LVR CLB Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Geschrieben 31. Oktober 2005 Hallo! Da ich einen bereits gebuchten 4U Flug MUC-CGN-MUC nächstes Jahr März wegen eines anderen Termins nicht antreten kann, wollte ich fragen, welche Möglichkeiten ich habe, um Geld zurück zu bekommen. Stornierungen sind ja laut ABB nicht möglich, aber dieser Flug (der zwar sowieso nur 34€ kostet, aber egal...) besteht aus einem "nur-tax-ticket" aus der Werbeaktion von 4U und einem 19€-ticket. Wäre es also möglich, als "no-show" die Steuern und Gebühren (also fast den ganzen Flugpreis) zurück zu bekommen? Dazu muss noch erwähnt werden, dass die Buchung auf meinen Vater läuft, der zusammen mit dem Rest der Family fliegen wird, nur halt eben ich nicht... Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte! Michi
bennie Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Geschrieben 31. Oktober 2005 bei 4U bekommst du die kompletten Steuern & Gebühren abzüglich 5€ Bearbeitungsgebühr wieder, wenn du den Flug nicht angetreten bist. Es reicht wenn du diesbezüglich eine Mail an zahlung@germanwings.com schickst.
LVR CLB Geschrieben 31. Oktober 2005 Autor Melden Geschrieben 31. Oktober 2005 Danke für die schnelle Antwort! Das mit der Rückerstattung geht also auch, wenn nur ein Teil der gebuchten Personen nicht fliegt, oder?
ML Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Geschrieben 31. Oktober 2005 Danke für die schnelle Antwort! Das mit der Rückerstattung geht also auch, wenn nur ein Teil der gebuchten Personen nicht fliegt, oder? Ja, das sollte gehen. Vom Prinzip her geht es ja darum die von der Fluggesellschaft nicht gezahlten Gebühren zurückzufordern. Ich würde da in der eMail an Germanwings einfach kurz schildern, dass eine Person leider nicht mitfliegen konnte und man daher für diese eine Person die Erstattung der Steuern und Gebühren beantragt.
djohannw Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Geschrieben 31. Oktober 2005 Das mit der Rückerstattung geht also auch, wenn nur ein Teil der gebuchten Personen nicht fliegt, oder? Definitiv. Auf unserer letzten Abteilungstour konnte zwei Kollegen kurzfristig nicht mit, also haben wir am Montag nach dem Flug die Erstattung der Steuern für beide per eMail beantragt und noch am selben Tag gutgeschrieben bekommen... Viele Grüße - Dirk
LVR CLB Geschrieben 31. Oktober 2005 Autor Melden Geschrieben 31. Oktober 2005 @ djohannw / ML: Danke für die Auskunft, das werd ich mal probieren! Michi
Gast Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Geschrieben 31. Oktober 2005 Und es geht übrigens nur NACH dem Flug. Ich hatte die Tage mal angefragt, ob ich nicht auch vorher schon stornieren kann und Steuern/Gebühren zurückerhalte (dann hätte ich nicht 3 Monate warten müssen). Antwort: Nein, erst nach dem Flugtermin.
taco Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Geschrieben 31. Oktober 2005 Falls vor August 2005 gebucht wurde, fallen die 5,- EUR Bearbeitungsgebühr für die Gebührenerstattung nicht an. Vielleicht kann jemand noch das genaue Datum posten, wann die AGB von 4U diesbzgl. geändert wurden?
Marobo Geschrieben 1. November 2005 Melden Geschrieben 1. November 2005 Der Stichtag ist der 17.08.2005.
LVR CLB Geschrieben 1. November 2005 Autor Melden Geschrieben 1. November 2005 Naja, ich hab leider nach dem 17.8. gebucht, aber egal...und, dass ich mit der Rückerstattung warten muss, hab ich mir eigentlich schon gedacht ;)
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