Falcon Geschrieben 22. August 2005 Melden Geschrieben 22. August 2005 Hallo zusammen, fuer meinen Rueckflug aus Griechenland hatte ich folgenden Flug gebucht: 20.08.2005 GV 6183 20:00 - 21:35 Corfu - Frankfurt Nach einem Telefonat mit meinem Reisebuero erfuhr ich zwei Tage vorher das der Flug auf Sonntag, 21.08.2005 um 02:40 verlegt worden ist. Das Sachestueckchen dieses Rueckfluges war das wir mit einer nochmaligen Verspaetung von ca. 1:20 Std um 04:00 nach Frankfurt abflogen, jedoch nicht mit der geplanten A321 von Aero Flight sondern mit einer 752 der Fischer Air Polska!!!! Das Interior dieser Maschine war in einem grausamen Zustand. ( Sizte wurden durch Klebeband zusammengehalten etc.) So nun meine Frage. Welche Schadenersatzforderungen kann ich gegenueber der Aero Flight gelten machen bzgl. der Verschiebung der Abflugzeit und den "Fliegerwechsel"???
touchdown99 Geschrieben 22. August 2005 Melden Geschrieben 22. August 2005 Ziemlich einfach: Keine. Bei Verspätung gibt es allenfalls Ausgleichsleistungen (Verpflegung, Hotel, Telefonat), aber keinen Schadensersatz. Wechsel der Fluggesellschaft: Da keine Pauschalreise (?) keine Ansprüche.
Tecko747 Geschrieben 22. August 2005 Melden Geschrieben 22. August 2005 Ich würde trotzdem eine Beschwerdeschreiben an den Reiseveranstalter schreiben. Vielleicht hast du ja Glück und erhälst einen kleinen (wirklich kleinen) Teilbetrag zurück!
Sabo Geschrieben 22. August 2005 Melden Geschrieben 22. August 2005 Da GV normalerweise viel für die Thomas Cook Gruppe fliegt stehen die Chancen nicht unbedingt besser :-) , aber probieren kannst du es trotzdem.
Ich86 Geschrieben 22. August 2005 Melden Geschrieben 22. August 2005 Aber immerhin wurde der Tag des Rückflugs verlegt
touchdown99 Geschrieben 22. August 2005 Melden Geschrieben 22. August 2005 Es gibt nicht für jede Unbequemlichkeit Geld. Schadensersatz setzt, wie der Name schon sagt, einen nachgewiesenen Schaden voraus, keine bloße Unbequemlichkeit. Für letztere gibt es rechtlich gesehen allenfalls Schmerzensgeld. Hierunter fällt typischer Weise ein vorverlegter Flug (Stichwort: entgangene Urlaubszeit), wenn dies im Rahmen einer Pauschalreise mehr als ein Tag ist.
Jet+Prop Geschrieben 23. August 2005 Melden Geschrieben 23. August 2005 Freu Dich doch!!! Ich wäre gerne mit der B752 der Fischer Air geflogen... Heutzutage wird an Allem rumgemeckert. Kannst ja das nächste Mal zurückschwimmen!
Falcon Geschrieben 23. August 2005 Autor Melden Geschrieben 23. August 2005 Freu Dich doch!!! Ich wäre gerne mit der B752 der Fischer Air geflogen... Heutzutage wird an Allem rumgemeckert. Kannst ja das nächste Mal zurückschwimmen! Was heisst da "rummeckern"??? Wenn ich AeroFlight buche, erwarte ich auch mit einer AeroFlight-Maschine zu fliegen...das ist das eine..und das zweite...wenn der Flug um 20:00 Uhr gehen soll und es dann acht Stunden später als geplant losgeht ...ist das für mich ein gewaltiger Grund rumzumekern...also komm mir nicht mit zurückschwimmen und so nen "Klugscheisser" -Misst!!! Nur weil du gerne mit der B752 zurückgeflogen wärst heisst das noch lange nicht das ich mich darüber auch freuen muss!!!
Jet+Prop Geschrieben 23. August 2005 Melden Geschrieben 23. August 2005 @ Falcon Was erwartest Du denn? Aero Flight hat Dich nicht sitzen lassen. Man hat eine Ersatzmaschine besorgt, um damit die Paxe in den Urlaub / wieder nach Hause zu fliegen. Ich kann Dir -auch hier im Forum- einige Posts nennen, bei Leuten, dei denen der Flug annulliert wurde und ein Ersatzflug die nächsten Tage angeboten wurde. Oder man "darf" kostenlos stornieren. Dem Geld darf man dann hinterherrennen... Wäre Dir das lieber gewesen? Ich saß auch schon mehr als 7 Stunden in Bergamo (delay auf 03:30 anstatt 20:30) und habe mich nicht beschwert. Ich war nur noch froh, daß man doch geflogen ist. In Moskau durfte ich ohne Infos mal 6 Stunden (auch nachts!) auf meinen Langstreckenflug warten... Ich kam nicht einmal aus dem Airport raus. Na und? Oder auch 33 Stunden delay mit einer bekannten deutschen Chartergesellschaft. Den Hotelgutschein gab es gleich, aber der nächste Tag wurde mit stündlich anderen Infos auch nicht gerade zum Urlaubstag. Was solls? Hauptsache doch noch nach Hause gekommen, die Nacht wurde bezahlt und noch ein wenig Sonne genossen, Essen umsonst und mehr Meer. Und das waren nur ein paar Fälle. Sicherlich regt man sich auf, ist vielleicht hundemüde und würde die Airline am liebsten der Bild-Zeitung melden. Aber noch lieber so, als mit defekten Fliegern starten. Was ist Dir also lieber? Mir kommt es so vor, als ob nach den neuesten EU-Regulationen jeder gleich klagen will... (Nicht auf Dich bezogen, sondern allgemein!!!). Kann man nicht mal beide Augen zudrücken und den Herrgott einen guten Mann sein lassen??? Es gibt im Leben wahrlich andere Probleme...
Gast Geschrieben 23. August 2005 Melden Geschrieben 23. August 2005 Mir kommt es so vor, als ob nach den neuesten EU-Regulationen jeder gleich klagen will... (Nicht auf Dich bezogen, sondern allgemein!!!). Kann man nicht mal beide Augen zudrücken und den Herrgott einen guten Mann sein lassen??? @ Jet+Prop dem kann ich nur zustimmen, sieht man ja anhand der vielen postings zu diesem thema.
Sabo Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 @DLH: Ich sehe das genauso, aber es ist halt typisch deutsch: ich habe dafür bezahlt (wahrscheinlich 49,99€ :-) ) und dann muss das alles laufen. In dem einen Thread wird sich beklagt, dass Charter nicht mehr so abenteuerlich ist wie früher (was auch daran liegt, dass die meisten hier jede Woche für 19,99€ in irgendeinem Flieger sitzen- logisch, dass es dann nix besonderes mehr ist) und jetzt hat man mal wieder n bisschen was abenteuerliches (offenbar Fluggerät und die Abflugzeit) und dann ist es auch wieder nicht richtig.
marco76 Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Wenn man über einen Reiseveranstalter gebucht hat, dann bucht man nicht eine bestimmte Airline, sondern nur die Beförderung an den gebuchten Reisedaten. Das allerdings möchten die wenigsten in Deutschland wahrhaben. Wie oft musste iich mir schon vor Kunden wegen diesem Thema den Mund trocken sabbeln. Sicher , lange warten will keiner. Aber was glaubst du machten im Frühjahr Ägyptenurlauber in Hurghada durch? Die mussten 24h und länger auf den Rückflug warten, weil es die lahmarschigen Bakschisch-Empfänger nicht auf die Reihe kriegen, Flugzeuge abzufertigen. Ich verstehe den Ärger nur zu gut, aber man sollte die Kirch im Dorf lassen.
lukifly Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 das steht sogar auf der homepage, dass da eine 752 fliegt. scheint, als haetten sie die kapazitaet in den sommerferien aufgestockt, halt nur nicht mit eigenem fluggeraet. irgendwann im september fliegt dann wieder ein A320. EDIT: https://www.flyaeroflight.net/buchung/buchu...;cal2=25.8.2005
USA Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 es hat doch niemand so getan als wäre etwas unglaubliches passiert, aber trotzdem kann man doch wenn gebuchte leistungen nicht so wie versprochen erbracht werden erwarten, dass einem eine kleine wiedergutmachung angeboten wird. ich denke beschweren darf man sich schon. und man kann hier ja auchnicht alle user über einen kamm scheren, wenn jemandem nicht wohl ist mit ner 757 mit geklebten sitzen zu fliegen kann man ihn nicht mit jemandem vergleichen der sich auch über eine ersatz 727 von irgendeiner afrikanischen dritte welt airline gefreut hätte, um mal was besonderes zu erleben. greetz, usa
Gast Fly_4U Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Naja, ich finde hier werden Äpfel mit Birnen verglichen... Okay, man kann erwarten, dass wenn das Ticket auf GV ausgestellt ist, auch GV den Flug durchführt. Durch Kapazitätsengpässe wird der Flug faktisch ja weiterhin von GV ausgeführt (da GV-Flugnummer), aber mit einem gecharterten Flugzeug der Fischer Air Polska. Da der User wieder heil in Frankfurt angekommen ist, hat Aero Flight ihren Beförderungsauftrag erfüllt - in den AGB´s, bzw. den ABB´s ist bei jeder Airline auch vermerkt, dass es aufgrund sonstiger Umstände (Kapazitätsengpässe, Wetter, Technik, bla bla) zu kurzfristigen Änderungen von Airline und Fluggerät kommen kann. Die Verspätung ist hingegen wirklich ärgerlich, ich musste selbst schonmal sieben Stunden auf meinen Flug von DUS nach PUJ warten. Aber: Lieber spät als nie! Denn Aero Flight hätte den Flug ja auch canceln können und je nachdem á la Ryanair hätte man ein dickes Problem gehabt, nämlich wie von Corfu nach Deutschland kommen. Klar, jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung - also auch auf Beschwerden. Nur kann er sich nicht darüber beschweren, dass Aero Flight ihn befördert hat (auf welche Weise auch immer) - oder wäre er lieber auf Corfu zurückgelassen worden? Nein. Hier auch noch von "Schadenersatzforderungen" zu sprechen finde ich dann doch überzogen, ist ihm ja weder ein Schaden noch ein Folgeschaden entstanden. Eine kurze Mail, in welcher er seine negativen Erfahrungen schildert dürfte ausreichen. Eine Stellungnahme seitens GV dürfte es wohl zumindest geben, vielleicht aus Kulanz auch die "Entschädigung", die faktisch nicht nötig wäre. Grüße aus Aachen, Flo
touchdown99 Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Wenn man über einen Reiseveranstalter gebucht hat, dann bucht man nicht eine bestimmte Airline, sondern nur die Beförderung an den gebuchten Reisedaten. Das allerdings möchten die wenigsten in Deutschland wahrhaben. Wie oft musste iich mir schon vor Kunden wegen diesem Thema den Mund trocken sabbeln. Das ist so nicht richtig. Es kommt darauf an, ob im Rahmen des Reisevertrages die Beförderung mit einer bestimmten Airline oder einem bestimmten Qualitätsstandard (nur "deutsche Airlines", nur "flugzeuge, die jünger als 5 Jahre sind", nur "Condor" usw. usw.) zugesichert wird oder nicht . Das ist auch eine Frage der werblichen Darstellung in den Katalogen usw. Bevor Konfusion aufkommt: Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen "Reisevertrag" (Pauschalreise) und "Beförderungsvertrag" (isolierte Flugbuchung). Was im konkreten Fall vorlag, wissen wir bis heute nicht (vermute mal, "Beförderungsvertag").
marco76 Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Ich kenne keine Reiseveranstalter der mit "wir fliegen nur mit deutschen Airlines" oder "unsere Partnerfluggesellschaften haben nur max. 5 Jahre altes Fluggerat" wirbt. Die Standard-Klausel lautet fast immer "Wir fliegen ausschliesslich mit renommierten Charter- und Linienfluggesellschaften". Aber das wollen die Leute ebensowenig verstehen wie die Klausel "voraussichtliche Flugzeiten" Jeder weiss es besser und hat Recht ! Ich weiss.... Aber wichtig ist eben, hat er den Flug direkt bei GV gebucht oder bei einem Reiseveranstalter im Rahmen einer Pauschalreise bzw. als Campingflug??? Hat er den Flug direkt bei GV gebucht, kann er in jedem Fall reklamieren.
touchdown99 Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Ich fürche, Du vermengst bei diesem Thema Deine persönlichen Ansichten mit den völlig abweichendenrechtlichen Tatsachen.... Wenn es so wäre wie Du sagst, dann gäbe es nicht zahlreiche Urteile genau zu diesem Thema im Zusammenhang mit "Reiseverträgen". Drei willkürliche Beispiele: LG Kleve, 17.8.2001 Az 6 S 120/01 "Sichert der Reiseveranstalter im Reiseprospekt die Beförderung mit dort einzeln aufgeführten deutschen Fluggesellschaften zu, so schuldet er die Beförderung mit einer dieser Fluggesellschaften auch dann, wenn in der Reisebestätigung eine Fluggesellschaft nicht genannt ist. Wird der Flug nicht mit einer deutschen sondern einer ausländischen (spanischen) Fluggesellschaft durchgeführt, kann der Reisende wegen einer wesentlichen Leistungsänderung vom Reisevertrag nach BGB § 651a Abs 4 S 2 zurücktreten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Reiseveranstalter in den Reisebedingungen das Recht zur Änderung der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten hatte, weil eine derartige Leistungsänderung für den Fluggast unzumutbar ist. " AG Hamburg vom 4.3.2004, Az. 4 C 378/02 "Der Reisepreis ist um 5% des auf den Rückreisetag entfallenden anteiligen Reisepreises zu mindern, wenn der Rückflug nicht mit der in der Reisebestätigung und in dem Flugschein zugesagten bestimmten Fluggesellschaft durchgeführt wird. Der Wechsel der zugesagten Fluggesellschaft ist nicht von einem Leistungsänderungsvorbehalt gedeckt." MERKE: Das wären bei einer Zweiwochenreise für 1.400 EUR 5% von 140,- EUR = 7,- EUR. AG Hamburg vom 21.11.2001, Az. 10 C 400/01 "Soll die Reise (ausweislich der dem Reisenden übersandten Flugtickets) von einer anderen als im Prospekt genannten Fluggesellschaft durchgeführt werden, hat der Reisende zu beweisen, daß diese einen schlechteren Standard hat, als die im Prospekt genannten Gesellschaften. Nur wenn dieser Nachweis erfolgt, ist die Beförderung mit der anderen Fluggesellschaft mangelhaft und der Reisende kann vom Vertrag zurücktreten." Und es stimmt auch nicht, dass es bei einer isolierten Flugbuchung einfacher wäre - weil es bei einer bloßen Flugbuchung ("Beförderungsvertrag") in der Regel nicht zu einer "Zusicherung" im rechtlichen Sinne kommt und die ABB entsprechende "Fluggerätwechsel-Klauseln" enthalten.
marco76 Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Zu den letzten beiden Urteilen: Hier nehme ich an, das um den Reiseveranstalter Öger Tours geht, der hat seinen Sitz in Hamburg. In seinem Katalog nennt Öger konkret seine Partnerairlines. Sollte der Kunde dann mit einer anderen Airline geflogen sein, verstehe ich die Rechtsprechung. Ob die Klage nun moralisch wegen Nichtigkeit gerechfertig war, ist eine andere Baustelle. Zum Urteil des LG Kleve (hier wird wohl der Branchen"-Freund" ALLTOURS der Schuldige sein). Hier ist Alltours selber schuld, jedes Jahr aufs Neue nennt man man im Preisteil die Airline und dazu die voraussichtliche Flugzeit. Somit, ist klar das einige Kunden es drauf anlegen und klagen. Wozu hat man schliesslich seine Rechtschutzversicherung?! Andere Veranstalter geben da nicht so eindeutige Versprechen ab. Es kommt natürlich auf den Richter an, ob er bereit ist, ggf. aus einer Nichtigkeit bzw. eines Formfehlers im Katalog , dem Kunden "sein Recht" zu geben.
Gast Badmax Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Letztens ist mir auch etwas ungeheuerliches passiert, ich wollte von Zürich nach Düsseldorf fliegen mit Air Berlin F100 optd. by ST Nach 8 Stunden flog ich dann aber mit DBA F100 optd. by ST eine Ungeheuerlichkeit ohnegleichens. Ich hatte wirklich Angst. Ich möchte mein Geld zurück.
Falcon Geschrieben 24. August 2005 Autor Melden Geschrieben 24. August 2005 Hallo zusammen, ich habe direkt bei GV gebucht, also handelt es sich hier um einen "Befoerderungsvertag". Wenn du um 04:00 morgens uebermuedet statt eines Airbusses eine 752 der Fischer Air Polska vor dir hast, du einsteigst und siehst in was fuer einen "erbermlichen" Zustand sich das Interior befindet, beim Starten du jede Bodewelle mitspuerst und anschliessend nach einer Coke fragst und du nur zwischen Wasser oder O-Saft waehlen kannst...finde ich das schon aergerlich und enttaeuschend...und man bedenke das mich dieser Flug keine 19 oder 49 EURO (wie weiter oben gemunkelt wurde) gekostet hat, sondern stolze 249 EURO (one way) !!!
LonOlli Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 ich kann ja deinen ärger verstehen, aber was mich stört sind solche sachen wie "beim start jede bodenwelle spüren". was ist denn das für eine aussage? als ob man die bei einer B757 mehr spüren würde als bei einem A321 oder was auch immer. und die 40sek bis zum abheben können nun wirklich nicht so schlimm sein. ich kann mich zum beispiel daran errinnern, dass sich hier leute über die von 4U geleasten B717 beschwert haben und diese als "altersschwache kisten" bezeichneten.... bis sie jemand darauf hinwies, dass diese viel jünger sind als die airbusse von 4U... sachlich bleiben, dann wird man eher ernst genommen...
Tecko747 Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Allerdings kenne ich auch andere, etwas (zumindest für mich) beunruhigerende Beispiele: Charterflug nach Ägypten --> geplant mit AeroLloyd, durchgeführt mit AMC Charterflug von Zypern --> geplant mit deutscher Charterairline, durchgeführt mit MEA
Falcon Geschrieben 24. August 2005 Autor Melden Geschrieben 24. August 2005 ich kann ja deinen �rger verstehen, aber was mich st�rt sind solche sachen wie "beim start jede bodenwelle sp�ren". was ist denn das f�r eine aussage? als ob man die bei einer B757 mehr sp�ren w�rde als bei einem A321 oder was auch immer. und die 40sek bis zum abheben k�nnen nun wirklich nicht so schlimm sein. ich kann mich zum beispiel daran errinnern, dass sich hier leute �ber die von 4U geleasten B717 beschwert haben und diese als "altersschwache kisten" bezeichneten.... bis sie jemand darauf hinwies, dass diese viel j�nger sind als die airbusse von 4U... sachlich bleiben, dann wird man eher ernst genommen... Mit dieser Aussage wollte ich nur sagen, das ich mich nicht errinern kann je mit einer anderen Maschine bisher beim Start so "durchgeschuettelt" geworden zu sein...hätte ich jetzt behauptet das Fahrwerk oder die Stossdaempfer waren nicht ok, wäre das mit Sicherheit eine unsachliche Aussage von mir gewesen, den ich bin kein Experte um dieses zu beurteilen, deshalb habe ich eine andere Wortwahl gewaehlt...aber egal, ein unruhigeres Gefuehl war es schon so extrem die auf und ab Bewegungen der Bodenwellen so Arg mitzubekommen...auch wenn das Gefuehl nur für wie du sagst 40 sec zu spüren war ;-)
Gast Badmax Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Allerdings kenne ich auch andere, etwas (zumindest für mich) beunruhigerende Beispiele: Charterflug nach Ägypten --> geplant mit AeroLloyd, durchgeführt mit AMC Und bei denen würde ich mich weigern einzusteigen. Wie sieht dass dann eigentlich aus? Muss ich da mitfliegen?
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