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EU-VO 261/04 Passagierrechte: KEIN Geld bei Verspaetung


touchdown99

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Geschrieben

Um hier aufgrund der gehaeuften Fragen zu Entschädigung bei Verspätung mal mit der "Urban Legend" aufzuräumen, dass man da Schadensersatz bekommt - dem ist nach der VO 261/2004 nicht so (Geld gibt es nur bei Annullierung oder unfreiwilliger Nichtbeförderung (=Überbuchung)):

 

Passagierrechte bei Verspätung

 

Verspaetung um mindestens zwei Stunden

ueber eine Entfernung 1 500 km oder weniger:

- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhaeltnis zur Wartezeit

- unentgeltlich zwei Telefongespraeche oder Telexe oder Telefaxe oder e-mails

 

Verspaetung um mindestens drei Stunden

innerhalb der EU ueber eine Entfernung von mehr als 1 500 km /

von der EU in Drittstaaten ueber eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km /

von Drittstaaten in die EU ueber eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km:

- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhaeltnis zur Wartezeit

- unentgeltlich zwei Telefongespraeche oder Telexe oder Telefaxe oder e-mails

 

Verspaetung um mindestens vier Stunden

ueber eine Entfernung von 3 500 km und mehr:

- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhaeltnis zur Wartezeit

- unentgeltlich zwei Telefongespraeche oder Telexe oder Telefaxe oder e-mails

 

Verspaetung um mindestens fuenf Stunden

Fuer alle o.a. Fluege zusätzlich zu o.a. Leistungen (auf Wunsch des Fluggastes):

- Vollstaendiger Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen fuer nicht zurueckgelegte Reiseabschnitte, sowie fuer bereits zurueckgelegte Abschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den urspruenglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist,

- ggfs. in Verbindung mit Rueckflug zum ersten Abflugort zum fruehest moeglichen Zeitpunkt

 

Abflug erst am Tag nach der angekuendigten Abflugzeit

Fuer alle o.a. Fluege zusaetzlich zu o.a. Leistungen:

- Hotelunterbringung

- Transfer zwischen Flughafen und Hotel

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