chriss Geschrieben 2. August 2004 Melden Geschrieben 2. August 2004 Was für eine Regelung gibt es eigentlich, ab wann man mit zwei Piloten fliegen muß. Es gibt ja zum Teil so Inselflüge nach Helgoland oder so wo man wohl nur mit einem Piloten fliegt. Wird das durch den Flugzeugtyp festgelegt oder durch die Anzahl der Passagiere oder,oder,oder????
HB-IDF Geschrieben 2. August 2004 Melden Geschrieben 2. August 2004 Soweit mir bekannt ist, können Flugzeuge mit bis zu 10 Sitzplätzen - wie die im Inselverkehr häufig eingesetzte Britten-Norman Islander, aber auch kleine Turbinenmuster (Citation usw.) - für Single Pilot - Betrieb zugelassen werden. Bin vor einigen Jahren mal in einer im gewerblichen Inselverkehr eingesetzten Beechcraft King Air mitgeflogen - ebenfalls nur ein Pilot. Was ich nicht weiß, ist, inwieweit solche Einsätze auf Sichtflugregeln beschränkt sind und ob bzw. inwieweit auf IFR erlaubt ist.
hcn_tvs Geschrieben 3. August 2004 Melden Geschrieben 3. August 2004 Ich glaube, das ist sehr verschieden. Habe heute mit einem Piloten der "Harbour Air Seaplanes" im Vancouver Harbour geredet, dieser sagte mir, dass Sie (Harbour Air) mit einem Piloten fliegen koennten, da sie nur ein Triebwerk haben (14 Pax). http://www.airliners.net/open.file/576728/M/ Die andere Airline (West Coast Air) muesse mit Ihren 2 Motorigen Planes 2 Piloten einsetzen. (18 Pax) http://www.airliners.net/open.file/422841/M/ Er hat also gesagt, es komme auf die Triebwerke an! Keine Ahnung. Wird also alles immer auf alles ankommen: - Typ - Pax Anzahl - Flugzeit - Sicht- oder Instrumentenflug - etc. gruess aus YVR, hcn-tvs [ Diese Nachricht wurde geändert von: hcn_tvs am 2004-08-03 07:26 ]
AirCGN Geschrieben 3. August 2004 Melden Geschrieben 3. August 2004 Eine Frage der Triebwerkszahl kann es eigentlich nicht sein. Ich bin selbst vor einigen Jahren in einer Aurigny-BNI (auf der Linie Cherbourgh-Jersey) geflogen, da war auch nur ein Pilot in beiden Richtungen an Bord. Der Islander hat aber zwei Motoren.
Gast jonnyboy Geschrieben 3. August 2004 Melden Geschrieben 3. August 2004 Ich denke, es liegt in erster Linie am Flugzeugtyp und an seiner Zulassung, wobei bei uns eben die europäische und in den USA die amerikanische Zulassung gilt, was wiederum erklärt, weshalb man manche Flieger hier nur zu zweit fliegen darf, die die Amerikaner allein kutschieren.
Noatak Geschrieben 5. August 2004 Melden Geschrieben 5. August 2004 Die Anzahl der erforderlichen Flugbesatzung (=Piloten) richtet danach ob ein Flugzeug als Verkehrsflugzeug oder nicht als Verkehrsflugzeug zugelassen ist. Verkehrsflugzeuge müssen immer von einer Mindestflugbesatzung von zwei Piloten geflogen werden. Ob ein Flugzeug ein Verkehrsflugzeug ist richtet sich nach der Zulassung (nicht dem Kennzeichen, das muß nichts damit zu tun haben, auch wenn die vergabe von Kennzeichen z.B. in Deutschland berücksichtigt wird). Mein sog. Nichtverkehrsflugzeugen sieht dies dann etwas anders aus, da richtet sich dann die Mindestflugbesatzung danach ob sie im gewerblichen oder im nichtgewerblichen Luftverkehr eingesetzt werden und ob im gewerblichen Luftverkehr nach IFR oder nur nach VFR geflogen wird. Um auf die "Islander" zurückzukommen. Dieses Flugzeug ist nicht als Verkehersflugzeug zugelassen und kann demnach mit einer Mindestflugbesatzung von einem Piloten geflogen werden. Wird diesed Muster jetzt gewerblich, d.h. gegen Bezahlung als Charter oder im Liniendienst z.B. zu den Inseln eingesetzt, und wird nur nach VFR geflogen - keiner der Inselflughäfen mit Ausnahme von Westerland verfügt über IFR Verfahren - dann reicht ein Pilot aus. Soll aber nach IFR geflogen werden, dann müssen zwei Piloten eingesetzt werden. So ergeben sich auh die Unterschiede bei noch kleineren Mustern. Eine PA34 Seneca ist z.B. ein Nichtverkehrsflugzeug. Wird diese aber gewerblich durch ein Charterunternehmen eingestzt und an eine Firma für die Durchführung eines Fluges samt Besatzung verchartert so müssen bei IFR Flügen zwei Piloten an Bord sein, bei VFR würde einer ausreichen. Wird jetzt das selbe Muster durch eine Firma im sog. Werksflugverkehr, das heißt das z.B. eine Stahbaufirma eine PA34 besitzt und einen Piloten einstellt, betrieben, dann kann VFR und IFR mit einem Piloten geflogen werden. Würde jetzt diese Stahlbaufirma ein als Verkehrsflugzeug zugelassenes Flugzeug z.B. einen der großen Businessjets betreiben, dann müßte auch sie für diesen zwei Piloten einsetzen.
touchdown99 Geschrieben 5. August 2004 Melden Geschrieben 5. August 2004 Ebenfalls mit einem Piloten geflogen wid von Aurigny der dreimotorige Trislander, der 17 Passagiere transportieren kann. Habe jedenfalls mal auf einem gut 45minütigen Flug von ACI nach SOU sehr auf die gute Gesundheit der Pilotin vertraut.....
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