viasa Geschrieben 18. November 2005 Melden Geschrieben 18. November 2005 Im Auftrag einer Person die mich angeschrieben habe, möchte ich diesen Text veröffentlichen. Fluglinie: Qatar Airways, geplanter Flug Wien-Doha (2 Erw+ 1 Kind mit 2 Jahren) eine Richtung Economy und eine Richung Business. Die (kürzere) Strecke Wien - Doha und retour kostet EUR 3.685,-- exkl. Taxen, Die (längere) Strecke (weil zusätzliche Teilstrecke) Wien – Doha -Abu Dhabi und retour kostest EUR nur EUR 2.840,-- also 800,-- EUR weniger. Auf telefonisches Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin bei Qatar Airways mit, dass bei Nicht-Insanspruchnahme der Teilstrecke Doha – Abu Dhabi in diesem Fall der Rückflug Wien-Doha GESTRICHEN oder der Mehrpreis über das Reisebüro in Rechnung gestellt wird. Nun gibt es für Dtld. ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 117 C 269/04), das das Recht des Fluggasts auf Verfall der Teilstrecken erlaubt (da der Airline durch die Nichtnutzung einzelner Strecken kein Nachteil entsteht). In Österreich gibt es kein solches vergleichbares Urteil. Was tun? bzw. was würde tatsächl passieren, wenn wir nun den günstigeren Tarif buchen, die Teilstrecke Doha - Abu-Dhabi verfallen lassen und dann von Doha nach Wien nach Hause fliegen wollen? Denn um Mitternacht auf dem Flughafen in Doha zu stehen und dann trotz (ohnehin teuer) bezahlten Fluges nicht nach Hause fliegen zu können ist doch ein sehr großes Risiko. Welche Vorkehrungen kann ich schon hier in Österreich treffen (außer einfach nicht fliegen)? Was raten Sie mir? Vielen Dank für Ihre Hilfe, Bitte nicht mir per PM oder E-Mail antworten, sondern hier im Forum. Für alle Nicht-User: dies ist eine äusserste Ausnahme, bitte kontaktiert mich ansonsten nicht mit solchen Wünschen. Thanks.
MH23 Geschrieben 18. November 2005 Melden Geschrieben 18. November 2005 ich hatte ähnliche Erfahrung mit MH wo VIE - KUL -BkK billiger war als VIE-KUL. Da ich nicht unbedingt nach BKK wollte habe ich dies vorab mit MH in Wien besprochen, da hieß es wäre schwer eine Lösung zu finden. Schlußendlich wurde mir geraten ich solle, wenn ich in KL bin, mit der Zentrale vorort sprechen. Notfalls wäre ich eben mit dem Outbound Flug zuerst nach BKK geflogen, noch immer wäre der Flug günstiger gewesen als die reguläre fair. Dort war alles dann kein Problem, man sah sofort dass ich nur bis KUL gekommen war, fragte ob ich (kostenfrei!) auf einen anderen Flug nach BKK umbuchen wollte (und das bei einem absoluten Low-Fare Ticket) und bestätigte anstandslos ohne weiteres Rückfragen meinen Flug nach Wien zurück. Solange ich keinen refund brauche, wäre das kein Problem. Allerdinghabe ich hier eindeutig Glück gehabt, vor einigen Jahren mit einem österr. Carriere nach Dresden, wo der Flug nach Leipzig billiger war (der ja über Dresden hüpft), wurde ich trotz mehrmaligem telefonische Rückfragen am Flughafen stehengelassen, mit der Begründung des Abfertigungspersonals " Wer versucht die Fluglinie zu betrügen ist selber schuld". Durch einiges Glück und ziehen einiger Fäden kam ich dann von Dresden via MUC nach VIE. Und das bei einem Ticket, das teurer war als die o.a. Langstrecke. Also ich befürchte dass es da keine allgemeingültige Regel gibt ;( Ich würde bei Quatar in Quatar anrufen und fragen, wie die zu dem Thema stehen.
MH23 Geschrieben 18. November 2005 Melden Geschrieben 18. November 2005 Okay, ich hab da grad ein bisschen Äpfel mit Birnen vermischt: Wien - Dresden - Leipzig wird ja als Dreiecksflug geführt und führt direkt zurück nach Wien von Leipzig. Trotzdem hätte man mir vorher nicht 2 mal sagen müssen dass das problemlos ginge..
Panzi Geschrieben 18. November 2005 Melden Geschrieben 18. November 2005 Fluglinie: Qatar Airways, geplanter Flug Wien-Doha (2 Erw+ 1 Kind mit 2 Jahren) eine Richtung Economy und eine Richung Business. Die (kürzere) Strecke Wien - Doha und retour kostet EUR 3.685,-- exkl. Taxen, Die (längere) Strecke (weil zusätzliche Teilstrecke) Wien – Doha -Abu Dhabi und retour kostest EUR nur EUR 2.840,-- also 800,-- EUR weniger. Auf telefonisches Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin bei Qatar Airways mit, dass bei Nicht-Insanspruchnahme der Teilstrecke Doha – Abu Dhabi in diesem Fall der Rückflug Wien-Doha GESTRICHEN oder der Mehrpreis über das Reisebüro in Rechnung gestellt wird. Nun gibt es für Dtld. ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 117 C 269/04), das das Recht des Fluggasts auf Verfall der Teilstrecken erlaubt (da der Airline durch die Nichtnutzung einzelner Strecken kein Nachteil entsteht). In Österreich gibt es kein solches vergleichbares Urteil. Was tun? bzw. was würde tatsächl passieren, wenn wir nun den günstigeren Tarif buchen, die Teilstrecke Doha - Abu-Dhabi verfallen lassen und dann von Doha nach Wien nach Hause fliegen wollen? Denn um Mitternacht auf dem Flughafen in Doha zu stehen und dann trotz (ohnehin teuer) bezahlten Fluges nicht nach Hause fliegen zu können ist doch ein sehr großes Risiko. Welche Vorkehrungen kann ich schon hier in Österreich treffen (außer einfach nicht fliegen)? Was raten Sie mir? Vielen Dank für Ihre Hilfe, Hmm da oben steht dass der Airline durch Nichtnutzung einzelner Segmente ja keine Schaden entsteht!! Hmm gerade in diesem Fall ist der Schaden welcher der Airline entsteht ja offensichtlich - nämlich genau 845 Euro! Warum dies jedoch so ist, ist eine gute Frage aber wer versteht schon die Preisgestaltung von Airlines :-)
martin.stahl Geschrieben 18. November 2005 Melden Geschrieben 18. November 2005 Schlicht und einfach Konkurrenz. Wohl gibt es auf der Strecke nach Abu Dhabi von Wien aus mehr Konkurrenz als auf der Strecke von Wien nach Doha, also ist der Preis nach Abu Dhabi günstiger, auch wenn dieser über Doha geht. Martin
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