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Ryanair muss Steuern bei Stornierung erstatten


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Ich glaube wird diskutieren das Thema "Erstattung von Steuern/Gebühren bei nicht angetretenen Flügen" am besten hier weiter, anstatt in zwei separaten Threads.

 

Die offenen Fragen kann eigentlich nur die Verbraucherzentrale beantworten, die den Originalwortlaut der getroffenen Vereinbarung kennt. Was man weiß ist, dass FR sich verpflichtet hat zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel "Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar" nicht mehr zu verwenden oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge auf diese Klausel zu berufen. Das müsste zum einen theoretisch bedeuten, dass sich ein Engländer genauso auf die Vereinbarung berufen kann, wie ein Deutscher, wenn er davon weiß. Denn die AGBs von FR sind ja nicht länderspezifisch (wäre denke ich auch nicht unbedingt zugelassen). Genauso müsste es auch für die Vergangenheit gelten, da ja ausdrücklich auch die Abwicklung bestehender Verträge eingeschlossen ist.

 

Wer stellt diese Fragen mal der Verbraucherzentrale bzw. dem Herrn Schönheit und postet die Ergebnisse hier? Vielleicht gibt dieser Herr ja auch den Originalwortlaut der Vereinbarung bekannt und äußert sich dazu, ob die Verbraucherzentrale auch interessiert wäre zu klagen in Fälle, bei denen sich FR weigert.

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  • 3 Wochen später...

Leider komme ich mit den Erstattungen überhaupt nicht weiter!

Meine Briefe an RA Schönheit und den Verbraucherschutz blieben ebenso unbeantwortet wie meine Bitten um Rückzahlung der Gebühren an V-Bird und Ryanair. Nachdem ich Ryanair auf die erste Absage hin mit dem LG Köln gedroht habe, haben sie einfach nix mehr von sich hören lassen. Schade, dass auch Herr Schönheit nicht antwortet.

Ich werde jetzt noch einmal Kopien des gesamten Schriftwechsels an das LG Köln schicken, mache mir aber keine Hoffnungen mehr, das sich irgendjemand um die Sache kümmert. Ist wirklich ein blödes Gefühl wenn man eigentlich im Recht ist, aber diese Tatsache niemanden interessiert.

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@Babylon

 

Danke für Deine Info bzgl. des aktuellen Standes!

 

V-Bird stellt sich bei mir ebenfalls "tot". Und das obwohl V-Bird in seinen AGBs ja sogar explizit die Erstattung der gezahlten Steuern/Gebühren vorsieht. Auch auf E-Mails an den Kundenservice wegen einer anderen Sache kommt nichts. Das passt nicht zum edlen und professionellen Eindruck, den die Airline nach außen vermitteln will.

 

FR habe ich selbst wegen der Erstattung noch nicht angeschrieben, wobei es mich wundert, dass Herr Schönheit von der Verbraucherzentrale nichts von sich hören lässt. Immerhin ist Dein Brief vermutlich 6000 EUR für ihn wert, wenn FR eine Vereinbarung unterschrieben hat, wie es veröffentlicht wurde. Allerdings war ja auch Osterzeit; vielleicht war der gute Herr einfach im Osterurlaub und konnte sich deshalb noch nicht melden.

 

Ich habe inzwischen übrigens schon mehrere Erstattungen von 4U, die in den dreistelligen Bereich reichen, ohne Abzug erhalten. Die Bearbeitung war sehr zügig und vorbildlich. HLX hat Erstattungen ebenfalls zugesagt, wobei ich den Eingang noch nicht überprüfen konnte.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Marobo am 2004-04-27 08:42 ]

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Von Germanwings habe ich zumindest eine schriftliche Zusage, dass die Erstattung folgen wird. Da mache ich mir auch weiter keine Gedanken, das wird schon klappen.

 

Ich hoffe schon, dass sich Herr Schönheit noch meldet, aber meine Anfrage per Post UND email ist schon 2 Wochen alt.

 

Schade wegen V-Bird - ich werde das in meinem Anschreiben an das LG Köln auch gleich mal melden.

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Das mit dem LG Köln kannst Du Dir sparen, das hat mit diesen Sachen nichts zu tun.

 

Die Durchsetzung der Unterlassungserklärung, die Ryanair abgegeben hat, muss die Wettbewerbszentrale in die Hand nehmen. Das wird im Zweifel ein erneutes Gerichtsverfahren gegen Ryanair bedeuten, wenn die nicht die versprochene Vertragsstrafe ohne Murren zahlen.

 

Dir im Einzelfall nützt das allerdings auch nichts, da Du mit dem Verfahren Ryanair/Wettbewerbszentrale nichts zu tun hast. Dieses Verfahren dient nur dazu, mit Hilfe des Druckmittels "Vertragsstrafe" Ryanair dazu anzuhalten, sich gegenüber dem einzelnen Verbraucher rechtmäßig zu verhalten. Da Ryanair wohl weiß, dass sich nur die wenigsten an die Wettbewerbszentrale wenden und dann die Wettbewerbszentrale auch noch nicht mal zwangsläufig die Vertragsstrafe beitreibt, ist bei 6.000 EUR der Anreiz für Ryanair, sich rechtstreu zu verhalten, eher gering.

 

Reizvoll wird es für die Wettbewerbszentrale erst, wenn die eine größere Zahl Beschwerden von verschiedenen Vorfällen vorliegen haben, um auf einen Schlag einen größeren Betrag gegen Ryanair durchsetzen zu können - zum einen, weil dann die wirtschaftliche Komponente stimmt, zum anderen, weil Medienwirksamkeit gewährleistet ist.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: touchdown99 am 2004-04-27 14:39 ]

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hallo,

ich habe mir mal die mühe gemacht und bei der wettbewerbszentale angerufen.

 

dort wurde mir gesagt man sollte ihnen die unterlagen mal zukommen lassen (faxen).

 

Wettbewerbszentrale

RA Goerke

Landgrafenstraße 24 B,

61348 Bad Homburg v. d. H

 

tel: 06172/121517 frau allbach, vorzimmer

rechtsanwalt schoenheit.

 

fax: 06172/121533 z.Hd. rechtsanwalt goerke

 

 

GANZ WICHTIG:

 

die wettbewerbszentrale betrachtet diese angelegenheit nur aus wettbewerblicher sicht.

 

im einzelfall muss man den anspruch wohl selber durchsetzen.

 

meine persönliche einschätzung:

 

ob die wettbewerbszentrale diese weigerungen nochmals aufgreift und tätig wird bleibt abzuwarten.

nur eins ist sicher, bei häufung der fälle wäre es vorstellbar.

 

für mich ist die taktik der airlines klar,

solange kein konkretes gerichtsverfahren droht wird erstmal abgeblockt und gehofft dass die meisten aufgeben.

absolut UNSERIÖS.

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Hi! Vielen Dank für Deinen Bericht. Wie empholen habe ich dem RA Goerke jetzt noch einmal mein Schreiben an Ryanair und die schriftliche Weigerung kopiert. (Da ich kein Fax habe schicke ich die Unterlagen morgen mit der Post).

In einem Anschreiben habe ich ihn noch einmal um Rat bzw. nach der deutschen Adresse von Ryanair gefragt. Ich habe ihm außerdem geschildert, daß Hermanwings, HLX und Air Berlin die Steuern auf Anfrage problemlos erstatten, Ryanair und V-Bird sich aber weigern oder gar nicht erst antworten. Vielleicht weckt das ja sein Interesse aus wettbewerblicher Sicht.

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Hallo zusammen.

 

Wollte nur kurz noch einmal meine Erfahrung mit Ryanair schildern.

 

Ich wollte am 24.März mit zwei Freundinnen einen Tagesausflug von Niederrhein nach London machen. Morgens gab es aber Nebel in Niederrhein, die Maschine wurde nach Düsseldorf umgeleitet, der Flug nach London morgens dann gestrichen.

 

Uns wurde angeboten uns umzubuchen auf den Mittags oder Abendsflug. Machte für uns natürlich keinen Sinn. Also haben wir unsere Bordkarten nur so zurückgegeben.

 

Eine Woche später bekam ich eine eMail von Ryanair in der man sich für den gestrichenen Flug entschuldigte und darum bat, noch die Reisedaten in ein Formular auf der Ryanair-Website einzugeben.

 

Dies habe ich getan und heute kommt meine Kreditkarten-Rechnung und Ryanair hat den kompletten Betrag wieder gutgeschrieben. Das lief alles reibungslos und ohne eine nötige Nachfrage meinerseits an Ryanair.

 

Gut, war keine Stornierung, aber ein abgesagter Flug. Dachte, vielleicht ist das auch mal interessant zu wissen, wie Ryanair dann verfährt.

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Die KK-Gebühr kannst du abschreiben! Ich habe für den nicht genutzten Flug CDG-LTN 7,50€ zurückbekommen und das ganz ohne Mucken!

Übrigens: Von 4U gabs 69,26€ zurück.

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  • 3 Wochen später...

Habe meine Daten dann auch mal zusammengetragen und an 4U und HLX gemailt - beide haben sich förmlich überschlagen, wer der Schnellere ist: Versand der e-mail heute nacht um 1 Uhr, Antwort von Germanwings heute morgen um 10 Uhr und von HLX um 10.30 Uhr. Beide haben bereits - so sagen sie - überwiesen. Ohne jedes Murren...

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: touchdown99 am 2004-05-17 15:52 ]

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  • 7 Monate später...

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