Mapel Geschrieben 27. Februar 2005 Melden Geschrieben 27. Februar 2005 Es gibt ja in Deutschland verschiedene Kennungen für Flugplätze: - Flughäfen - Landeplätze - Segelfluggelände mit weiteren Unterkategorien. Doch zu welcher Kategorie gehört ein Flugzeugträger oder gibt es weitere Kategorien für miltärische Plätze?
8stein Geschrieben 27. Februar 2005 Melden Geschrieben 27. Februar 2005 Ich würde, naiv wie ich bin, einfach annehmen, dass es keine Kennung für Flugzeugträger gibt, da die BRD keinen Flugzeugträger beitzt (soweit mir bekannt).
Mapel Geschrieben 27. Februar 2005 Autor Melden Geschrieben 27. Februar 2005 Ich weiß nicht...in Deutschland werden ja bekanntlich auch Dinge geregelt, die es garnicht gibt...und was ist mit ausländischen Flugzeugträgern in deutschem Hoheitsgebiet
Gast Geschrieben 27. Februar 2005 Melden Geschrieben 27. Februar 2005 Nachdem die Europäische Union eine Seilbahnverordnung auch für Länder vorschreibt in denen es keine Seilbahnen gibt und Bremen, MeckPom etc. somit gezwungen waren, eine entsprechende Verordnung gesetzlich zu verankern, ist die Frage nicht einmal abwegig. Da können wir richtig froh sein das es noch keinen zivilen Betreiber von Flugzeugrägern gibt und das auch in der Zukunft nicht zu erwarten ist.
Birger Geschrieben 28. Februar 2005 Melden Geschrieben 28. Februar 2005 @skytruck Es macht durchaus Sinn, dass es überall in Deutschalnd Seilbahnverordnungen gibt - es könnte ja jemand auf die Idee kommen, einen Fluss mit einer Seilbahn (wie in Köln) oder einer Schwebefähre (wie in Rendsburg) zu überqueren oder auf einer EXPO die Menschen mit einer Seilbahn zu transportieren (wie in Hannover) uvm. Dass das von den Ländern geregelt wird, ist übertriebener Förderalismus. Birger
Tecko747 Geschrieben 28. Februar 2005 Melden Geschrieben 28. Februar 2005 Auch auf der BUGA in Rostock gab es mal eine Seilbahn.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.