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airliners.de

Der Beweis: 4U führt die Kunden bewusst in die Irre


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

 

Ihr kennt doch sicherlich alle die Family & Friends Aktion von Germanwings, bei der es Flugtickets zum Festpreis gibt. Das ist im Grunde ja mal eine begrüßenswerte Aktion der Airline, bei der man mal nicht die günstigen Tickets wie die Nadel im Heuhaufen suchen muss.

 

Es hieß doch auf innerdeutschen Strecken und nach Zürich im August für 29€ und im Juli für 39€. Warum kostet der Friends-Tarif nach ZRH im August 39€?

 

Vorhin lese ich den aktuellen Newsletter in dem es heißt es gibt 50.000 zusätzliche Tickets wegen der großen Nachfrage. Aktion verlängert sagt man auf der Homepage von Germanwings. Warum die Tickets jetzt allerdings 39€ bzw. 49€ kosten (erhöht im 10€), ist nicht nachvollziehbar. Wenn man ein bestehendes Angebot verlängert, dann muss man das doch auch zu den Preisen und Konditionen fortführen wie man es begonnen hat.

 

gruß

phil

Geschrieben

Weil der Juli fast um ist und man jetzt kurzfristiger für den August bucht, erhöht man die Preise. Das finde ich nicht irreführend. Hättest ja bereits buchen können.

Geschrieben

Danke für den Hinweis, aber gebucht habe ich bereits.

Ich rege mich jetzt auch nicht auf, dass ich keine günstiges Ticket bekommen hätte, ich sehe die Sache jetzt ja als Außenstehender.

 

Man kann keine Angebot von Festpreisen machen und das dann auch noch als Garantie-Aktion verkaufen und dann zum einen auf einer Strecke (CGN-ZRH) nicht die garantierten Preise halten und zum anderen die laufende Aktion verlängern und heimlich die Preise erhöhen.

 

gruß

phil

Geschrieben

Sei doch froh, dass Du für schmale Kohle fliegen kannst und nicht mehr wie noch vor ein paar Jahren Apothekenpreise zahlen musst. Aber stattdessen kommt wieder die typisch deutsche Meckerei...

Geschrieben
Man kann keine Angebot von Festpreisen machen und das dann auch noch als Garantie-Aktion verkaufen und dann zum einen auf einer Strecke (CGN-ZRH) nicht die garantierten Preise halten und zum anderen die laufende Aktion verlängern und heimlich die Preise erhöhen.

 

Hm, aber war die erste Aktion nicht vom Datum her begrenzt? Wenn die "Preiserhöhung" erst nach Ablauf der ersten Frist und somit in die neue Auktion fiel, ist doch alles okay. In der neuen Ankündigung wird ja auch dick und fett mit den neuen Preisen geworben. Zugleich denke ich auch, dass man eine "Festpreisaktion" durchaus verlängern kann und trotz neuer Preise von einer Verlängerung sprechen kann, denn schließlich gehts hier um das Prinzip bis zu 9 oder 10 Leute (hab ich gerade nicht im Kopf) zu einem vorher angegebenen festen Preis zu buchen. Das geht ja normalerweise nicht. Von daher sehe ich hier ehrlich gesagt auf Anhieb nichts wo 4U den informierten Kunden vorsätzlich in die Irre führt. :-)

Geschrieben

wem's nicht passt, der wird nicht gezwungen zu buchen, zumal alles korrekt angekündigt und deklariert ist. was dann so ein marktschreierisches posting soll, mit dem der thread eröffnet worden ist. *kopfschüttel*

Geschrieben

Es steht nirgendwo etwas von einer neuen Aktion, laut Germanwings ist die laufende Aktion um 50.000 Tickets erweitert worden. Da bei der bereits laufenden Aktion jedoch noch niedrigere Preise galten muss die Airline diese Preise auch fortsetzen. Es heißt ja sogar "Angebot verlängert". Das Angebot was verlängert wurde kostete jedoch ursprünglich 29€ bzw. 39€. Ein bestehendes Angebot verlängern oder ein neues Angebot in ähnlicher Art anbieten ist ein Unterschied.

Geschrieben

Da hat er aber recht, wäre auch nicht das erste Mal, dass sich 4U in Sachen "Preisaktion" missverständlich wenn nicht gar ungesetztlich (oder zumindest auf dem Drahtseil dahin) präsentiert.

 

Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1. Alte Aktion fortsetzten - zu alten Konditionen

2. Neue Aktion mit sichtbar geänderten Konditionen auflegen

 

Möglichkeit 3: (1+2) / 2 geht nicht, dass Irreführung des Kunden :(

Geschrieben

Hier wird von vielen noch immer nicht verstanden dass auch eine Germanwings ein Unternehmen innerhalb der freien Marktwirtschaft ist. Davon abgesehen, stehen die auch nicht in der Pflicht jeden glücklich machen zu müssen der sich nur ein günstiges Ticket mit denen leisten kann. Schließlich ist auch 4U nicht auf die 19EUR-Ticket-Hunters angewiesen, und solche Aktionen dienen primär darum sich im Gespräch zu halten. Dass dabei einige anfangen werden der Airline Vorwürfe zu machen, weil das ja "irreführung der Kunden" ist, nimmt man wohl billigend in kauf, zumal nur die meckern werden die 4U wohl auch nie Geld einbringen werden.

 

Man könnte sicherlich auch jeder Ladenkette vorwerfen dass sie gegen ihre Aussage "Dauerhaft im Preis gesenkt" verstossen, weil im laufe der Jahre die Preise doch gestiegen sind...

Geschrieben

Natürlich muss sich 4U auch den wirtschaflichen Gegebenheiten anpassen, mir musst du das nicht erzählen.

 

Aber die Aktion gestern lässt sich mit fogendem Beispiel vergleichen:

1. Beim ersten Mal bekommst du einen BMW geschenkt (Schön wäre es)

2. Bei der Wiederholung/Fortsetzung sagt man dir auch, dass du einen BMW bekommst, in Wirklichkeit ist es aber "nur" ein Audi!

 

Dass ist Irreführend und kann u.U. auch Kritik der Wettbewerbsbehörden und -wenn es jemand drauf anlegen würde- auch gerichtliche Folgen haben.

Glaube mal einfach (Und 4U vermutlich auch), dass sich niemand die Mühe machen würde, 4U wegen 10E Differenzbetrag zu verklagen...aber juristisch ist das möglich!

 

Und was den letzten Absatz angeht:

Ich fliege in 2 Wochen wieder 4U und habe dank der letzten Sonderaktion noch relativ günstig gebucht.

Kann mich also persönlich nicht beschweren :-)

Geschrieben

Naja, ich sehe es etwas anders, da ich die eigentliche Verlängerung der Aktion auf die Tatsache der Gruppen-Festpreisbuchung beziehen würde.

 

Um mal bei dem Beispiel mit dem BMW zu bleiben...

 

Es gibt eine Aktion bei der es bei der es beim Kauf des Autos ein Komplettpaket aus Navigationssystem, Klimaanlage und elekt. Fensterheber für 500,00 Euro gibt.

 

Nach Ablauf dieser Aktion sagt man, wir "verlängern" unser Zugaben-Komplettpaket zum reduzierten Komplettpreis und bieten es nun für 600,00 Euro an.

 

Meiner Meinung nach trotzdem eine Verlängerung, trotz es neuen Preises. Allerdings gibt es hier für die verschiedenen Sichtweisen sicher keine einheitliche Linie, so dass wir uns am besten drüber freuen, dass es nach wie vor günstig ist. Ist ja auch nur ne Kleinigkeit, bei der die Schlagzeile im BILD-Stil vielleicht auch etwas zu dick aufträgt... ;-)

Geschrieben

Ah mir ist es egal ob die tickets 29€ oder 39€ kosten....

trotzdem sind das Sparsame tickets.....

 

Wenn man bedenkt wie teuer die Tickets vor Jahren waren wo es noch keine LCC es gab...da könnte man sich aufregen oder so.........

Geschrieben

Das sehe ich ähnlich wie mein Vorredner! Außerdem wäre Germanwings doch gar nicht dazu verpflichtet gewesen, noch einmal 50.000 Tickets mehr rauszuhauen! Und ich glaube, dass auch viele Familien und Geschäftaleute dankbar sind, wenn sie für 100 Euro return innerhalb Deutschlands und nach VIE und ZRH fliegen können!

Geschrieben

Um es mal mit den Worten von GodBless zu sagen:

 

Hier wird von vielen nicht verstanden, dass man nur weil es Low-Cost ist noch lange nicht auf Etikettenschwindel einlassen muss!

Natürlich sind die Tickets ziemlich günstig, und natürlich war 4U nicht verpflichtet so eine Aktion nochmal/weiter zu machen.

 

Sie haben sich dazu entschieden, und das bedeutet wie bereits vorher gepostet:

 

Option A: Alte Aktion zu alten Konditionen verlängern

Option B: Neufauflage zu deulich geänderten Bedingungen, also z.B. "Aus wirtschaftlichen Gründen haben wir die Preise erhöht" o.ä.!

 

 

Alles andere ist rechtlich eine Grauzone mit klarer Tendenz in den roten Bereich und wenn jemand den Mut & die Nerven hätte dass anzuzeigen kriegte 4U vom Kadi oder den Wettberwerbsbehörden sicherlich ein Standpauke dass man -zumindest fahrlässig- Kunden getäuscht habe:-)

Geschrieben

Warum sollte germanwings denn mit dieser Aktion irgendjemanden irreführen und vor welchem Gericht mit welcher Begründung sollte 4U wegen der Aktion zu belangen sein. Ein kurzer Blick ins Gesetz schafft direkt Klarheit, dass es sich hier nicht um unlautere/irreführende Werbung handelt:

 

nachfolgend § 5 UWG

 

Irreführende Werbung:

 

(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer irreführend wirbt.

 

(2) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über:

 

die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Zusammensetzung, Verfahren und Zeitpunkt der Herstellung oder Erbringung, die Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, die geographische oder betriebliche Herkunft oder die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse oder die Ergebnisse und wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;

den Anlass des Verkaufs und den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, und die Bedingungen, unter denen die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden;

die geschäftlichen Verhältnisse, insbesondere die Art, die Eigenschaften und die Rechte des Werbenden, wie seine Identität und sein Vermögen, seine geistigen Eigentumsrechte, seine Befähigung oder seine Auszeichnungen oder Ehrungen.

Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die Entscheidung zum Vertragsschluss nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.

 

 

Da 4U deutlich über die Konditionen des Angebots unterrichtet hat, könnte man in keinster Weise gerichtlich dagegen vorgehen.

 

Gruß

Geschrieben

Ich neige ebenfalls zu der Auffassung von TU4555. Die Überschrift mag zwar für sich allein genommen irreführend sein, doch wird im weiteren Verlauf auf die aktuell für die Verlängerung geltenden Preise hingewiesen.

 

Aber wie heisst es so schön: Zwei Juristen, drei Meinungen.... womit ich sagen will, dass dennoch nur bei wenigen Prozessen der Ausgang von vornherein klar sein dürfte.

Geschrieben

Das Problem ist ganz einfach das zu einer Klage die Anspruchsgrundlage fehlt.

 

Will man juristisch gegen irgendjemanden oder irgendwas vorgehen muss man sich zunächst überlegen was will man von wem und woraus entsteht dieser Anspruch. Was könnte man in dem Fall verlangen?

 

Laut Meinung aus diesem Threat wohl den Verkauf der Tickets von 4U zum ursprünglichen Preis von 29 Euro/39 Euro. Weiterhin müsste man dann überlegen warum verlange ich das. Die Schreiber hier denken, dass die Werbung irreführend ist, da die alte Aktion geringere Preise hatte und die neue vom ursprünglichen Preissystem abweicht. Somit ist also die hier vorherrschende Meinung, dass es sich um unlauteren Wettbewerb/Werbung nach UWG handelt. Im UWG sind nun einige Beispiele genannt, wann Kunden in die Irre geführt werden. Allerdings geht daraus keinesfalls hervor das der hier geschilderte Sachverhalt vom Gesetzestext erfaßt wird. Der Wille des Gesetzgebers scheint hier eher zu sein, die Kunden davor zu schützen, dass sie einer falschen Darstellung in der Werbung erliegen und ein Rechtsgeschäft eingehen, dass so nicht ihrem Willen entsprach.

 

Im germanwings Fall sind allen Beteiligten die Bedingungen des Angebots aber vollständig klar. Die Preise sind eindeutig angegeben, ebenso der Aktionszeitraum. Die Aktion an sich ist eine freiwillige Werbemaßnahme der germanwings zu der kein Gesetz sie verpflichten kann. Sowieso ist dies nicht bindend, da der Vertragsschluß frühestens bei Buchung entsteht wenn der Kunde denn Preis akzeptiert und damit rechtlich gesehen das Angebot macht.

 

Belangen könnte man germanwings dann lediglich wenn nicht genügend Sitzplätze zu diesem Aktionsangebot erhältlich wären...dazu gibt es in jüngster Vergangenheit einige Urteile.

Geschrieben

Hier käme wohl ähnlich wie im Fall der Bahntickets bei Lidl allenfalls eine Klage der Verbraucherzentralen wegen Verstoßes gegen das UWG in Betracht.

 

Aber dazu müsste eine Irreführung seitens 4U vorliegen, die ich aber, genau wie TU4555 dargelegt hat, nicht sehe.

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