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airliners.de

10-Prozent-Regelung


Gast

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Geschrieben

Mal eine Frage an die eher juristisch Bewanderten unter uns: Es gibt ja diese 10-Prozent-Regelung, wonach 10 Prozent der Tickets zum beworbenen Mindestpreis zur Verfügung gestellt werden müssen. Nun haben wir ja alle beobachtet, dass beispielsweise bei 4U durchaus Flüge für 19 Euro nach Wien oder Paris drin sind, aber gar nicht mehr nach Athen oder Lissabon. Frage: Darf das sein? Oder reicht es, 10 Prozent eines Gesamtkontigents zum Mindespreis abzugeben, also etliche auf der kürzeren Strecke, aber gar keins auf der längeren Strecke. Denn streng genommen ist diese Werbung doch irreführend, wenn es heißt auch Athen ab 19 Euro - oder? Oder kann man sich mit dem "ab" herauswinden, aber dann könnten es ja alle und man bräuchte auch kein Prozent...

Geschrieben

10% bezieht sich auf jeden einzelnen Flug!

 

Aber bei den vielen Aktionen bei 4U u.a. kann es durchaus sein, dass für bestimmte Destis die Tickets sehr früh weg sind.

Z.B. waren die kompletten 19E-Tixe für PMI in 2003 innerhalb von 3 Tagen verkauft icon_cry.gif

 

Andernfalls würde 4U und Co die Gesetze brechen - Ich würde mich ggf. an deren Stelle lieber nicht erwischen lassen icon_wink.gif

 

 

ATN

Geschrieben

Also ich bin mir sehr sicher, dass auf Strecken wie ATH, LIS oder FAO dieses Jahr mit Sicherheit keine 10% an 19-EUR-Tickets abgegeben wurden. Um ehrlich zu sein: Ich habe das ganze Jahr noch nicht ein einziges Ticket zu dem Preis auf den Strecken gesehen!

 

Allerdings wird 4U ja nicht mehr wie anfangs explizit mit "Köln-Athen ab 19 EUR". Insofern gehe ich davon aus, dass man 19-EUR-Tickets auf manchen Strecken in größeren Mengen, auf manchen Strecken in sehr kleinen Mengen und auf anderen Strecken gar nicht anbietet. Insgesamt werden vielleicht 10% der Tickets für 19 EUR verkauft, aber von diesem Kontingent geht eben fast alles auf London, Paris etc.

Geschrieben

HMMMMM...dass steht aber nicht mit den Regeln in einklang.

Oder Stop, ich kenne die genaue Formulierung nicht, evtl. haben die Schreibtischtäter wieder etwas so formuliert, dass 4u da eine Hintertür gefunden hat icon_cry.gif

 

Es sollte so sein, dass auf JEDEM FLUG 10% der Plätze zum "Werbe-Tarif" angeboten werden.

 

Wenn ich mir eure Erfahrungen anhöre scheint dass praktisch wirklich etwas anders zu sein icon_cry.gif

 

 

ATN

Geschrieben

Ja, nach LIS und ATH gibt es seit dem Sommerflugplan 2004 keine 19Eur-Tickets mehr.

Andere Ziele habe ich nicht so lückenlos kontrolliert, aber dies dürfte auch für FAO,SKG und ADB gelten.

 

Für ATH gab es sogar für alle Flüge während der Olympiade kein einziges Ticket unter 99Eur.

 

Hatte für ATH, nachdem der Preis für Olympiadeflüge zur Flugplaneröffnung bei 99Eur startete und danach stetig stieg, auch spekuliert, dass dann kurzfristig vorher noch eine Preisaktion kommen muss um die 10%-Quote zu erreichen. War aber nichts. (Würde die 10%-Regelung für jeden einzelnen Flug gelten, hätte man billige Olympia-Flüge erklagen können)

Geschrieben

Wer hat bei der Sache denn die Beweislast? Muss ich beweisen, dass die Airline zu wenig günstige Tickets verkauft, oder muss die Airline das Gegenteil beweisen? Falls ersteres der Fall ist - wie sollte das für mich, als nicht-Insider möglich sein? So muss die Airline nur beharren, sie verkaufe genügend Tix, und ich kann nicht klagen, da ich keine Beweise habe. Es wäre aber auch komisch, wenn man vor Gericht nur der Airline die Beweislast gibt und bei jeder Klage erstmal annimmt, der Kläger habe Recht und die Airline muss das Gegenteil beweisen. Da könnte man als Kunde ja fröhlich drauf los klagen und die Airlines müssten immer gleich die 10 Prozent groß sichtbar machen, um die Klagewelle zu verhindern!

 

jonnyboy

Geschrieben

mal unabhängig von der beweislast dürften es auch nicht 10% auf jedem flug sein...

grundlage ist glaube ich 10% der verfügbaren kapazität in dem beworbenen zeitraum...

wer und wie das zu beweisen ist steht auf einem anderen blatt, aber die airline ist wohl nicht verpflichtet, auf jedem flug, jeder strecke diese anzubieten....

Geschrieben

Ich denke im Zweifel kann das Gericht die Offenlegung gewisser Unterlagen fordern. Klagen könntest aber wohl weniger Du als Privatperson ("Ich möchte mein 19-EUR-Ticket, das mir zusteht"), sondern eher Mitbewerber im Rahmen des (unlauteren?) Wettbewerbs, die dadurch benachteiligt werden, oder Verbraucherschützer.

Geschrieben

"Ich denke im Zweifel kann das Gericht die Offenlegung gewisser Unterlagen fordern."

 

So geschehen im Fall von FR / Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. :

 

Ryanair... bekommt Schützenhilfe vom Hamburger Landgericht. Dies hatte in einer aktuellen Entscheidung (315 O 517/03) eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen den Low Cost Pionier zurückgewiesen. Zugleich stellte es fest, dass nachweislich über 40 Prozent der beworbenen Sitzplätze tatsächlich zu den in der Werbung herausgestellten Ab-Preisen verfügbar sind und auch verkauft werden.....So konnte der irische Preisbrecher für die von den Verbraucherschützern monierten Werbekampagne belegen, dass 115.922 (42 Prozent) der insgesamt 273.672 betroffenen Sitzplätze zum beworbenen Preis buchbar waren.....

Geschrieben

Na sowas - als Privatperson kann man gar nicht klagen? Das ist ja mal was ganz neues! Bei dem beschriebenen Problem erscheint es aber plausibel.

Geschrieben

Ja hoffentlich kann jemand diesem Abzockerladen mal eins reinwürgen. Also ich meine jetzt die Gemanwings.

19€ hier, 19€ da. Superaktion alles 19€. 19€ man liest immer nur 19€ und mit dem Wörtchen "ab" davor ziehen sich Herr Klein und Gefolgschaft aus der Affäre.

Also Low Cost Airline darf sich der Laden schon lange nicht mehr nennen. Die haben doch eh nur damals als Low Cost Carrier angefangen und zum Kunden anlocken noch ordentlich 19€ Tickets rausgehauen. Jetzt dienen die 19€ doch nur noch dazu, die Kunden/Interessenten auf die Internetseite zu bekommen und ihnen dann die überteuerten Tickets zu verkaufen. Für mich ist dies schlicht und einfach Verarschung und Betrug.

 

Man muss ich mich schon wieder aufregen.

 

gruß

phil

Geschrieben
Na sowas - als Privatperson kann man gar nicht klagen?

 

Ich meinte, wie man an der Aussage in der Klammer sieht, dass jemand sich vor Gericht nicht sein 19-EUR-Ticket wird erklagen können mit der Begründung, dass zu wenige angeboten werden. Wenn sich 4U dagegen einen Wettbewerbsvorteil dadurch verschaffen wollte, dass sie sich nicht an die "Regel" halten, könnten Wettbewerber dagegen vorgehen.

Geschrieben

@PHIRAOS:

 

Germanwings hat sich auch selbst nie als Low-Cost-Flieger á la Ryanair bezeichnet, sondern nur als Günstigflieger.

Es stimmt zwar, dass die 19 Euro-Tickets weniger geworden sind, andererseits konnte man gerade bei der Eröffnung des Sommerflugplans 19-Euro-Tickets Wien-Köln bekommen (obwohl allein die Steuer ex VIE normalerweise 28 Euro beträgt!)

Geschrieben

Gibt es jemanden, der mit Sicherheit sagen kann, ob 10% auf jedem Flug oder 10% der Gesamtsitze in einem Zeitraum (zb. Sommerflugplan) verfügbar sein müssen, egal auf welcher Strecke und somit zb. auf einigen Strecken keine, dafür aber auf anderen wiederrum mehr?

Geschrieben

Auf jedem Flug sicher nicht. Als man früher noch jede einzelne Destination mit "Köln - XXX ab 19 EUR" beworben hat, mussten sicher wenigstens pro Strecke 10% der Tickets für 19 EUR abgegeben werden. Heutzutage wirbt man jedoch nur noch insgesamt mit "ab 19 EUR". Von daher reicht es, 10% auf den jeweils beworbenen Kontigenten für 19 EUR anzubieten, also keine 10% pro Flug oder pro Strecke.

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