touchdown99 Geschrieben 18. August 2005 Melden Geschrieben 18. August 2005 Um hier aufgrund der gehaeuften Fragen zu Entschädigung bei Verspätung mal mit der "Urban Legend" aufzuräumen, dass man da Schadensersatz bekommt - dem ist nach der VO 261/2004 nicht so (Geld gibt es nur bei Annullierung oder unfreiwilliger Nichtbeförderung (=Überbuchung)): Passagierrechte bei Verspätung Verspaetung um mindestens zwei Stunden ueber eine Entfernung 1 500 km oder weniger: - Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhaeltnis zur Wartezeit - unentgeltlich zwei Telefongespraeche oder Telexe oder Telefaxe oder e-mails Verspaetung um mindestens drei Stunden innerhalb der EU ueber eine Entfernung von mehr als 1 500 km / von der EU in Drittstaaten ueber eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km / von Drittstaaten in die EU ueber eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km: - Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhaeltnis zur Wartezeit - unentgeltlich zwei Telefongespraeche oder Telexe oder Telefaxe oder e-mails Verspaetung um mindestens vier Stunden ueber eine Entfernung von 3 500 km und mehr: - Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhaeltnis zur Wartezeit - unentgeltlich zwei Telefongespraeche oder Telexe oder Telefaxe oder e-mails Verspaetung um mindestens fuenf Stunden Fuer alle o.a. Fluege zusätzlich zu o.a. Leistungen (auf Wunsch des Fluggastes): - Vollstaendiger Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen fuer nicht zurueckgelegte Reiseabschnitte, sowie fuer bereits zurueckgelegte Abschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den urspruenglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, - ggfs. in Verbindung mit Rueckflug zum ersten Abflugort zum fruehest moeglichen Zeitpunkt Abflug erst am Tag nach der angekuendigten Abflugzeit Fuer alle o.a. Fluege zusaetzlich zu o.a. Leistungen: - Hotelunterbringung - Transfer zwischen Flughafen und Hotel
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