snooper Geschrieben 27. Mai 2002 Melden Geschrieben 27. Mai 2002 Weiß jemand etwas darüber, ob an Bord eines Passagierjets der Pilot so etwas wie eine legitmierte Polizeigewalt hat? Habe ja schon des öfteren gelesen, daß randalierende Passagiere (richtigerweise) kurzerhand an den Sitz gefesselt wurden. Aber natürlich stellt sowas ja eine Freiheitsbeschränkung dar. Ordentliche Polizisten sind dazu ja durch Gesetze berechtigt! Aber wie ist das an Bord? Snooper
airlinetycoon Geschrieben 27. Mai 2002 Melden Geschrieben 27. Mai 2002 Wenn es um Sicherheit an Bord während des Fluges geht, hat immer der Cpt. das letzte Wort, selbst wenn der Flieger voll mit Polizisten wär. Ist wie auf einem Schiff. Aber sobald er irgendwo gelandet ist, habe natürlich die Behörden die das Machtwort! a.
Gast Geschrieben 27. Mai 2002 Melden Geschrieben 27. Mai 2002 Der Kapitän hat die absolute Exekutivgewalt an Bord, allerdings sind nur Mittel der Verhältnismässigkeit gestattet. So kann er nicht willkürlich einen randalierenden Pax bewusstlos prügeln lassen, wenn eine einfache Ruhigstellung mittels Fesseln und ggf. Knebel (zB wenn er beisst und/oder spuckt) ausreichend sind. Nach der Landung erlischt die Exekutivgewalt jedoch und es sind die örtlichen Behörden zuständig.
snooper Geschrieben 27. Mai 2002 Autor Melden Geschrieben 27. Mai 2002 Hmm.. und bei der LH, wo jetzt diese verdeckten Sheriffs mitreisen? Das sind doch Hoheitsträger mit entsprechenden Befugnissen! Und an Bord deutscher Maschinen müßte doch deutsches Recht gelten, oder? Snooper
nabla Geschrieben 27. Mai 2002 Melden Geschrieben 27. Mai 2002 "Er [Der Kommandant] hat ferner die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an Bord zu treffen (s.a. Tokyo Convention, LuftVG). Alle an Bord befindlichen Personen haben den hierzu notwendigen Anweisungen Folge zu leisten. Diese können notfalls mit angemessenen Zwangsmitteln durch den Kommandaten durchgesetzt werden. Will der Kommandant zulässige Zwangsmaßnahmen ergreifen, so kann er von anderen Besatzungsmitgliedern verlangen oder sie ermächtigen, ihn hierbei zu unterstützen; er kann gleichermaßen Fluggäste ermächtigen, nicht jedoch von ihnen verlangen ihn hierbei zu unterstützen. Der Kommandant hat die "Emergency Authority": In Notsituationen, die ein sofortiges Eingreifen und Handeln erfordern, darf er Maßnahmen ergreifen, die er unter den gegebenen Umständen für notwendig erachtet. In solchen Fällen darf er, im Interesse der Sicherheit, von Vorschriften, betrieblichen Verfahren und Methoden abweichen."
airlinetycoon Geschrieben 27. Mai 2002 Melden Geschrieben 27. Mai 2002 @nabla Schön gesagt, damit dürfte das geklärt sein . Gruß a.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.