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Hapagfly Überführungsflugangebot für die Hapagfly Experten


Crazyflyer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

 

vor einigen Tagen habe ich den Newsletter von Hapagfly bekommen, in dem stand, dass man einen Überführungsflug mit einer 737-800 miterleben könnte. Dieser Flug soll im Januar 06 stattfinden. Weiß jemand etwas von dem genauen Datum oder den Kosten, die auf einen zukommen??? Und ab wann kann man sich genau anmelden????

Ich hoffe es kann mir jemand von euch weiterhelfen.

 

Hier nochmal der Newsletterauszug:

 

Ein absolutes Highlight für jeden Flugzeugfan!

 

Begleiten Sie uns Ende Januar 2006 zum Flugzeughersteller Boeing nach Seattle und seien Sie dabei, wenn wir eine fabrikneue B737-800 für unsere junge und moderne Hapagfly-Flotte inEmpfang nehmen. Erleben Sie ein nicht alltägliches Flugerlebnis und nehmen Sie als bluemiles-Teilnehmer exklusiv am Überführungsflug nach Deutschland teil.

 

 

 

Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochenende!

 

MFG Crazyflyer

Geschrieben

Sag mal, wie kommst Du darauf, daß jemend mehr wissen könnte als was schon im Newsletter steht?

Melde Dich an und dann siehst Du was dann kommt.

Ich glaube HF will erst mal schauen was für Interesse überhaupt besteht, bevor es um Genauigkeiten geht.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

...habe gerade in meinen mails den Newsletter dazu gefunden.

 

5-Tages-Tour, Mitte März, Hinflug mit SAS, Hotelübernachtungen, Werksbesichtigung, Taufe des Flugzeugs und natürlich der Rückflug. Und das für "schlappe" 1.900,- EUR, 30 Plätze sollen angeboten werden.

 

Tja, für mich leider zu teuer :-(

 

Aber vielleicht hat ´ja jemand das Geld dafür übrig...

 

 

Gruß aus Detmold,

Mitch

Geschrieben

Uff das is ja leider etwas teuer geraten. Schade.

Würd mich schon sehr reizen. So ne Gelegenheit kriegt man schließlich sehr selten. Und 30 Leute in ner 737 sollten auch transatlantik ganz gut gehn.

Naja mal überlegen.

Geschrieben

ich frage mich wie das Tui versicherungsrechtlich regelt. Neuflugzeuge aus den USA werden normalerweise mit N-Kennung überführt und bekommen erst in Deutschland eine D-Kennung. Die Mitarbeiter und Piloten sind über die Tui ehe versichert - wahrscheinlich haftet sogar Boeing je nach Kaufvertrag. Aber wie sind Passagiere auf einem Überführungsflug versichert, insbesondere wenn das Flugzeug bei der Überführung keine D-Kennung hat. Der Typ 738 ist ja schon vom LBA bzw. der europäischen Zuslassungsbehörde zertifiziert, also kein neues Muster, was erst abgenommen werden muß. Inwieweit ist es erlaubt, zahlende Kunden mit an Board zu nehmen und wie sind dann die Versicherungsmodailtäten. Vielleicht kann jemand meine Fragen beantworten.

Geschrieben

Naja ich schätze mal die werden das als "Selbstkostenflug" darstellen.

Es kommt ja immer wieder vor das Ehrengäste auf diversen Überführungsflügen dabei sind. Und die 30 Pax wären dann quasi alle "Ehrengäste"

Geschrieben

@flyingDenn

Wenn das Wetter mitspielt, schafft man es mit der 738 nonstop. Bei uns ist die D-ABBC von BFI nach TXL nonstop überführt worden. Andernfalls wird in KEF zum tanken zwischengelandet.

Geschrieben

Ich hab sowas schon mal mitgemacht, wir hatten auch Gaeste an Bord . . .

Da gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen und Versicherungen, da kein kommerzieller Flug, wenn man allerdings Kohle dafuer nimmt . . . ?

Unsere Kiste war D registriert und wir flogen BFI-YFB-HAJ

Non-stop ist es mit mehr Leuten als 2 Piloten so gut wie nie zu schaffen ...

Geschrieben

@sman

Wo hast Du denn den Schmarrn her, dass Deliveries mit N-Reg. erfolgen ???? Nach Übergabe des Flugzeugs an den Eigner wird sofort umregistriert. Die Übergabe erfolgt in der Regel immer am Produktionsstandort. Das gilt sowohl für Boeing als auch für Airbus. Lieferung unter Herstellerkennzeichen sind eher die Ausnahme. HLF Flieger sind auf jeden Fall immer unter D-Reg. geliefert worden und mit HLF Crews geflogen. So wird es auch dieses Mal sein.

Geschrieben

Korrekt, das ist nichts anderes als während des Deliveryflight mit einer Art "roten Nummer" zu fliegen. Nach der Ankunft muss die Freigabe durch das LBA erfolgen.

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