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MUC-(THF)-TXL-MUC (Kann Kundenservice noch schlechter sein?)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

nochwas dazu,

 

da die regelung der fluggastrechte noch ganz neu ist wird es noch jahre

dauern bis es mehrere höchstrichterliche entscheidungen zu diesem themenkomplex gibt.erst danach wird es wohl eine verlässliche rechtssprechung geben.

 

da braucht man eben einen langen atem.

Geschrieben

ich bin da schon deiner meinung, nur muss man auch

den finanziellen atem haben das duchzuziehen und möglicherweise

noch mehr zu verlieren.

 

recht haben und recht bekommen sind zwei ganz verschiedene dinge.

Geschrieben

Interessant finde ich ja schon einmal, dass im Schreiben des LBA die Begriffe

"Annullierung" und "Flugstreichung" synonym gebraucht werden. Ob die von der dba bekundete Unterschiedlichkeit der Begriffe angesichts dessen wohl eine Chance hätte vor Gericht? Ich hoffe nicht.

Geschrieben

Kosten trägst Du nur selbst, wenn der "Streit" verloren wurde. Wenn Du gewonnen hast, muss der Gegner alle Kosten (einschließlich Deiner Anwaltskosten) tragen. Aber da muss man sich schon ganz sicher sein.

 

Denn wie wir wissen haben diese Firmen immer gute Anwälte im Hause die auf Biegen und Brechen versuchen das Blatt zu drehen. Da müsstest Du dir schon einen Anwalt suchen der auf soetwas spezialisiert ist um nicht nachher böse auf die Fr.... zu fallen.

Geschrieben
Deswegen wäre es nicht verkehrt eine Rechtsschutzversicherung im Falle eines Prozesse abzuschließen.

 

Wäre soetwas überhaupt noch möglich? Schließlich ereignete sich der "Fall" ja schon vor dem Versicherungseintritt.

Geschrieben

Tecko747

Wäre soetwas überhaupt noch möglich? Schließlich ereignete sich der "Fall" ja schon vor dem Versicherungseintritt.
genau so ist es - und daher würde hier eine Rechtschutzversicherung nicht weiterhelfen.
Geschrieben
Sorry, aber da muß ich Dir widersprechen:

Bei jeder Verspätung, die ich bisher mit der LH hatte und bei der ich zeitkritische Probleme hatte (z.B. Termine etc.), wurde mir angeboten ggf. kurzfristig woanders mitzufliegen, soweit möglich (Plätze etc.).

 

Darüber hinaus wollte ich ja lediglich meinen Flugpreis von der DBA zurückhaben, keinerlei Umbuchung oder ähnliches. Es ging lediglich darum, daß die DBA ihren Beförderungsvertrag nicht einhalten konnte und ich vom Vertrag zurücktreten wollte...was rein zivilrechtlich kein Problem ist!!!

 

Also keine Heiligsprechung des LH....auch die hat mal Verspätung. Aber sie geht in der Regel anders damit um!!!!

 

Tja, das ist eben der Unterschied zwischen einem Qualitätscarrier wie LH und einem Billigflieger :-)

Geschrieben

Endlich! Heute ist die Entschädigungszahlung ohne jeden Kommentar auf meinem Konto eingegangen. Der ganze Aufwand hat sich dann doch noch ein wenig gelohnt. Ich werde mich wohl damit zufrieden geben. Eine schriftliche Stellungnahme seitens der DBA gabs nicht.

 

Mich würde allerdings schon interessieren warum die Übernahme der Hotelkosten abgelehnt wurde. Vielleicht rufe ich morgen mal wieder meine Freunde in der Abtl. Customer Relations an und frag nach... :-)

 

Mal schauen was ich diesmal für Geschichten erzählt bekomme. Wie wärs mit: "Bei Hotelentschädigungen rechnen in einer anderen Zeitzone - lt. dieser Zeitzone haben Sie keinen anspruch darauf :-)"

Geschrieben

Wie hoch hast du denn deine Entschädigungskosten gesteckt?

Haben diese die Hotelkosten denn gedeckt oder sind trotzdem noch Kosten auf dich zugekommen? Du hast doch auch sicher Arbeitskosten für den nächsten Tag geltend gemacht, oder?

 

Ich habe dasselbe Problem mit der LTU.

Dort hatte ich auf einem Rückflug von New York nach Dus 4 Stunden Verspätung weil, eine Maschine nicht zur Verfügung stand und man so den Flugplan mit weniger Maschinen als vorgesehen durchführen musste.

Der FLug war am 08.Mai, am 10. Mai habe ich eine Reklamation per Einschreiben /Rückschein geschickt, bis heute keine Reaktion.

Werde nocheinmal ein Erinnerungsschreiben aufsetzen und danach geht es zum Rechtsanwalt, sollte ich mich nicht mit der LTU einigen.

Habe gottseidank eine Rechtsschutzversicherung.

Es ist schließlich nicht höhere Gewalt gewesen!

Geschrieben
Wie hoch hast du denn deine Entschädigungskosten gesteckt?

Haben diese die Hotelkosten denn gedeckt oder sind trotzdem noch Kosten auf dich zugekommen? Du hast doch auch sicher Arbeitskosten für den nächsten Tag geltend gemacht, oder?

 

Lt. neuem EU-Gesetz muss die DBA eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 € leisten. Das Hotel kostete mich 99 €. Diese Hotelkosten hat mir die DBA noch nicht erstattet. Eigentlich hätte mir die DBA auch einen Transfer zwischen Tegel und Tempelhof anbeiten müssen, ich ich ja ursprünglich nach THF gebucht hatte.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Endlich - nach endlosem hin und her und zahlreichen weiteren Briefen und E-Mails hat die DBA nun auch die Hotelkosten zurückerstattet.

 

DBA-Brief:

 

"Die Entschädigungszahlung lt. EU-Verordnung von 250 EURO haben wir am 09.06.05 aus Kulanz auf Ihr Konto überwiesen.

 

Nur aus Gründen der Kundebindung und Kulanz erkären wir uns ausnahmsweise dazu bereit Ihnen die angefallenen Hotelkosten zu erstatten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt"

 

Wow - bei diesem Schreiben fühle ich mich doch gleich geehrt :-).

Geschrieben
Nur aus Gründen der Kundebindung und Kulanz erkären wir uns ausnahmsweise dazu bereit [...]

 

Mir kommt bei derartigen Formulierungen immer die Galle hoch...mit Kulanz hat das gar nix zu tun. Die dba hat sich einfach nur ausgerechnet, dass sie das ganze billigerkommt, jetzt auch noch die Hotelkosten abzudrücken anstatt das ganze vermutlich vor Gericht durchzufechten (was dann aus meiner Sicht unweigerlich zu einer Niederlage der dba geführt hätte).

 

Aber am Ende zählt nur das Ergebnis: Du hast Dein Geld bekommen, und das war das Ziel. Herzlichen Glückwunsch!

 

Viele Grüße - Dirk

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