Hame Geschrieben 18. März 2004 Melden Geschrieben 18. März 2004 Habe gerade in den Nachrichten der Lokalradios NRW gehört, daß in einem Musterprozess entschieden wrude, daß die am Flughafen STR erhobenen Sicherheitsgebühren unzulässig sind. Dies könne man auch auf die anderen Flughäfen übertragen erklärte irgendein Sprecher. Geklagt hatte u.a. die Lufthansa. Habe leider nicht alles richtig mitbekommen können, weiß jemand mehr?
Hame Geschrieben 18. März 2004 Autor Melden Geschrieben 18. März 2004 Habe gerade dazu folg. dpa-Meldung gefunden:Gericht kippt Sicherheitsgebühr nach Klage von Fluggesellschaften Leipzig (dpa) - Die Sicherheitsgebühr an deutschen Flughäfen ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit war die Klage der Lufthansa und der LTU gegen die Bundesrepublik erfolgreich. Sie hatten sich gegen Zahlungen am Flughafen Stuttgart gewandt. Die Gebühr wird seit Ende 2000 erhoben. Nach dem Urteil muss außerdem die Gebühr für die persönliche Kontrolle der Passagiere durch den Bundesgrenzschutz neu berechnet werden.
kingair9 Geschrieben 19. März 2004 Melden Geschrieben 19. März 2004 Die Situation klärt sich langsam (laut einem längeren Zeitungsbericht aus dem General-Anzeiger Bonn heute): Es geht NICHT um die Flugsicherheitsgebühr als solche Es geht AUSSCHLIESSLICH um die ZUSÄTZLICHEN Kontrollen/Kosten, wenn bei bestimmten Flügen bewaffnetes BGS-Personal bei den Abflügen an den Gates vorhanden ist.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.