
conrad Geschrieben 9. April 2004 Melden Geschrieben 9. April 2004 HLX hat geanwortet. Erstattung kommt.
Gast Babylon Geschrieben 10. April 2004 Melden Geschrieben 10. April 2004 Ich habe mir die Mühe gemacht und einen englischen Brief nach Dublin geschrieben. Heute kam eine Absage als email, in der lapidar stand, dass sie nichts zahlen müssen. Ich werde diese email jetzt ans Landgericht Köln schicken. 09/04/2004 Without Prejudice Ms Petra Zeitzz Pommernstr 4 50389 Wessesling Germany Our Ref. 20599 Dear Ms Zeitzz, Thank you for your letter dated 07/04/2004, received today requesting a refund of the taxes on various bookings. I regret to advise that in accordance with Ryanair's General Conditions of Carriage, no refund applies in the case of your fare. Article 10.1 of Ryanair's General Conditions of Carriage state: "Except as provided for in Article 10.2 below, all tickets issued for flights operated by ourselves are non-refundable including any taxes,fess or charges which may have been collected in respect of such flights". Furthermore the non-refundability of "all monies paid" is advised in the "Important Please Read" section on all Ryanair flight itineraries and email confirmations and also under the Terms and Conditions on our website. Please accept our sincere apologies for the negative response to your request on this occasion Yours sincerely ________________________ Aileen Healy Customer Service Supervisor
ThomasL Geschrieben 10. April 2004 Melden Geschrieben 10. April 2004 Ich wollte am 24.März mit Ryanair nach London fliegen. Der Flug wurde allerdings gechancelt. Zwei Wochen danach habe ich eine eMail von Ryanair bekommen, dass ich mich damals nicht habe umbuchen lassen und mir daher der Preis für die Tickets erstattet wird. Bin ja mal gespannt.
Marobo Geschrieben 10. April 2004 Melden Geschrieben 10. April 2004 @Babylon > Ich habe mir die Mühe gemacht und einen > englischen Brief nach Dublin geschrieben. > Heute kam eine Absage als email, in der > lapidar stand, dass sie nichts zahlen > müssen. Ich werde diese email jetzt ans > Landgericht Köln schicken. Das dürfte jetzt aber echt ziemlich spannend werden. Damit müssten nämlich die ersten 6000 EUR fällig sein. Schließlich hat sich FR strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel "Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar" nicht mehr zu verwenden oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge auf diese Klausel zu berufen. Übrigens dürfte sich eher die Verbraucherzentrale dafür interessieren als das LG Köln. Schreib doch mal eine kurze Mail an Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit (schoenheit @wettbewerbszentrale.de). Und halte uns auf dem Laufenden, was sich ergibt... Interessiert mich, da ich auch noch eine Reihe von Gebühren von FR erstattet bekommen möchte...
Gast Babylon Geschrieben 10. April 2004 Melden Geschrieben 10. April 2004 Ich habe schon einen Post-Brief an Herrn RA Schönheit fertig gemacht, in dem ich ihm die Antwort von Ryanair kopiert habe. Ryanair selbst bekommt jetzt noch ein Fax in englisch mit der Information, dass sie bei Weigerung 6000 Euro zu zahlen haben. Ich bin gespannt, wie sich die Sache entwickelt.
aljoscha Geschrieben 10. April 2004 Melden Geschrieben 10. April 2004 erste frage ist ob diese unterlassungserklärung auch für flüge vor der unterzeichnung gilt oder erst danach. falls ja muss geklärt werden ob die wettberbzentrale oder die verbraucherzentrale diesen fall zum anlass nimmt (falls es nicht schon andere gibt) und für dich einen musterprozess führen will. falls nicht musst du erstmal selber klage beim zuständigen gericht einreichen. dass problem ist nur ohne rechtschutzversicherung gehst du erstmal finanziel in vorlage. ich denke mal ryanair spekuliert darauf und lehnt erstmal ab und wartet bis tatsächlich einer klagt. das ist schon ein sauberer verein. unseriös bis zum geht nicht mehr [ Diese Nachricht wurde geändert von: aljoscha am 2004-04-10 14:47 ]
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