Marobo Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 In verschiedenen Zeitschriften las ich schon, dass man angeblich auch bei großen Verspätungen von Flügen Ansprüche auf finanzielle Entschädigung hat. In den Unterlagen zu den neuen Fluggastrechten seit Februar finde ich jedoch nur den Anspruch auf Verpflegung und ab 5 Stunden auf Rückerstattung des Flugpreises. Gibt es also noch finanzielle Ansprüche? In meinem Fall betrug die Entschädigung 6 Stunden auf der Strecke AYT-FRA. Danke für Eure Antworten!
sputter Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Reicht das nicht, den Flugpreis zu bekommen? Was möchtest du, den Rest des Jahres frei fliegen, ein Auto, ein Haus.... Meinste irgendjemand macht das mit Absicht? Wenn ich Geld von den Gästen bekommen würde, auf die wir ständig warten, obwohl die geplante Abflugzeit schon abgelaufen ist, weil sie schwer hören, der Duty Free so verlockend ist, man auf dem letzten Pfiff einchecken muß, die Wege so lang sind..... Irgendwo reicht es doch oder? Wenn ihr jetzt drauf aus seid, die Airlines abzuzocken, produziert ihr ganz wunderbar einen neuen Kreislauf. Die Airline zahlt, da man das Geld aber nicht druckt, werden die Preise wieder erhöht und dann wird wieder gemeckert weil der Einstiegspreis nicht mehr bei 29€ liegt. Warum sollen die Airlines eigentlich bei jedem Pups zahlen und Leute die mal wieder zuspät kommen, möchten gern kulant und nicht teurer umgebucht werden (sonst gibt es wieder threads über Kundenunfreundlichkeit bei LH....) Der Deutsche entwickelt immer mehr Nehmerqualitäten
Gast Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Richtig, sputter. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Entschädigungen sind geregelt und die airline muss sogar für Verspätungen zahlen für die sie nichts kann, was ein Unding ist. Das bedarf einer Nachbesserung auf EU Basis. Etwas anderes ist es vielleicht, wenn ein Koffer seinen Anschluß nicht schafft und man 24h ohne seine Sachen zubringen muss. Der Umstand wurde mir dann kürzlich seitens BA in IAH mit immerhin $200,00 cash versüsst. OK, ich wäre auch mit dem emergency kit zufrieden gewesen, aber wie heisst es so schön : Nimm die Geld.
Funkfux Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Der Deutsche entwickelt immer mehr Nehmerqualitäten Das stimmt. Vor allem die Art von Deutschen, die solche Sachen vom Stapel lässt: Jede Maßnahme, die diesem Blutsaugerstaat Steuern entzieht, wird von mir grundsätzlich begrüßt! :-)
karstenf Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Was seid Ihr alle so gereizt? Habe Marobos Frage gar nicht so agressiv empfunden! (Ist das der Ton, mit dem man mit einem Teilnehmer der über 2200 Beiträge schrieb spricht?)
Nosig Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Ich wurde (Eco, LHC-innereuropäisch) neulich mal gefragt, ob ich wegen Überbuchung meiner Maschine auch freiwillig eine andere Verbindung eine halbe Stunde später (Ankunft am endgültigen Ziel eine Stunde später) nehmen würde, gegen 120 Euro (oder 140, weiß nicht mehr) Entschädigung. Ich hätte's gemacht aber ganz zuletzt hat noch der ursprüngliche Flug geklappt, den ich dafür in C geniessen durfte. Fand ich alles okay.
D-ABCC Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Auch ich kann Sputter nur zustimmen!!! Für Verspätungen zahlen, die nachweisbar ihre Ursache ganz wo anders haben, ist ein Unding! Und die meisten Verspätungen sind eben nicht den Airlines anzurechnen ! Wenn schon jemand dafür zahlen muß, warum dann nicht beispielsweise die Gewerkschaften, die es immer wieder verstehen,ausgerechnet zur Hauptreisezeit irgend welche Streiks anzuzetteln (Frankreich,Spanien,Italien lassen grüßen!). Allein schon den Flugpreis zurückzufordern,finde ich ne Frechheit. Hatten wir nicht gerade ein ähnliches Thema betreffs Buszubringer STN ?
Tecko747 Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 In meinem Fall betrug die Entschädigung 6 Stunden auf der Strecke AYT-FRA Wurde dir denn ein Grund für die Verspätung mitgeteilt?
pw Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Hallo, man sollte schon den Grund für die Verspätung wissen, es ist zwar jetzt reine Spekulation, aber AYT-FRA ist schon sehr verdächtig nahe an türkische Fluglinien, denen der Fluggast in der Regel völlig egal ist! Da würde ich aber alle Register ziehen. Grüße Ingo
Crewlounge Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Nun, es gibt auch noch den Faktor der "entgangenen Urlaubsfreude". Wer zB nur 3 Tage verreist und im Extremfall 24 Std Verspätung hat, für den hat das sicher eine Bedeutung. Oder auch bezahltes Hotel, wo man die Nacht nicht verbringen konnte ect. Für Geschäftsleute kommt ein eventueller Verdienstausfall dazu.
Marobo Geschrieben 12. Juni 2005 Autor Melden Geschrieben 12. Juni 2005 Dann will ich mich hier nochmal zu Wort melden, nachdem ich wieder in Deutschland bin. Ich denke, dass 6 Std. Verspätung eine Zumutung sind! Niemand sagt etwas, wenn ein Flug mal ein oder zwei Stunden Verspätung hat, obwohl bei der Bahn das Gestöhne schon bei 30 Minuten groß ist. OK, in der Realität wird natürlich auch bei einer ein bis zweistündigen Flug-Verspätung gestöhnt. Aber natürlich kann es immer mal passieren. Doch 6 Stunden sind fast ein ganzer Arbeitstag! Ich denke es besteht ein Vertrag zwischen der Airline und den Paxen, der auch die Beförderung zu einer bestimmten Zeit vorsieht. Kann eine Partei diesen Vertrag nicht einhalten, ist sie grundsätzlich schadensersatzpflichtig; das steht so wohl auch in den neuen EU-Richtlinien. Allerdings ist der Schadenersatz der Höhe nach begrenzt und "Schaden" ist im konkreten Fall immer recht schwer nachweisbar. Wieviel sind 6 verlorene Stunden Wert? Das könnte wohl nur ein Richter entscheiden. Einfacher wäre es, wenn direkter finanzieller Schaden entstehen würde. Natürlich ist die Rückerstattung des Ticketpreises ein Anfang, aber es ist in meinen Augen kein Schadensersatz. Denn dieser dürfte sich nicht nach dem Ticketpreis richten! Oder ist jemand weniger wert, weil er für einen Flug 49 statt 299 EUR gezahlt hat? Genau deshalb sind ja die Entschädigungen für überbuchte Flüge beispielsweise ausdrücklich unabhängig vom Ticketpreis feststehende Pauschalen. Nur scheint das bei Verspätungen in den EU-Richtlinien nicht berücksichtigt worden zu sein, oder? In dem konkreten Fall hatte eine Maschine am Morgen wohl einen Defekt und andere Maschinen mussten im Laufe des Tages die Flüge übernehmen. In dem Fall sehe ich also schon die Schuld bei der Airline und nicht bei irgendwelchen Gewerkschaften. Offenbar gab es keine Backup-Kapazitäten. Eine Airline muss damit rechnen, dass hin und wieder auch mal Defekte auftreten und entsprechend reagieren können. Und: Nein, es war keine türkische Airline. Und @sputter und skytruck: Stellt Euch mal vor, Ihr wollt morgens mit dem Taxi zur Arbeit fahren, aber es kommt mal eben 6 Stunden zu spät. Wäre das völlig OK für Euch? Zumindestens der Personalabteilung bzw. der Crew-Einsatzplanung bei AB wäre es wohl nicht ganz so egal...
Gast Geschrieben 12. Juni 2005 Melden Geschrieben 12. Juni 2005 Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden die aus einer Verspätung entstehen. Wäre es anders, gäbe es keinen zivilen Luftverkehr. Wie soll es denn auch gehen? Solche Zahlungen (für entgangenen Geschäftsgewinn z.B.) müssten ja auf alle anderen Passagiere umgelegt werden, jeder müsste also für die Versicherungen gegen solche Risiken mit dem Ticketpreis zahlen. Haftungen sind immer begrenzt, in allen Geschäftsgebieten und die jetzige EU Regelung geht schon weit über das komerziell sinnvolle hinaus weil die airline für Vorgänge haften muss für die sie nichts kann, Wetter, Streiks, Flugsicherung oder Besuche von Politikern.Da muss auch im Sinne der Passagiere nachgebessert werden. Wenn ein Flugzeug AOG geht oder eine Verspätung durch Reparatur erfolgt dann ist die Sicherheit viel wichtiger als die Verspätung. Es liegt in der Sache des Luftverkehrs, das Ersatzmaschinen nicht an jedem Ort vorgehalten werden können. Das geht selbst bei einer LH mit deren Flottengrösse nicht. Nehmen wir mal an, eine Hapagfly geht in LPA der Flieger kaputt, die Reparatur verursacht eine Verspätung von 6 Stunden, dann wären eben diese 6 Stunden Verspätung auch dann entstanden, wenn in HAJ eine Ersatzmaschine bereit stehen würde. Die wäre ja nicht wie eine Phantom "on scramble alert" in 3 Minuten in der Luft. Eine solche Forderung ist also völlig unrealistisch. In der Fracht ist es z.B. so, das eine Zeit für die Beförderung nicht vereinbart ist, sie muss insgesamt angemessen sein, ich habe aber schon delays von einer Woche und mhr erlebt und es gabg für den Kunden nichts, für den Spediteur dafür jede Menge Ärger. Nur bei Zeitdefinierten Produkten gibt es den Frachtbetrag zurück. Mehr aber auch nicht. Aich dann nicht wenn durch die Verpätung des Ersatzteils ein Produktionsausfall entstanden ist. Das ist klar ausgegrenzt. Man sollte auch mit den Vergleichen realistisch bleiben, wer mit dem Taxi zur Arbeit fährt wird keine 6 Stunden Verspätung haben weil er im Stau dann aussteigt und den rest zu Fuß läuft.
sputter Geschrieben 12. Juni 2005 Melden Geschrieben 12. Juni 2005 Ich habe 1. ein eigenes Auto, 2. bin ich in 6h zu Fuß da und 3. eine Telefon, womit ich die Crewplanung informieren könnte und dann gibt es immernoch einen standby. Die Personalabteilung hat damit nichts zu tun :-) Ich habe vor Jahren erlebt wie in FUE eine HLF Netherlands den Flieger sehr unsanft zu Boden brachte und dann war der Airport für 26h geschlossen. Da standen am nächsten Tag die Flieger bis zu einer Stunde auf dem Vorfeld bis eine Parkposition frei war. Wenn da einer solch wahnwitzige Ideen hätte, würde man sicher einige Versicherungen über Nacht zu Grunde richten. Man sollte einfach die Kirche im Dorf lassen und nicht immer nur nehmen wollen. Frag mal die Loader, die den Belly von 189 Passagieren ausladen müssen, nur weil eine Pappnase den Flieger auf einmal nicht mehr findet und dann ne Baggage ID mit anschliessendem wiedereinladen stattfindet. Die verlangen auch keinen Dummen-Zuschlag vom Fluggast. Oder wenn jemand an der Runway merkt, daß er im falschen Flieger sitzt (und der checkin das auch nicht raffte), der Flieger zurückrollt und du dann im Sommer nen feinen slot einige Stunden später bekommst. Da fordert die Airline auch kein Geld ein. Das waren im übrigen Fälle aus dem täglichen Leben.
Marobo Geschrieben 12. Juni 2005 Autor Melden Geschrieben 12. Juni 2005 Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden die aus einer Verspätung entstehen. Wäre es anders, gäbe es keinen zivilen Luftverkehr. Also dann dürfte es seit dem 17. Februar keinen zivilen Luftverkehr mehr geben! Denn seitdem gilt Folgendes: Ist – unabhängig von Start- und Zielort – eine EU-Fluggesellschaft für die Verspätung eines Fluges verantwortlich, können Sie bis zu 4 150 SZR * für jeglichen entstandenen Schaden einfordern. Falls die Fluggesellschaft den Schadensersatzforderungen nicht nachkommt, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Sie können diese Schadensersatzforderungen an die Fluggesellschaft richten, mit der Sie einen Beförderungsvertrag haben, oder an die Gesellschaft, die den Flug durchführte. * 1 SZR = 1,18 EUR (Stand: 30.9.2004).
sputter Geschrieben 12. Juni 2005 Melden Geschrieben 12. Juni 2005 Back up Flieger haben im übrigen nur große Airlines da es sehr kostenintensiv ist. Ich persönlich wäre da sicher auch nicht so erfreut über die Verspätung aber eines kann ich dir sagen: Ich fliege lieber mit einem technisch einwandfreien Flieger als mit einer defekten Gurke und habe den ganzen Flug die Hose gestrichen voll vor Angst. Die Airline war wenigstens so ehrlich und hat den Grund der Verspätung genannt. Wenn sie dich angelogen hätten, hättest du mit deinen 4150 Piepen nichts löten können weil man es ja bequem auf was anderes hätte schieben können. Aber ehrlich gesagt, wenn ich deine Kommentare so lese, geht es dir eh nur um das abzocken. Dir gibt doch keiner 4000 Euro wegen 6h delay, wo hast du diese schwammige Formulierung eigentlich her? Wenn du das durchziehst, solltest du es nicht zur Gewohnheit werden lassen da du dann in naher Zukunft mit Sicherheit in den Urlaub laufen darfst.
Marobo Geschrieben 12. Juni 2005 Autor Melden Geschrieben 12. Juni 2005 Natürlich fliege ich auch lieber mit einem sicheren Fluggerät. Aber ärgerlich ist und bleibt so eine massive Verspätung schon...
heli Geschrieben 22. Juni 2005 Melden Geschrieben 22. Juni 2005 hm, was mich interessieren täte: was ist eigentlich wenn man ne verspätung hat und dadurch nen anschlussflug verpasst? ob nun mit der selben fluglinie oder mit einer anderen?
Gast Geschrieben 23. Juni 2005 Melden Geschrieben 23. Juni 2005 hm, was mich interessieren täte: was ist eigentlich wenn man ne verspätung hat und dadurch nen anschlussflug verpasst? ob nun mit der selben fluglinie oder mit einer anderen? Dann wird man auf den nächst möglichen Flug umgebucht.
heli Geschrieben 23. Juni 2005 Melden Geschrieben 23. Juni 2005 na gut das is ja ok. :) ich sollte dieses problem zwar nicht haben, aber wer weiß....
zonk Geschrieben 23. Juni 2005 Melden Geschrieben 23. Juni 2005 Ich sehe hier zwei ganz unterschiedliche Ansichten und zwar diejenige des Kunden und diejenige der Airline. Da eine 6-stündige Verspätung nicht zur Gewohnheit gehört, scheint ja allen klar zu sein. Und auch hier ist es wie überall: Jeder will seine Interessen vertreten und das ist auch gut so. Deshalb finde ich es ziemlich schäbig einem anderen Abzockerei vorzuwerfen. Ich persönlich bin der Meinung, dass die Airline Schadenersatzpflichtig wird, sobald sie die im Beförderungsvertrag vereinbarten Punkte nicht einhalten kann. Darunter fallen nicht durchgeführte Flüge ebenso wie grob verspätete. Ich finde ebenfalls, dass das Verschulden nicht bei der Airline liegen muss. Dieser steht es ja frei, ebenfalls auf den Schuldigen zurückzugreifen. Schliesslich kann eine Handelfirma dem Kunden auch nicht sagen, dass der Lieferant schuld ist und sie nichts damit zu tun haben. Die Handelsfirma wird dem Kunden Schadenersatz zahlen und dieses Geld beim Lieferanten wieder zurückfordern.
Gast Geschrieben 23. Juni 2005 Melden Geschrieben 23. Juni 2005 @ zonk - es geht hier nicht um unterschiedliche Ansichten, die der Kunde ja haben kann, die airline aber nicht. Die Airline hat Vertragsbedingungen, die der Kunde mit Kauf des Tickets anerkent. Diese Vertragsbedingungen sind, soweit es sich um Internationalen Transport handelt, in Internationalen Völkerrechtlichen Verträgen geregelt. Zum Beispiel im Abkommen von Warschau und Montreal. Die sind angepasst worden, und dann kiam noch die EU mit ihren neuen Entschädugungsregeln etc. , das alles aufzuführen geht zu weit. Eine Airline ist ein Dienstleister und kein Verkäufer von etwas was hergestellt wird. Eine Airline hat auch keine Lieferanten sondern Erfüllungsgehilfen, diese sind z.B. die Flughäfen, die Flugsicherung aber auch Behörden wie der Zoll. Da wird es dann shcon eng, Regressforderungen bei Verspätungen einzuklagen. Dafür gibt es auch keien rechtliche Grundlage. Mal abgesehen vom Wetter oder anderer höherer Gewalt. Die EUN Regeln sind weisse Salbe, die Kosten die der Airline entstehen werden auf die Tickets umgelegt, der Kunde zahlt sie also selber, auch wenn die Politik etwas anderes vorgaukelt. Anders kann es auch nicht gehen..
Gast Geschrieben 23. Juni 2005 Melden Geschrieben 23. Juni 2005 Mich würde auch mal interessieren, wie denn die sachliche Antwort auf marobos sachliche Frage lautet. Nur zur Erinnerung: Die Frage war ja NICHT: Fändet ihr es gut, wenn Airlines nach sechs Stunden Verspätung Entschädigung zahlen müssen. SONDERN: Müssen sie es? Das hat in der Tat nichts mit Abzocke zu tun, sondern ist allein eine Frage, wie solche Sachen gesetzlich oder durch andere Vorschriften regelt sind. Über den Sinn und Unsinn kann dann ja danach oder an anderer Stelle gestritten werden, schlage ich vor.
Gast Geschrieben 23. Juni 2005 Melden Geschrieben 23. Juni 2005 Dazu ,müsste man vielleicht wissen was er sich unter "Entschädigung" vorstellt. Einen voucher für Mahlzeiten, Hotelübernachtung wenn erfordelrich (gab es in den 60ern schon) Umbuchunbg auf den nächsten Flug, auch bei L oder T Tickets. Einen voucher für die Bahn bei innerdeutsch, vielleicht auch den Fliugpreis. Aber darüber hinaus gibt es nichts, Wurde eigentlich schon alles gesagt. auch das man keine "Entschädigung " bekommt wenn einem ein business deal platzt.
744pnf Geschrieben 24. Juni 2005 Melden Geschrieben 24. Juni 2005 Ich bin am Montag Abend mit HLX von CGN nach HAM geflogen und dabei nach allen Regeln der Kunst vera... worden: die Maschine für den HAM-Umlauf kam auf die Minute pünktlich an wurde dann aber für einen bereits verspäteten MAN-Kurs genommen. Ende vom Lied war dass HAM-CGN (pünktlich) mit einer HF-738 geflogen wurde und erst anschliessend CGN-HAM mit derselben Maschine. Vorher wurden von HLX fast 3 Stunden lang Ammenmärchen erzählt, dass die für den HAM-Umlauf eingeplante HLX-735 kaputtgegangen sei (lächerlich, denn sie stand schon an unserem Gate bevor man sie wieder losmachte um die MAN-Paxe einsteigen zu lassen). Mir ist zwar sehr wohl bewusst, dass man bei einer Billigairline nicht denselben Service erwarten kann wie bei einer "richtigen" aber Ehrlichkeit den Passagieren gegenüber hat nun mal nichts mit dem Preis zu tun.
viasa Geschrieben 26. November 2005 Melden Geschrieben 26. November 2005 Wer haftet eigentlich in folgendem konkteten Fall (den meine Eltern momentan "durchmachen".) Gestern sollten Sie von Mauritius nach Johannesburg und dann weiter nach Zürich fliegen. Anscheinend war Joburg aber geschlossen wegen schlechtem Wetter, so wurde der Flug SA191 (MRU-JNB) nach Durban (DUB) umgeleitet. Abwohl Flug SA274 (JNB-ZRH) mit über dreistündiger Verspätung startete konnten meine Eltern diesen Flug nicht erreichen. (weshalb eigentlich...???). Sie wurden dann nach JNB geflogen und konnten dort ins Intercontinental Airport-Hotel. Nun sollten Sie eigentlich heute Abend fliegen (also 24 Stunden später). Haftet hier auch der Airport, weil dieser geschlossen wurde, oder alleine die Airline? Als "Entschädigung" werden meine Eltern wohl nur die Hotelübernachtung und Mahlzeiten bekommen - oder? Hier noch die Flugzeiten von Flug SA191 MRU ab: 16:48 Uhr (planmässig wäre 16:50 Uhr gewesen) DUB an: 20:01 Uhr (unplanmässiger Zwischenstopp) DUB ab: 21:55 Uhr (unplanmässiger Zwischenstopp) JNB an: 23:13 Uhr (planmässig wäre 19:20 Uhr gewesen) JNB ab: 23:50 Uhr (planmässig wäre 20:55 Uhr gewesen) ZRH an: xx.xx Uhr (planmässig wäre 06:40 Uhr gewesen) btw: auch LX289 hatte ca. 3 Stunden Verspätung.
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