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Rückflugverfall bald nicht mehr rechtmäßig?


tim171080

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Geschrieben

Die airline hatte schon mal Kosten aufgrund der Buchung, wie hoch das ist wissen die airlines, wir können darüber nur spekulieren. Interessanter Beitrag heute in der FAZ wg. neuem Tarifsystem - die variablen Kosten sollen bei LH € 17,00/seat betragem, insofern wäre das also der Betrag den man bei einem non-refundable no show "gewonnen" hätte. Bei einer Umbuchung - so die Buchungsklasse das erlaubt - werden € 50,00 fällig die vom Aufwand her durchaus gerechtfertigt sind.

 

Aber das am rande. Die Grenze von 1000 oder 1500 € unterhalb der eine Nächstinstanz nicht mehr zulässig ist war mir entfallen weil ich mich bei diesen Beträgen grundsätzlich nicht mehr in die Hand von Dumpfbacken begebe die zwar ihre Paragraphen auswendig gelernt haben aber ansonsten oft über erschreckend wenig Lebens- und praktische Berufserfahrung verfügen. Vom "common sense" mal ganz zu schweigen. Der besagte Fall und das Ergebnis für LH bestätigt meine Meinung. In dem speziellen Fall ist Dummheit von einem Richter der wohl das System auch nicht verstanden hat noch zusätzlich belohnt worden ohne das die Beklagte sich dagegen wehren konnte..

 

Es muss einem Kaufmann aber immer noch erlaubt sein, seine Preise und die Bedingungen dafür frei zu gestalten und den lokalen Marktverhältnissen anzupassen. Als Passagier kann man auf diesem Klavier sehr schön spielen indem man eben auch mal mit BA, AF oder OS ab D fliegt und eben nicht mit der LH, dann bekommt man speziell in den höherwertigen Buchungsklassen erstaunliche Vorteile, die ein Engländer bei LH UK übrigens gegenüber BA auch erhält.

Geschrieben

Sorry, aber ich verstehe Eure Argumentation nicht:

 

Die airline hatte schon mal Kosten aufgrund der Buchung, wie hoch das ist wissen die airlines, wir können darüber nur spekulieren.

 

Aber die hat Airline doch genauso, wenn der Pax fliegt! Die Kosten der Buchung steigen doch nicht, wenn der Pax nicht fliegt.

 

Es geht doch darum, dass hier behauptet wird, dass es für eine Airline von der Ertragsseite schlechter ist, wenn ein Pax nicht fliegt. Das könnte es nur sein, wenn es Kosten gäbe, die nur bei No-Shows anfallen und die dazu noch höher sind als die eingesparten Gelder, dadurch dass der Pax die Leistungen der Airline nicht in Anspruch nimmt - also nicht eincheckt, kein Gepäck aufgibt, nicht durch die Sicherheitskontrolle geht, nicht den Flieger mit sich und seinem Gepäck schwerer macht, der deswegen mehr Kerosin verbraucht, keinen Bordservice in Anspruch nimmt etc.

 

Für letzteres fallen sicher mehr oder weniger Kosten an, aber Ihr habt noch nicht einmal ein Beispiel genannt, wo No-Shows mehr kosten als fliegende Paxe. Insofern ist offensichtlich, dass meine These richtig ist, nämlich dass Airlines an nicht fliegenden Paxen mehr verdienen als an fliegenden. Von allem anderen abgesehen, finde ich das auch höchst logisch.

 

Interessanter Beitrag heute in der FAZ wg. neuem Tarifsystem - die variablen Kosten sollen bei LH € 17,00/seat betragem, insofern wäre das also der Betrag den man bei einem non-refundable no show "gewonnen" hätte.

 

Das wären die Kosten, die die Airline einspart, wenn ein Pax nicht fliegt - wobei natürlich noch die Frage wäre, ob darin alles enthalten ist. Gewinnen tut man bei No-Shows aber nicht diesen eingesparten Betrag, sondern das, was der Pax für seinen nicht in Anspruch genommenen Flug bezahlt hat.

 

Bei einer Umbuchung - so die Buchungsklasse das erlaubt - werden € 50,00 fällig die vom Aufwand her durchaus gerechtfertigt sind.

 

Salopp gesagt: Sind 50 EUR für ein paar Tastendrücke auf einem Computer gerechtfertigt, die maximal weniger Minuten dauern? Wenn Ihr einen Job habt, wo man in so kurzer Zeit soviel Geld verdienen kann, dann lasst es mich wissen. Danach suche ich nämlich noch vergeblich. Selbst wenn man die "Human Resources" hinzuaddiert, die man dafür in der Regel in Anspruch nimmt (wenn man es nicht online macht!), und einen kleinen Betrag für den Vorgang im Buchungssystem ansetzt (der aber nicht hoch sein kann, denn eine Umbuchung "kostet" aus der Sicht eines Informatikers nun wirklich so gut wie nichts und die Server des Buchungssystems laufen egal ob die Umbuchung stattfindet oder nicht), sind vielleicht maximal 10 oder 15 EUR angemessen. Bei den 50 EUR kassieren sich die Airlines einfach einen netten Nebenverdienst, der es auch wieder einfacher macht, billige Tickets anzubieten, weil die Airlines wissen, dass ein Teil der Paxe umbuchen wird.

 

Es muss einem Kaufmann aber immer noch erlaubt sein, seine Preise und die Bedingungen dafür frei zu gestalten und den lokalen Marktverhältnissen anzupassen.

 

Dagegen sagt ja auch niemand etwas.

Geschrieben

@Skytruck

 

Du kannst noch so lange rummeckern und dich über vermeintliche unfähige Amtsrichter(innen) aufregen. Die Amtsrichterin hat sich nunmal bei ihrem Urteil an die Gesetze gehalten - denn Tatsache ist halt, dass es in Deutschland die §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt, die auch einem Kaufmann Grenzen setzen, die er bei seinen AGBs zu beachten hat. D.h. ein Kaufmann oder Unternehmen kann eben nicht Vertragsbestimmungen festlegen, wie es ihm in den Kram passt.

 

Der Gesetzgeber wollte auf diese Weise eine gewisse Chancengleichheit zwischen Otto Normalverbraucher und Unternehmen herstellen. Man mag über die Notwendigkeit dieser Vorschriften streiten und auch darüber, ob der Gesetzgeber auf die Weise auch immer sein Ziel erreicht. Aber vom Grundsatz her halte ich die Vorschriften für wichtig, denn welcher Otto N. könnte ansonsten gegen AGBs etwas ausrichten.

 

Und im konkreten Fall ist die Klausel der LH m.E. halt überraschend im Sinne des § 305c BGB und damit nicht Vertragsbestandteil geworden. Ob dies zur Folge hat, dass die LH rechtliche einwandfreie AGBs zukünftig benutzt und der Kunde dadurch durchweg höhere Preise wird zahlen müssen, ist eine ganz andere Frage, die aber hier nicht von der Amtsrichterin zu entscheiden gewesen ist. Diese hatte nur den konkreten Fall zu beurteilen.

Geschrieben

@ MAROBO es fallen zumindest höhere Buchhalterische Kosten an weil eine Rückstellung gebildet werden und anschließend wieder aufgelöst muss.

 

Die 17€ sind wie erwähnt VARIABLE Kosten. Dazu kommen natürlich die FIXKOSTEN die anfallen ob ein Pax auf der Mühle sitzt oder 100.

 

Es ist ja mehr als der Tastendruck auf dem Computer. Wer so rechnet ist alsbald pleite. Die € 50,00 handling beinhalten nicht nur die Kosten für die person die decn Computer clickt sondern auch den den Arbeitsplatz einschließlich Miete und Abschreibung, die EDV Kosten inkl back-up und den overhead. Nur die Vollkostenrechnung führt zu einem zumindest ausgeglichenen Ergebnis.

Geschrieben

@speedy - was ist den "überaschend" an einer Klausel wenn explizit unter 3.3.1 der LH AGB darauf hingewiesen wird das Tickets in der gebuchten Reihenfolge geflogen werden müssen?

 

Es wird ausdrücklich bei der Buchung auf die AGB hingeweisen, man bestätigt mit anclicken des entsprechenden Kästchens das man sie gelesen hat. Hat man sie nicht gelesen darf man doch anschließend nicht überascht sein, oder? Wenn ich die Klausel aber gelesen habe, kann ich doch anschließend nicht überascht sein das es nicht möglich ist tickets "rückwaerts" abzufliegen.

 

Das ist m.E. ein typisches Urteil nach dem Motto der kleine arme Verbraucher eggen den größen bösen Kapitalisten. Wer solche Urteile fällt sollte tunlichst nicht über Amerikaner lästern wo die Jury dem Moron der die Cruise Control im Winnebago anstellt und dann nach hinten geht um sich einen Kaffee zu kochen Schadenersatz zugesprochen wird weil nichts davon in der Beschreibung steht das man das nicht darf.

 

Schlimmer, hier ist es ja genau umgekehrt, es steht drin und wer dann doch verkehr buchgt bekommt auch nocht recht. Unmöglich.-

Geschrieben
es fallen zumindest höhere Buchhalterische Kosten an weil eine Rückstellung gebildet werden und anschließend wieder aufgelöst muss.

 

Noch nicht einmal die Kosten sehe ich. Da werden 100 EUR (als Beispiel) als Einnahme verbucht, die der Pax für einen Flug bezahlt hat. Auf irgendwelchen anderen Konten werden die Ausgaben für einen Flug gebucht, die aufgrund des nicht fliegenden Pax etwas niedriger sind als normal. Kein Buchhalter wird dafür extra Rückstellungen bilden und auflösen. Es sind ganz normale Buchungen, die anzahlmäßig die gleichen sind, ob ein Pax fliegt oder nicht, nur betragmäßig variieren sie etwas.

 

 

Die 17€ sind wie erwähnt VARIABLE Kosten. Dazu kommen natürlich die FIXKOSTEN die anfallen ob ein Pax auf der Mühle sitzt oder 100.

 

Jetzt redest Du aber schon wieder von den Kosten, die anfallen, ob ein Pax fliegt oder nicht. Nehmen wir an, die LH verkauft auf einem Flug CGN-MUC 100 Plätze zu 100 EUR. Aber keiner erscheint. Dann haben sie trotzdem 10.000 EUR eingenommen und fliegen leer nach MUC (immerhin muss die Maschine sicher noch weitere Einsätze von dort fliegen). Dann hat man 10.000 EUR als Einnahme und nur die Kosten für einen Leerflug nach MUC. Diese können nicht höher sein als die Kosten, die angefallen wären, wenn die Maschine mit 100 Paxen besetzt nach MUC geflogen wäre. Willst Du mir immernoch weiß machen, dass es anders ist???

 

Es ist ja mehr als der Tastendruck auf dem Computer. Wer so rechnet ist alsbald pleite. Die € 50,00 handling beinhalten nicht nur die Kosten für die person die decn Computer clickt sondern auch den den Arbeitsplatz einschließlich Miete und Abschreibung, die EDV Kosten inkl back-up und den overhead. Nur die Vollkostenrechnung führt zu einem zumindest ausgeglichenen Ergebnis.

 

Also wenn bei wem auch immer wirklich 50 EUR an Unkosten für eine solche Umbuchung anfallen, dann gehört da dringend jemand ins Management, der die Kosten in den Griff bekommt! Natürlich fallen gewisse Kosten für den Arbeitsplatz, die EDV etc. an, aber bei weitem doch keine 50 EUR. Ich hatte in meiner alten Firma teilweise auch mit externen Callcentern zu tun, die für uns gearbeitet haben. Wenn die für jeden entgegengenommen Anruf 50 EUR bekommen hätten, dann hätte es meine Firma nicht lange gegeben. Ich sage ja nicht, dass eine Umbuchung nur 10 Cent kostet, aber mit 10 oder 15 EUR wäre sie schon sehr teuer.

Geschrieben
was ist den "überaschend" an einer Klausel wenn explizit unter 3.3.1 der LH AGB darauf hingewiesen wird das Tickets in der gebuchten Reihenfolge geflogen werden müssen?

 

Dass sie in den AGB stehen, ist der Punkt! In den AGBs dürften nun mal nicht beliebige Klauseln stehen - egal ob Du Sie 1000mal bestätigst oder nicht. Solche Klauseln dürften eben unter anderem nicht überraschend sein. Wenn Du in einen Internetshop ein Flugzeugmodell für 10 EUR kaufst, wäre eine Klausel ebenfalls unwirksam, die besagt, dass der Verkäufer pro Auftrag eine Aufwandspauschale von 100 EUR in Rechnung stellt. In dem Fall wärst Du sicher froh, wenn jemand mit solchen Praktiken vor Gericht keine Chance hätte und Du die 100 EUR nicht zahlen müsstest, von dem Du nicht annehmen konntest, dass sie existieren. Bei den Flugtickets ist es ähnlich: Du bekommt (mal noch im Papierzeitalter gedacht) 2 Coupons, wenn Du einen Returnflug buchst - einen für den Hinflug und einen für den Rückflug. Da solltest es Dir überlassen bleiben, ob Du beide nutzt, nur einen von beiden oder keinen. Alles andere ist - zumindestens nach Meinung der Amtsrichterin, die ich gut nachvollziehen kann - überraschend. Wie wir ja gerade feststellen, entsteht der Airline ja kein Schaden dadurch, dass Du einen Flug verfallen lässt - im Gegenteil. Und noch abstruser wird es, wenn man bedenkt, dass keiner etwas sagt, wenn man einen Rückflug verfallen lässt, aber es nicht möglich sein soll, den Hinflug verfallen zu lassen.

 

Es ist natürlich schon klar, was die Airline damit erreichen will. Nur bedienen sich die Airlines dabei Mitteln, die einer rechtlichen Prüfung offenbar nicht standhalten - jedenfalls nicht in dem Fall.

Geschrieben

"Überraschend" ist ein juristischer Fachbegriff, dessen Definition etwas anderes meint als das, was der Laie darunter versteht. Überraschend ist eine Klausel nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht

 

Aber nachdem ich das Urteil nunmehr gelesen habe, muss ich mich insoweit korrigieren, als das Gericht die Klausel nicht als überraschend, sondern als unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Sinne von § 307 BGB eingestuft hat.

 

Nebenbei bemerkt könnte man die Klausel aber auch als überraschend einstufen, da ein Durchschnittsbürger, der sich Hin- und Rückflug kauft und nicht mit den Beförderungsbedingungen so wie wir vertraut ist, wohl kaum damit rechnen muss, in den AGBs eine entsprechende Klausel vorzufinden, nach der er den Rückflug nicht nutzen darf, wenn er nicht auch den Hinflug genutzt hat. Aber dies ist meine höchstpersönliche Meinung. Das Urteil stützt sich nicht auf diese Argumentation.

Geschrieben

@speedy - ich bin zwar kein Jurist aber als Kaufmann mit einer etwas längeren Wegstrecke und - wie Du siehst "pissed" was Juristen angeht habe ich schon ein gutes Urteilsvermögen. Hätte LH (oder ein reisebüro) dem Mann die beiden Tickets mit den Daten am Schalter so verkauft, dann wäre die Wendung in der Tat "Überaschend" und ich würde dem Urteil zustimmen.

 

Wer aber ein Ticket im Internet kauft und dann noch "über Kreuz", also schon damit dokumentiert das er sich etwas dabei gedacht hat, dem ist doch wohl zuzumuten das er sich die AGB auf die er hingewiesen wird auch durchliest. So weit unten steht die Klausel ja nicht und sie ist in verständlichem Deutsch geschrieben sowie sicherlich auch in anderen Sprachen abrufbar. Ich sehe hier einen Rechtsmissbrauch.

 

Komisch ist ja das Gerichte genau anders rum argumentieren wenn so ein kleiner Depp angeklagt wird. Dann hätte er auf einmal "wissen müssen das....." Oder bei unserem Steuerrecht, das wesentlich komplizierter ist als die LH AGB. Da gilt das dann auf einmal alles nicht mehr, oder?

 

@Marobo - müssig zu diskutieren ob die Kosten nun €40,00 oder 50,00 sind. Es gibt Fix-und variable Kosten aber übrigens keine Unkosten sondern nur Kosten.

 

Ein Firmenchef der in seinem Laden Unkosten zulässt gehört in der Tat gefeuert.

 

 

 

.

Geschrieben
@speedy - was ist den "überaschend" an einer Klausel wenn explizit unter 3.3.1 der LH AGB darauf hingewiesen wird das Tickets in der gebuchten Reihenfolge geflogen werden müssen?

 

Nimm es mir nicht übel, aber wenn Du keine Ahnung von Jura hast, solltest Du nicht unentwegt so über Leute herziehen, die dafür bezahlt werden, Gesetze anzuwenden, die sie a) nicht selbst gemacht haben und die B) Du offensichtlich nicht verstehst. Wir können gerne darüber streiten, ob bestimmte Gesetze sinnvoll sind oder nicht. sie sind aber nun mal da, und daran müssen sich auch Airlines halten und Richter müssen sie anwenden. Es gibt viele Gesetze, die ich für albern halte, aber sie sind nun mal da, und wenn es mir nicht gefällt, kann ich mir immer noch überlegen, ob ich auswandere. Müsste dann aber schon ein Stückchen weit weg sein, weil Verbraucherschutzvorschriften heute zumeist auf EU-Richtlinien beruhen....

 

Mit Deiner Logik wäre auch eine AGB-Klausel nicht "überraschend", in der es heißt, dass man nur eingecheckt wird, wenn man sich vor dem Check-In-Schalter nackt auszieht, dem Personal die Füße küsst, Handstand macht und ein lustiges Liedchen singt - wäre ja nicht überrachend, weil es in den AGB so drinsteht......

 

Fakt ist nun mal, dass AGB von Airlines, Reiseverasntaltern und Konsorten eine wahre Fundgrube für unzulässige AGB-Klauseln sind. Solche Klauseln werden bewußt verwendet in der Erwartung, dass wegen ein paar Euro schon niemand darauf klagen wird. Deshalb mein Beifall an jeden, der aus Prinzipi gegen solche unerlaubten Klauseln vorgeht und verhindert, dass die Rechnung der Verwender aufgeht. Und genau aus diesem Grund gibt es das Verbandsklagerecht, der auch den Verbraucherschutzorganisationen erlaubt, gegen entsprechende Klauseln vorzugehen.

 

Die Sache ist ganz einfach: Wenn eine Airline meint, dass solche Buchungen nicht möglich sein sollen, mag man in Herrgottsnamen die Tarifstruktur ändern und nicht mehr solche Billigtickets abgeben oder nur noch teurere one-ways verlaufen. Einen rechtlich billigenswerten Grund, warum die Airline eine vollständig bezahlte Gegenleistung verweigern können soll, wenn sie ihre Leistung entsprechend dem Markt anbietet, gibt es nicht. Wenn dann die Kalkulation nicht mehr aufgeht - c'est la vie, muss ich halt anders kalkulieren oder darf so etwas nicht mehr verkaufen. Für die Umsetzung kaufmännischer Entscheidungen sind aber nicht die Gerichte und die Gesetze da.

Geschrieben

@Skytruck

 

1.) Mit dem Hinweis auf die AGBs will LH sicherstellen, dass die Geltung der AGB allein schon an der fehlenden Möglichkeit der Kenntnisnahme für den Kunden scheitert. Nur der Hinweis allein bedeutet noch nicht, dass man deshalb als Kunde jede Klausel tatsächlich kennt. Ganz im Gegenteil dürften sich mit Sicherheit 99 % aller Otto Normalverbraucher die AGBs vor Vertragsschluss nicht durchlesen.

 

Niemand von uns wird daher dem Kläger hier unterstellen können, dass er genau diese Klausel auch vorher genau gelesen hatte oder nicht.

 

2.) Und selbst wenn er sie gelesen und anschließend den Vertrag geschlossen hatte, bedeutet dies noch lange nicht, dass aus einer ursprünglich unwirksamen Klausel eine wirksame Klausel geworden ist.

 

Wenn dem so wäre, dürften Juristen praktisch nie mehr Verträge schließen, weil in den meisten AGBs irgendwo Klauseln enthalten sind, die nicht gesetzeskonform sind. Und wenn Juristen und auch Otto Normalverbraucher trotz der Kenntnis von diesen Klauseln einen Vertrag abschließen, liegt doch einfach nur daran, dass sie im Zweifel keine andere Wahl haben. Von zwei Parteien, die als gleichwertige Partner einen Vertrag abschließen, könnte hier nur schwerlich die Rede sein - und daher gibt es die §§ 305 ff. BGB, um ein einigermaßenes Gleichgewicht zwischen den Parteien herzustellen.

 

Um es in deiner Lieblingssprache auszudrücken: Hier funktionieren nicht die Kräfte des freien Marktes, weswegen sich der Gesetzgeber gezwungen gesehen hat, entsprechende Regeln vorzugeben.

Geschrieben

@touchdown 99 -+ speedy - ich habe nie behauptet das ich Ahnung von Jura habe, wozu auch, wenn man einen Juristen braucht kann sie mieten. Ich bin über die Jahre zum Schluß gekommen das lieber zu lassen, kommt meistens billiger weil man selbst dann draufzahlt wenn man einen Prozeß gewinnt. Aber das nebenbei.

 

Ich provoziere hier bewusst weil mir auch die ganze Aussage nicht gefällt, wir sind überreguliert und zu einem guten Teil deswegen weil wir zu viele Juristen haben. Das ist in Europa so und in Amerika noch schlimmer. Wir werden bis ins kleinste bevormundet, wir sind als Verbraucher aber nicht alle dumme Kinder sondern erwachsene Leute die selber denken können.

 

Es mag ja durchaus Fälle gebemn wo das anders gelagert ist, das vorliegende Beispiel ist genau eines wo sich vermeintlicher Verbraucherschutz genau in das Gegenteil verkehrt. Aber da habe ich meinen Standpunkt schon hinreichend dargelegt. Ich bin jedenfalls froh einen Beruf zu haben in dem ich nicht kritiklos das ausführen muss was andere vorgedacht haben.

Geschrieben

AGB-Gesetzte (§§305-310 BGB) schützen den Verbraucher, nicht mehr und nicht weniger. Da ein Unternehmen nicht mit jedem Kunden einen Individualvertrag abschließen kann, gibt es einen Vertrag, der mit allen Kunden abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird vom jeweiligen Unternehmen bestimmt und würde immer zu dessen Gunsten ausgestaltet werden, wenn es keine Regelung über die AGBs geben würde. In den USA werden wesentlich mehr Verträge ausgehandelt (ein Kaufvertrag mit 18 Seiten ist da bei hochwertigen Gütern keine Seltenheit), weshalb das Land ein Paradies für Juristen ist; Handelkäufe werden übrigens in D im HGB geregelt. Gesetzte schützen oft beide Handelspartner, das sollte man nie vergessen, denn sie schaffen Rechtssicherheit. Überregulierung gibt es, ist aber auf vielen Gebieten dummes Gelaber von Politikern, die es besser wissen müßten. In D ist halt vorgeschrieben, wie hoch ein Balkon samt Geländer sein muß, in andere Staaten nicht, dafür muß der Erbauer im Schadensfall Millionen Schadensersatz leisten. Das war jetzt ne ziemlich simplifizierte Ausführung, macht aber den Sinn solcher Gesetzte klar.

Und wenn die Bundesländer nicht nur Streberinnen zu Richtern ernennen würden, wären da vielleicht auch ein paar Leute, die im Leben stehen und nicht alles nur aus Büchern kennen. Junge Richter sind fast immer weiblich und haben vom Leben keine Ahnung, das schreibe ich aus leidvoller Erfahrung, ich mußte mit solchen Leuten studieren.

Geschrieben
@touchdown 99 -+ speedy - ich habe nie behauptet das ich Ahnung von Jura habe, wozu auch, wenn man einen Juristen braucht kann sie mieten. Ich bin über die Jahre zum Schluß gekommen das lieber zu lassen, kommt meistens billiger weil man selbst dann draufzahlt wenn man einen Prozeß gewinnt. Aber das nebenbei.

 

Ich provoziere hier bewusst weil mir auch die ganze Aussage nicht gefällt, wir sind überreguliert und zu einem guten Teil deswegen weil wir zu viele Juristen haben. Das ist in Europa so und in Amerika noch schlimmer. Wir werden bis ins kleinste bevormundet, wir sind als Verbraucher aber nicht alle dumme Kinder sondern erwachsene Leute die selber denken können.

 

Es mag ja durchaus Fälle gebemn wo das anders gelagert ist, das vorliegende Beispiel ist genau eines wo sich vermeintlicher Verbraucherschutz genau in das Gegenteil verkehrt. Aber da habe ich meinen Standpunkt schon hinreichend dargelegt. Ich bin jedenfalls froh einen Beruf zu haben in dem ich nicht kritiklos das ausführen muss was andere vorgedacht haben.

 

Wird ja jetzt zum OT, aber dennoch ein paar Anmerkungen dazu:

 

1.) Dem gemeinen Jura-Student wird schon im ersten Semester klar gemacht, dass Recht und Gerechtigkeit leider zwei verschiedene Schuhe sind, die nicht zwangsläufig in einem Gerichtsurteil zusammenfallen müssen.

 

2.) Ausgangspunkt für die Überregulierung in Deutschland (da kann ich Dir nicht widersprechen) ist aber in den meisten Fällen die Politik, die ein Gesetz für erforderlich hält, und nicht der Fachmann in den Behörden.

 

3.) Auch Richter und sonstige Juristen haben wie alle anderen Berufsgruppen ihre Spielräume, in denen sie sich frei bewegen können. Im Übrigen machst du dir wohl etwas vor, wenn du glaubst, dass du als Unternehmer eine größere Unabhängigkeit hättest. Wie ich aus meinem Freundeskreis weiss, ist auch diese Spezies einer Vielzahl von Zwängen anderer Art unterworfen, wenn sie erfolgreich sein will.

 

 

@sman

Richter, die keine Ahnung vom Leben haben, hat es schon immer gegeben und wird es immer geben. Es gibt aber immer noch genügend Richter, die mit beiden Beinen im Leben fest im Leben stehen. Für Schwarzmalerei sehe ich also nicht wirklich Anlass.

Geschrieben

>>>(Vielleicht war sich die Fluglinie ihrer Sache so sicher, dass sie eine blonde Referendarin zum Amtsgericht schickte... und die ambitionierte Gegenseite den möglicherweise durchaus kompetenten Richter überzeugen konnte).

 

Als jemand, der selber mal als (wenn auch nicht blonder) Referendar bei FRA CJ taetig war, sei mir die Anmerkung gestattet, dass die obige Aussage eine absolute Frechheit ist.

 

1. arbeitet das gesamte Konzernjustitiariat einschliesslich der Referendare hochprofessionell und ist sich immer dessen bewusst, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist - deshalb werden dort die Felle nicht gefangener Baeren nicht verteilt.

 

2. spricht ueberhaupt nichts dagegen einen Referendar, der immerhin eine mehrjaehrige universitaere Ausbildung abgeschlossen hat und kurz vor dem 2. Examen steht, mit so einem Fall zu betrauen. Das ist gute Uebung in der Juristerei, nicht nur bei LH.

 

3. ist die Bewerbersituation bei FRA CJ so, dass man sich durchaus die guten Leute aussuchen kann. Selbst, wenn da mal blonde Referendarinnen dabei sein sollten, sind diese hochqualifiziert.

 

4. Frau Kuehnle ist in der Tat eine "durchaus kompetente Richterin", die immer wieder LH-Sachen zur Entscheidung hat und entsprechend kompetent in der Materie ist. Die Verhandlungen, in denen ich bei ihr die LH vertreten habe, sowie die Urteile, die ich von ihr gelesen habe, waren immer tiptop. Und nett ist sie auch ;-)

 

 

Anyway, in Zukunft bitte vorsicht mit solchen Ausfaellen.

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