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airliners.de

Schwimmwesten-Klau?


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Geschrieben

Ich finde es schlimm dass es überhaupt NÖTIG ist, die schwimmwesten speziell zu sichern... das ist doch echt krank, sowas "mitgehen" zu lassen.

 

Wenn leute safetycards etc. sammeln hab ich ja noch verständnis dafür. ...aber schwimmwesten??

Geschrieben
Wenn leute safetycards etc. sammeln hab ich ja noch verständnis dafür. ...aber schwimmwesten??

 

Wobei man auch hier bei allem Verständnis zwischen "Besatzung fragen" und "einfach aus der Sitztasche mitnehmen" unterscheiden sollte. Letzteres ist "Entfernen sicherheitsrelevanter Ausrüstung", sprich Diebstahl, wenn auch der materielle Wert klein ist.

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Also, wenn eine Schwimmweste einfach mitgenommen wird, von den Verantwortlichen Leuten nicht bemerkt wird und dann auch noch zu einem Notfall kommt, wo diese Sicherheitsausrüstung dringend benötigt wird, hört der Spaß auf. Vorallem wenn man dann unter seinen Sitzt greift und seine Weste nicht finden kann. Deshalb ist es schon richtig, dass Leute, die Teile der Sicherheitsausrüstung einfach mitnehmen ordentlich bestraft werden.

 

Es gibt ja auch offizielle Möglichkeiten an Schwimmwesten heranzukommen. Wenn diese zum Beispiel abgelaufen sind und nicht mehr benötigt werden.

 

Auf meinem AB Flug im März FMO-ALC-AGP haben die FA´s auch während der Bodenzeit in ALC die Sicherheitsausrüstung kontrolliert. Da hieß es Füße hoch und die FA schaute unter "jedem" Sitz nach, ob die Schwimmweste noch vorhanden ist.

Geschrieben
Zudem gibt es solche Westen immer wieder zu kaufen, wenn das "Ablaufdatum" abgelaufen ist.

 

Klauen ist unverantwortlich. Ich gefährde damit möglicherweise Menschenleben und die Westen sind auch nicht billig.

 

Weiß jemand einen legalen Weg die Westen zu bekommen?

Werden die irgendwo verkauft?

Geschrieben

zur Taschenkontrolle:

 

BGS und Polizei werden einen Durchsuchungsbefehl benötigen. Aber bevor sich die potentiellen Diebe freuen:

 

Ihr landet ja in der Regel auf einem int. Flughafen, damit ist der Zoll ohne Durchsuchungsbefehl berechtigt alle Taschen zu kontrollieren.

 

Michael

Geschrieben
zur Taschenkontrolle:

 

BGS und Polizei werden einen Durchsuchungsbefehl benötigen. Aber bevor sich die potentiellen Diebe freuen:

 

?

Die Polizei, bzw. BPZ darf doch ohne weiteres die Taschen kontrollieren, z.B. bei der Durchsuchung von festgehaltenen Ladendieben in Kaufhäusern.

Geschrieben

Wenn ich genau wüsste dass derjenige den ich mir vorknöpfe eine Schwimmweste in der Tasche hat, würde ich auf den Durchsuchungsbefehl sch****, mit der Tatsache dass ich dann mit einer Anzeige wegen unbefugter Ergreifung der judikativen Staatsgewalt rechnen müsste könnte ich in diesem Moment sehr gut leben und würde es in Kauf nehmen, dass ist auch eine Form der Zivilcourage.

Geschrieben

Taschenkontrollen sind völlig legal; ein Blick ins Polizeigesetz des jeweiligen Landes oder des Bundes (Bundespolizei) beseitigt jegliche Unklarheiten. Auch der Blick in den Kofferraum stellt keinen Hausfriedensbruch dar, dazu gibt es sogar eine Entscheidung des BVGs.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, eine Schwimmweste mitzunehmen, einfach krank.

Geschrieben
Wie kommt man eigentlich auf die Idee, eine Schwimmweste mitzunehmen, einfach krank.

 

Leider ist der alte thread aus 2004/2005 damals gelöscht worden, Du würdest Dich wundern, wie einige (immer noch aktive aber in diesem thread sehr stille) user damals das als "habt Euch nicht so" und "ist doch nicht mein Problem, wenn die Airline die ersetzen muß" abgetan haben....

Geschrieben
Wie kommt man eigentlich auf die Idee, eine Schwimmweste mitzunehmen, einfach krank.

Dazu bedarf es keines besonderen Motivs, Nothammer kommen aus Bussen und anderen Verkehrsmitteln ja auch auch regelmäßig weg, glaub kaum dass diese geklaut werden weils an sowas mangelt.

Geschrieben

Ich seh des Entwenden von Schwimmwesten oder dieser Anleitungen für den Notfall ohne die Besatzung zu fragen als des selbe Vergehen, wie das unnötige Ziehen der Notbremse im Zug oder der unnötigen Benutzung eines Feuerlöscheres. Als Laie würd ich denken, dass des ein vergehen nach §145 StGB sein müsste (Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln).

 

Außerdem find ich des Entwenden von Schwimmwesten als eine rießen Schweinerei der entsprechenden Personen. Der nächste Pasagier könnte ja auf diese im Notfall angewiesen sein.

Geschrieben

in Flugzeugen sitzen aber keine Schüler, sondern meist Erwachsene, von denen man erwarten kann, daß sie besonnener und reflektierter handeln. Ich habe auch mal gesehen, wie eine ältere Dame das Besteck einpacken wollte und fragte, ob sie das in jedem Restaurant so handhabe. Die Dame hat mich nicht mehr angeschaut... Das sind alles Bagatellen, aber Schwimmwesten, Sicherheitskarten oder Taschenlampen mitnehmen, gehört nicht dazu.

Der § 145 StGB ist meist nur subsidiär und tritt gegeüber der Sachbeschdigung und den §§315 ff. StGB zurück.

 

Das sollte man auch nicht juristisch lösen, jeder müßte doch wissen, daß er damit das Leben andere Menschen gefährdet.

Geschrieben
Ich seh des Entwenden von Schwimmwesten oder dieser Anleitungen für den Notfall ohne die Besatzung zu fragen als des selbe Vergehen,...

 

Ich sehe dies ein wenig anders. Die Sicherheitsanweisung bekommst du vor jedem Flug gesagt (wenn man öfter fliegt kann man die eh auswendig) und somit ist es weit weniger schlimm wenn eine Security Card fehlt.

Aber wenn die Schwimmweste fehlt is das schon ein riesen Ding. Und überhaupt nicht mit den Security Cards zu vergleichen.

 

Gruss Oberst

Geschrieben

wir dürfen nicht von uns ausgehen, was bringt es dem gemeinen Passagier, wenn er eine Schwimmweste, aber keine Sicherheits-/Safety- Karte hat; klar dann machen die Flugbegleiter einen schlechten Job, aber was, wenn die in einem pathologischen Zustand bzw. Tod sind.

Geschrieben
wir dürfen nicht von uns ausgehen, was bringt es dem gemeinen Passagier, wenn er eine Schwimmweste, aber keine Sicherheits-/Safety- Karte hat; klar dann machen die Flugbegleiter einen schlechten Job, aber was, wenn die in einem pathologischen Zustand bzw. Tod sind.

?

Geschrieben
wir dürfen nicht von uns ausgehen, was bringt es dem gemeinen Passagier, wenn er eine Schwimmweste, aber keine Sicherheits-/Safety- Karte hat; klar dann machen die Flugbegleiter einen schlechten Job, aber was, wenn die in einem pathologischen Zustand bzw. Tod sind.

 

Um das "?" von Crewlounge noch mal zu verstärken: Was willst Du uns sagen?

 

Daß die FB Schuld sind, wenn jemand eine Safety klaut und die nicht sofort "nachgelegt" wird? Frag doch mal eher, ob nicht der A.rsch Schuld ist, der die klaut!

 

Und beim schreiben des zweiten Teils bist Du in pathologischen Zustand verfallen, oder?

Geschrieben

In jedem FLugzeug müssen eine gewisse Anzahl von Reserveschwimmwesten sein. Soviel ich wieß werden im Turnaround auf der Ausenstation aber die Schwimmwesten nicht gecheckt, nur Stichprobenweise, da das zu Zeitaufwändig wäre. Di emeisten Ditchings sind auch prepared Ditchinge, wodurch also früh genug auffallen würde wenn bei vollbesetzter Machine eine Weste fehlt...Trotzdem finde ich das klauen von Schwimmwesten einfach unmöglich und richtig dass es mit Strafe belegt wird! Ich habs sogar shcon erlebt das Gurte abmontiert und gefladert wurden! Kindershcwimmwesten und Infantbelts werden auch "gern" mitgenommen, so schnell kann man oft gar nicht schauen!

 

 

LG

OSFB

Geschrieben

@OSFB

Klar sind ditchings gelegentlich vorbereitet. Allerdings gibt es nur einen gewissen Anteil and Reservewesten und wenn du dann vorher eine "Gruppenreise von Meisterdieben" hattest, wirst du recht schnell merken, daß es cleverer gewesen wäre, nach jedem leg die Schwimmwesten zu checken.

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