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DL-Notlandung in MUC


AirMichi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
@Timo

 

Du bist ja lustig, erst eine Behauptung aufstellen und dann fragen....

 

Ich kann dir nur soviel sagen: Bei uns an board dürfen nur Leute mit Schulung den defi benutzen. Wenn du das anders siehst, ist das deine Sache. Ich hab ihn im übrigen auch schon benutzen müssen und da kommt im Ernstfall einiges auf dich zu, trotzdem du geschult bist. Das ist immer sehr lustig und entspannend, wenn du das Training dafür hast. Der Ernstfall ist echt anders und das möchte ich niemanden zumuten, der sowas noch nie bedient hat.

 

Du hast Recht! Sorry - war der Meinung das ein AED nicht nach MPG geschult werden müße - ist aber nicht der Fall!

 

Aus dem Deuten Ärzteblatt 98 ...

 

>>Bundesärztekammer

 

veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 98, 18 (04.05.2001)

 

Der plötzliche Herztod ist die häufigste außerklinische Todesursache in Deutschland.

 

Die überwiegende Mehrzahl aller Patienten mit plötzlichem Herztod weisen initial ein Kammerflimmern auf. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ist ohne Reanimation das Kammerflimmern nicht selten in eine Asystolie übergegangen. Die einzige wirksame Behandlung im Rahmen der Reanimation stellt die Defibrillation dar. Je früher die Defibrillation erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit des Überlebens ohne bleibende körperliche Schäden. Jede Minute ohne wirksame Reanimation reduziert die Überlebenswahrscheinlichkeit um 10%.

 

Erfahrungsberichte aus aller Welt haben gezeigt, dass

 

medizinische Laien nach entsprechender Unterweisung im Rahmen der Reanimation die automatisierte externe Defibrillation sicher und erfolgreich durchführen können,

die Überlebensrate dadurch erheblich gesteigert werden kann.

Die Defibrillation durch Laien ersetzt nicht die Aufgaben des Rettungsdienstes.

 

Sie verkürzt die Zeitspanne zwischen Auftreten des Kammerflimmerns und der Defibrillation und erhöht dadurch die Überlebenswahrscheinlichkeit.

 

Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist eine Ausbildung gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung zu rechtfertigen und den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen.

 

Bei jedem Einsatz des AED ist zeitgleich der Rettungsdienst zu alarmieren.

 

Jede Institution, die die automatisierte externe Defibrillation durch Laien in ihrem Bereich einführt, hat die ärztliche Fachaufsicht sicherzustellen und ein Schulungsprogramm zu implementieren. Es gilt hierzu die "Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation". Die Institution ist gemäß §§ 5 und 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Gerätes und regelmäßige Kontrollen verantwortlich.

 

Jede Anwendung des AED muss nachträglich im Rahmen eines Qualitätsmanagementprogrammes unter ärztlicher Fachaufsicht analysiert werden.<<

 

Sorry - mein Fehler!

Geschrieben
[

Aus dem Deuten Ärzteblatt 98 ...

 

>>Bundesärztekammer

 

veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 98, 18 (04.05.2001)

 

Oh, nein. Bitte komme im Bereich der Notfallmedizin nicht mit der verkrusteten Bundesärztekammer, die sich um ihren Machterhalt eher kümmert, als um ein Menschenleben.

Wenn es nach der ginge, hätten wir wahrscheinlich noch nicht so lange die HLW in der Breitenausbildung.

Ich erinnere nur an die riesigen Diskussionen damals zur Einführung der HLW in den Führerscheinkursen.

 

An dieser Stelle ein Link von den Johannitern und ein Kommentar eines Staatsanwaltes dazu:

http://www.johanniter.de/org/juh/org/land/...ion/de88879.htm

 

Die Kernaussage daraus

"Wer als Laie einen AED anwenden will, ohne sich dem Vorwurf einer rechtswidrigen Körperverletzung auszusetzen, bedarf deshalb keiner weiteren Schulung als derjenigen, welche ihn in die Lage versetzt, einen AED so anzuwenden, dass dabei von der Einwilligung des Patienten ausgegangen werden kann. Demnach ist für die Schulung weder ein Arzt erforderlich, noch eine ärztliche Prüfung, noch eine spätere ärztliche Analyse. Dies gilt um so mehr, als die Anwendung eines AED der heutigen Generation einfacher und risikoloser als die Herz-Druck-Massage ist. Diese wird aber unter den als bekannt vorausgesetzten Umständen in jedem Sofortmaßnahmen-Kurs für Führerscheinerwerber gelehrt. Eine ärztliche Supervision der Frühdefibrillationsprogramme mag für die wissenschaftliche Evidenzklassifizierung wichtig und sinnvoll sein, steht aber nicht in einem zwingenden Zusammenhang mit der Geräteanwendung."

 

Man muß noch dazu sagen, daß mittlerweile auch 4 lange Jahre ins Land gegangen sind und selbst die Kammer eine modifzierte Fassung Ende 2003 veröffentlichte. Wie dem auch sei, solche derartige Diskussionen sind für Deutschland leider typisch. Man vergleiche mein Beispiel mit den USA.

Also: Wenn so ein Gerät an der Wand handelt es sich dabei nicht um ein Kunstwerk sondern ist dafür konstruiert benutzt zu werden, gerade für Laien - auch ohne jegliche Unterweisung. Der größte Fehler ist nicht zu helfen!

Geschrieben

@keeny

 

vielen lieben Dank. nee ging mir nicht ums wilde Fernsehen. Ich hatte es wie gesagt schon an Bord da ist es natürlich schwierig zu sagen: er hat Kammerflimmern. Der Defi hat zu keiner Zeit einen Schock empfohlen.

Geschrieben
@keeny

 

vielen lieben Dank. nee ging mir nicht ums wilde Fernsehen. Ich hatte es wie gesagt schon an Bord da ist es natürlich schwierig zu sagen: er hat Kammerflimmern. Der Defi hat zu keiner Zeit einen Schock empfohlen.

 

Ja, klar. Aber ihr habt dann alles richtig gemacht, in dem ihr das Gerät eben "benutzt" habt, dafür ist es da.

War die Person bewußtlos und hatte nicht mehr geatmet?

Geschrieben

Der AED gibt den Elektroschock nur bei einem Kammerflimmern frei. Er gibt den Schock nicht bei Herzstillstand frei.

Ansonsten, wenn keine Vitalfunktionen vorhanden sind, muß mit der Reanimation begonnen werden.

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