Sternchen Geschrieben 13. November 2005 Melden Geschrieben 13. November 2005 Hallo :) Ich habe gehört, das ich die Steuern und Gebühren zurückverlangen kann, die ich bereits gezahlt habe, wenn ich einen gebuchten Flug nicht angetreten habe. Ist das richtig so? Danke, Gruß, Sternchen :)
raoul Geschrieben 14. November 2005 Melden Geschrieben 14. November 2005 ja Phantom_der_Ope hat recht. Du kannst sie zurueckverlangen. Ob sie Dir allerdings erstattet werden, ist laengst nicht so eindeutig zu beantworten, wie Dir hier manche User weismachen wollen. Da gibt es Unterschiede zwischen den klassischen Linien-Carriern, Charter-Airlines und den LCC, zwischen den einzelnen Airlines untereinander, zwischen dem Versuch, die Steuern eines gesamten Tickets oder denen von einzelnen Flug-Coupons (in der Regel des Rueckfluges) zurueckhaben zu wollen und vielem anderen mehr... Zu beachten sind die verschiedenen AGB, die bisher schon vorliegenden Gerichtsurteile, die "Anrechnung" von vertraglich vereinbarten Erstattungs-Gebuehren oder etwa der Usus, dem haeufig billigeren R/T-Ticket-Preis den Preis eines meist sehr viel teureren O/W-Tickets gegenueberzustellen (wodurch Du z.B. bei einem LH-Ticket manchmal sogar rein rechnerisch fuer das Verfallen eines Rueckfluges noch etwas auf den schon gezahlten R/T-Ticket-Preis draufzahlen muesstest) usw usf. Also lass Dich nicht mit einem flapsigen "ja" abspeisen, sondern frage mit moeglichst vielen Infos ueber Deinen speziellen Fall ganz gezielt nach; die Experten hier werden Dir sicher mit Wonne weiterhelfen.
conrad Geschrieben 14. November 2005 Melden Geschrieben 14. November 2005 die Suchfunktion im Forum Locos hilft weiter.
Sternchen Geschrieben 14. November 2005 Autor Melden Geschrieben 14. November 2005 Nun ja, es sind zwei verschiedene Flüge, einmal mit der AB und einmal mit Ryan :)
Phantom_der_Ope Geschrieben 14. November 2005 Melden Geschrieben 14. November 2005 Im Falle von Ryanair werden dir von dem Gesamtbetrag der Rückerstattung nochmal 20 EUR Bearbeitungsgebühr abgezogen. Rückerstattung muß binnen 4 Wochen nach dem Flugdatum schriftlich bei Ryanair eingereicht werden. Air Berlin weiß ich nicht... @raoul ich war bloß müde gestern Abend.. ;-)
raoul Geschrieben 14. November 2005 Melden Geschrieben 14. November 2005 kein problem, phantom... klaert sich doch alles langsam aber sicher
ML Geschrieben 15. November 2005 Melden Geschrieben 15. November 2005 Air Berlin weiß ich nicht... Air Berlin geht auch, einfach ein Fax oder eine eMail an die Service-Adresse schicken, zusammen mit Buchungsnummer und kurzem Hinweis, dass man eine Erstattung beantragt, da man nicht fliegen konnte und dann sollte da eine Erstattung zu bekommen sein, dauert allerdings ein Weilchen...
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