Gast Fly_4U Geschrieben 23. Juli 2005 Melden Geschrieben 23. Juli 2005 Guten Abend, gerade bekomme ich von Aer Lingus folgende eMail: Dear MR FLORIAN GELDERMAN! N I want to advise you of a change to your previously confirmed itinerary arising from a revision to the airline schedule. If there is no change to your flight number, please note the new times and check in as normal. Your new itinerary is detailed below. Aer Lingus regrets any inconvenience caused by this change. Your new itinerar is carefully selected to minimise the level of disruption to your travel plans. If, however, this new itinerary does not suit you, please let us know and we will discuss alternatives. For further information see the "Change Booking" link on our website at http://www.aerlingus.com or contact our helpdesk at 0818365000 (Ireland) or 08450844444 (UK) or 1-(866)-886-8844 (North America). Please do not reply to the above ! e-mail address as it is unmanned. Kind Regards Aer Lingus Customer Contact Centre NEW ITINERARY **PASSENGER ITINERARY** BOOKING REFERENCE: 4PF*** MR FLORIAN GELDERMANN ---------------------------------------------------------------- AER LINGUS E! I 694 W/ECONOMY CLASS CONFIRMED DEP DUBLIN SAT 10DEC05 10.00AM ARR DUSSELDORF SAT 10DEC05 12.55PM ALL TIMES LOCAL TICKET NUMBER 05324056***** Ergo hat Aer Lingus im Winterflugplan den Samstagabend-Flug herausgenommen (annulliert) und mich auf einen anderen Flug am Morgen umgebucht (EI 694 statt 698). Die Flugzeiten sind nun: 10:00-12:55 anstatt wie gebucht 17:00-19:55! Das sind ganze 7 Stunden! Besonders ärgerlich deshalb, weil wir erst um 10 Uhr von CGN nach DUB fliegen mit 4U. Nach einem Anruf mit der irischen Hotline (die deutsche ist permanent besetzt) war ich genauso schlau wie vorher - man sagte ich könnte entweder einen Tag später fliegen (will/Kann ich nicht) oder ich sollte nach München. Wie ich von dort aus weiter komme? Ist egal. Geld zurück gibt es laut denen NICHT. Daraufhin rief ich mal die Ami-Hotline an, die nette Frau wusste zwar vom neuen EU-Recht, durfte dieses aber nicht anwenden. Sie konnte mir komischerweise die Möglichkeit der Geldrückgabe anbieten, komisch wo das doch vor 10 Minuten nicht ging... Meine Frage hierbei: Wie genau sehen meine Fluggastrechte nach der neuen EU-Regelung aus? Ich würde nämlich schon sehr gerne den Trip machen und ein Forumkollege (PTB) meinte auch, man habe ein Anrecht auf die Beförderung. Egal welche Airline, welche Verbindung, hauptsache von A nach B ohne Zusatzkosten. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen? Vielleicht habt Ihr ja selbiges Problem (ich denke da nur mal an Forumkollegen Conrad)? In diesem Sinne, Flo
PTB Geschrieben 23. Juli 2005 Melden Geschrieben 23. Juli 2005 Eindeutige Sache, ich verweise zunächst auf diesen hilfreichen PDF LInk mit den neuen EU-Fluggastrechten: http://europa.eu.int/comm/transport/air/ri..._leaflet_de.pdf In deinem speziellen Fall ist Aer Lingus verpflichtet dich auf einen Abendflug mit eienr alternativen Airline um zu buchen. Sollte dies nicht dein Wunsch sein, muss Aer Lingus dir den Ticketpreis vollständig erstatten und zwar in bar oder per Sofortüberweisung. Nur wenn DU willst, können sie dir auch Fluggutscheine im selben Wert geben, sie MÜSSEN aber in bar zahlen, wenn du das möchtest. Ich empfehle dir jedoch am Montag die deutsche EI Hotline anzurufen und eine Umbuchung zu verlangen. Es wird dann wohl auf LH DUB-FRA/MUC-DUS oder BA DUB-LHR-DUS hinauslaufen. Hauptsache ist ja der Abendflug. Sollte die Airline irgendwelche Probleme machen, sofort auf diese Gesetze verweisen und mit Beschwerde bei der EU respektive Klage drohen, nicht abspeisen lassen.
addipilz Geschrieben 23. Juli 2005 Melden Geschrieben 23. Juli 2005 So wie ich den Text auslege müsste Aer Lingus so aber damit durchkommen: Annulierung bis 14 Tage vor Abflug = generell kein Ausgleich zwischen 14 und 7 Tage = +2/-4 Stunden weniger als 7 Tage = +1/-2 Stunden Da man dich auf den Morgenflug umgebucht hat, hast du wohl nur die Wahl entweder am nächsten Tag oder garnicht zu fliegen und dann das Geld zurück zubekommen. Ist aber schon ziemlich ärgerlich, vielleicht zeigen sie sich ja doch kulant... gruß adrian
touchdown99 Geschrieben 23. Juli 2005 Melden Geschrieben 23. Juli 2005 Nicht ganz: Artikel 5 Annullierung (1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten, B) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben B) und c) angeboten und c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder... Also: Art. 7 nicht anwendbar, dafür aber Art. 8 und 9: Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit - einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt, B) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. Artikel 9 Anspruch auf Betreuungsleistungen (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten: a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, B) Hotelunterbringung, falls - ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder - ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist, c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges). (2) Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Also - nach meinem Verständnis entweder: - Geld zurück - Rücktransport am gebuchten Abend mit anderer Airline - Rücktransport mit Aer Lingus am nächsten Morgen + Hotelübernachtung wobei die letztere Variante wohl eigentlich auf kurzfristige Annullierungen zugeschnitten ist. Ein interessanter WInkelzug ist allerdings, dass hier der Flug eigentlich nicht im wahrsten Sinne des Wortes "annulliert" ist, obwohl dies faktisch der Fall ist (die Flugnummer bleibt ja dieselbe). Aer Lingus könnte sich also darauf berufen, dass lediglich eine zeitliche Vorverlegung greift und keiner der drei Fälle der VO (Annullierung, Nichtbeförderung, Verspätung) greift. Eine Regelung zu einer "Verfrühung" gibt es an sich nicht (und airlines behalten sich in den ABB in der Regel die Unverbindlichkeit der flugzeiten vor). Hier ist das allerdings ersichtlich ein Bauerntrick, dass man dem weiterhin durchgeführten Morgenflug die Flugnummer des gestrichenen Abendfluges gibt. Die Morgenpaxe beklagen sich natürlich nicht, denen ist die Flugnummer egal, und den Abendpaxen streicht man nicht im rechltichen Sinne ihren Flug, sondern verlegt ihn lediglich zeitlich. Im übrigen kannst Du auch drohen, Dich beim LBA oder bei der irischen Commission for Aviation Regulation (www.aviationreg.ie) zu beschweren.
Gast Geschrieben 23. Juli 2005 Melden Geschrieben 23. Juli 2005 Die ständigen Anfragen können einen langsam auf den Keks gehen. Hier geht es ständig nur noch darum den Airlines irgendwelche Klagen an den Hals zu hängen oder irgendwelche zusätzlichen Zahlungen zu erhalten. Seit froh solange Ihr noch günstig fliegen könnt. Musste ich einfach mal loswerden, Sorry.
touchdown99 Geschrieben 23. Juli 2005 Melden Geschrieben 23. Juli 2005 Und mir geht auf den Keks, dass 1. Airliner offenbar meinen, dass ganz simple Rechtsgrundsätze für alle gelten, aber nicht für Airlines, weil diese offensichtlich unter rechtlichem "Naturschutz" stehen müssen - warum eigentlich ? 2. Airlines meinen, ihren gesetzlichen Aufklärungspflichten bei Flugannullierungen nicht nachkommen zu müssen und glauben, durch apologetisches Geschwätz den Vertragspartner um seine gesetzlichen Ansprüche besch***en zu können. Denn eigentlich ist das doch ganz einfach: Wenn ein Vertrag geschlossen ist, müssen ihn beide Teile erfüllen wie er abgeschlossen ist. Für Beförderungsverträge gilt nichts anderes als für alle anderen Verträge auch: "Pacta sunt servanda". Es hat schon einen guten Grund, warum es die neue EU-VO gibt - nämlich weil Airlines bislang meinten, ihre vertraglichen Pflichten nach Gutdünken erfüllen zu können und insbesondere darauf gesetzt haben, dass die Kunden in grenzüberschreitenden Sachverhalten mangels vereinheitlichtem Transportrecht ihr Recht nicht durchgesetzt bekommen bzw. nicht in Anspruch nehmen. Und im übrigen - keiner zwingt eine Airline, Tickets günstig anzubieten. Du verzichtet ja auch nicht auf Deine gesetzlichen Rechte, wenn Du einen Computer bei ALDI kaufst, nur weil es da ein bisschen billiger ist, oder Du eine Geiz ist Geil Angebot des Mediamarktes in Anspruch nimmst...... Aber wenn es um Deinen Arbeitgeber und seinesgleichen geht, wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen......
HLX4U Geschrieben 23. Juli 2005 Melden Geschrieben 23. Juli 2005 Als Mitreisender von Fly_4U und damit Mitbetroffener auch einige Bemerkungen von mir: @touchdown99 Die Flugnummer wurde verändert! Ursprünglich war es EI698, jetzt EI694. Flo und ich würden ganz klar die Möglichkeit des alternativen Transportes mit einer anderen Airline bevorzugen, gibt auch genügend Möglichkeiten, sogar nach CGN, womit DUS 2 Paxe weniger hätte;-)! @DLH Wie touchdown schon gesagt hat.....eine Airline hat auch Verpflichtungen gegenüber Ihren Kunden! Wir reden hier nicht von einer Charterairline die den Ballermannflug mal eben verschiebt. Flo und ich haben vor Ort schließlich ein Meeting, ist also nicht so das wir einfach nur einen 5 Euro-Flug gebucht haben just for fun... HLX4U
conrad Geschrieben 24. Juli 2005 Melden Geschrieben 24. Juli 2005 mich und ML trifft diese gleiche Problem ja eine Woche später. Können uns ja über LHR mit Oneworld ja umbuchen.
GM.AMS Geschrieben 24. Juli 2005 Melden Geschrieben 24. Juli 2005 @HLX4U: Euer wichtiges "meeting vor Ort" nimmt EI euch doch gar nicht, es wird euch doch Umbuchung auf den nächsten Tag angeboten. So verpasst ihr doch sicher nichts von dem wichtigen "meeting vor Ort"... ;-) Groetjes, Guido
Marobo Geschrieben 24. Juli 2005 Melden Geschrieben 24. Juli 2005 @touchdown99: Ganz meine Meinung! Nur weil eine Airline günstige Tickets anbietet, kann sie sich damit nicht von sämtlichen gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen "freikaufen", auch wenn viele Paxe vielleicht so denken: "Das Ticket war so günstig; da können wir jetzt nicht noch eine Ersatzbeförderung oder eine Hotelübernachtung von der Airline verlangen!" Das wäre genauso, als ob der XYZ-Supermarkt drei Tage altes und zweimal umetikettiertes Hackfleisch verkaufen dürfte, wenn er es etwas billiger macht als der Metzger nebenan. Gegen Leute, die das versucht haben, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft, und ihren Job sind sie längst los... Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall, wie er hier geschildert wird. Gebucht war ein Tagestrip mit AB nach ZRH am Sonntag - morgens hin, abends zurück. Nun steicht AB den Morgenflug und bucht mich hin auf den Abendflug um. Das ist natürlich sehr sinnvoll, wenn man immerhin noch eine halbe Stunde in ZRH hat, bevor der Rückflug startet, und man noch nicht einmal das rechtzeitige Einchecken hinbekommen würde... Ich habe mich in der Sache zwar inzwischen nach langem Hin und Her anderweitig geeinigt, aber trotzdem würde mich mal interessieren, wie die Rechte aussehen. Angeboten hat AB nur eine Umbuchung oder eine Stornierung mit Erstattung des gezahlten Ticketpreises. Dank Umbuchung hätte ich am Montag meinen Tagestrip machen können oder schon am Samstag Morgen (das ist der letzte Flug vor dem am Sonntag Abend) nach ZRH fliegen können. Ersteres ging bei mir nicht (ich muss arbeiten), letzteres hätte eine zusätzliche Übernachtung bedeutet, an der sich AB krampfhaft geweigert hat sich zu beteiligen, geschweige denn sie zu übernehmen. Und das obwohl AB sie notwendig gemacht hätte, wenn man die einzige Variante gewählt hätte, die AB einem an dem Wochenende lässt - nämlich Samstag Morgen hinzufliegen und Sonntag Abend zurück. Eine Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline am Sonntag Morgen wurde erst gar nicht angeboten. Hätte ich also Anspruch auf die Übernachtungskosten oder eine Ersatzbeförderung am Sonntag Morgen gehabt? Was meint Ihr? Die Information über die "Umbuchung" (faktisch war es ja eine Annullierung meines ursprünglich gebuchten Hinflugs) erfolgte übrigens gute 2 Wochen vor Abflug.
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