V8-RBJ Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Hallo, wie schaut es eigentlich aus, wenn eine Airline einen Flug wegen schlechten Wetters nicht durchführen kann? Muss hierbei ein Ersatzflug eingerichtet werden oder reicht es, wenn man die Paxe einfach auf nachfolgende Flüge umbucht? Ich war nüämlic am Sonntag in GDN und mein Wizz Flug konnte wegen Nebels nicht durchgeführt werden. Die einzige Möglichkeit , die uns angeboten wurde war ein Rückflug am Dienstag...
iai-kfir Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 bescheidene frage: wie soll eine airline einen ersatzflug durchführen, wenn der ursprüngliche flug auf grund höherer gewalt nicht stattfindet? abgesehen davon versuchen die meisten airlines ihre flüge so nachzuholen, dass danach die rotation der flieger wieder stimmt.
V8-RBJ Geschrieben 6. Dezember 2005 Autor Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Naja, warum sie den durchführen soll? Vielleicht weil 150 Paxe am Airport stehen und nach Hause geflogen werden wollen?
Marobo Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Und wie sie ihn durchführen soll? Ganz einfach indem die Airline eine Maschine außerplanmäßig an den Airport schickt, sobald sich dort die Wetterbedingungen wieder gebessert haben. @V8-RBJ: Saßt Du letztlich wirklich zwei Tage in GDN fest? Hat Wizzair die Hotelübernachtungen übernommen? Wie viele der Paxe sind letztlich am heute geflogen? Die Maschine dürfte ja keine 150 freien Plätze mehr gehabt haben. Die rechtliche Situation ist m. E. die, dass die Fluggesellschaft grundsätzlich nicht zu einem Ersatzflug verpflichtet ist. Aber es gelten natürlich grundsätzlich zumindestens die Regelungen bzgl. Flugverspätung - also Hotelübernachtungen, Mahlzeiten etc. Alleine schon von daher hätte die Airline ein Interesse daran, nicht tagelang Hotels etc. zahlen zu müssen. Eigentlich müssten sogar die Regelungen für eine Flugannullierung zur Anwendung kommen, wobei das bei höherer Gewalt natürlich so eine Sache ist. Außerdem sind "Recht haben" und "Recht bekommen" zweierlei Paar Schuhe, was Airlines wie FR und W6 offenbar kaltschnäuzig ausnutzen. Man kann ja in DUB oder BUD (?) Klage einreichen, wenn man will... Ich war letztens in STN, wo auch aufgrund ganztägigem Nebels eine Reihe von FR-Flügen gestrichen wurden. Wie ich es mitbekommen habe, wurde den Leuten nur angeboten, kostenlos auf späteren Flügen zu fliegen - also keine sonstigen Erstattungen bzw. Hotelübernachtungen, obwohl man dazu eigentlich verpflichtet ist.
Hans Dampf Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Wenn die Kunden sich besser informieren wuerden, dann koennten die Airlines nicht auf der Nase herumtrampflen! Hier sind die europaeischen Fluggastrechte: http://europa.eu.int/comm/transport/air/rights/index_en.htm Bei Annulierung des Fluges muss die Gesellschaft selbstredent fuer diverse Sachen aufkommen. Je nach Verspaetung, u.U.: - Wahl zwischen Rueckerstattung Flugpreis oder anderweitiger Befoerderung - Notwendige Verplflegung plus Hoteluebernachtungen, Moeglichkeit zur Kommunikation (Telephonanrufe) PLUS die Verguetungen fuer Nichtbefoerderung. Etc, etc. Aber lest doch die Rechte selbst mal in aller Ruhe durch... Die Nummer der Aufsichtsbehoerde (aus der EU waehlbar) ist 00800 6 7 8 9 10 11.
V8-RBJ Geschrieben 6. Dezember 2005 Autor Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Ne, wir haben nur einen Tag im GDN festgesessen. Die Nacht von Sonntag auf Montag haben wir in Hotel verbracht und sind dann morgens mit dem Bus nach Hause gefahren. Am Flughafen meinte Wizz, dass sie uns nur auf einen anderen Flug umbuchen wollen. Für Hotekosten und sonstige Verpflegung mussten wir selber aufkommen. Ziemlich ärgerlich!
Tecko747 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Wenn die Kunden sich besser informieren wuerden, dann koennten die Airlines nicht auf der Nase herumtrampflen - Wahl zwischen Rueckerstattung Flugpreis oder anderweitiger Befoerderung - Notwendige Verplflegung plus Hoteluebernachtungen, Moeglichkeit zur Kommunikation (Telephonanrufe) PLUS die Verguetungen fuer Nichtbefoerderung. Es wäre schon wenn es so zutreffen würde wie du schreibst. Da schlechtes Wetter allerdings unter "höhere Gewalt" fällt, sieht es schon nicht mehr so gut aus. Dann läuft es vielen Hard-Lowcostern wie Ryanair folgendermaßen ab: Der Flug wird gestrichen: der Kunde hat die Wahl zwischen Rückerstattung des Flugpreises (toll!!) oder Umbuchung auf einen anderen Tag. Bis die 189 Paxe alle auf andere Flügebucht sind, kann es sein dass du ein paar Tage auf deinen Rückflug warten musst. Und wenn du gerade in einem exotischen Ziel wie z.B. Tampere in Finnland bist - ist auch die Heimreise auf eigene Faust mit Zug oder Mietwagen nicht einfach.
Anette Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Hi, na, da freu ich mich doch auf meinen Wizz-Flug am Freitag:-). Ich habe mir die Seite von der EU jetzt mal angeschaut und finde sie speziell in dem Punkt Haftung bei höherer Gewalt nicht ganz klar. In der Broschüre, die man sich ausdrucken kann, wird der EIndruck vermittelt, als müsse eine Airline auf jeden Fall bei der Annulierung eines Fluges zahlen. Gleich aus welchen Gründen. In den ausführlichen, offiziellen Dokumenten werden aber Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind, ausgeschlossen. Irgendwie verwirrend... Naja, hoffe mal, dass ich mich damit nicht mehr all zu intensiv beschäftigen muß...:-)
joBER Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Die eigentliche Frage ist doch viel mehr, ob schlechtes Wetter überhaupt als höhere Gewalt einzuordnen ist. Es ist ja nun nicht so, dass Schnee im Winter etwas besonderes wäre...
Marobo Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Außerdem ist spannend, wie es zu beurteilen ist, wenn Du einige Flüge gestrichen werden, andere dagegen durchgeführt werden - wenn auch teilweise mit Verspätung. So war es im oben beschriebenen Beispiel bei mir in STN. Es war übrigens der 21.11.2005. Ich denke spätestens da ging es einfach nur darum, die Umläufe und die Crewzeiten irgendwie zu retten und dann hat man einiges storniert. Oder einige Piloten hatten kein CAT-III. Aber höhere Gewalt wäre beides nicht, wenn pausenlos gelandet und gestartet wird - wenn auch etwas großzügiger gestaffelt aufgrund des Nebels.
Hans Dampf Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Es wäre schon wenn es so zutreffen würde wie du schreibst. Da schlechtes Wetter allerdings unter "höhere Gewalt" fällt, sieht es schon nicht mehr so gut aus. Tecko, wo steht denn das mit der hoeheren Gewalt? Ich habe bei den oben zitierten Rechten fuer Fluggaeste nichts ueber den Grund der Annllierung/Verspaetung erkennen koennen? Hab ich da was uebersehen?
Tecko747 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Genau das ist oft das Problem bei Flugstreichungen. Oft werden dem Passagier irgendwelche Märchen, oder zumindest nicht die ganze Wahrheit erzählt. Folgender Vergleich macht mich auch nachdenklich: - Wenn ich wegen schlechem Wetter zu spät zum Flughafen komm, interessiert das die Airline überhaupt nicht und mein Geld ist weg. - Wenn die Airline einen Flug wegen schlechtem Wetter streicht, bezieht sich die Airline auf höhere Gewalt und ich bin auch der Dumme.
Hans Dampf Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Tecko, was die Airlines einem erzaehlen sollte einen herzlich wenig interessieren! Wie auch schon vorgaengig diskutiert. Das Gesetz sieht meiner Meinung nach KEINEN Ausschluss fuer die Haftung von Airlines in solchen Faellen vor. Es kann ja auch nicht angehen, dass die Airlines einem einfach ueber Nacht stehen lassen und nicht fuer den Schaden aufkommen muessen. Verklag die Hunde halt! Auf jeden Fall: Bei groesseren Verspaetungen IMMER eine Bestaetigung einholen und dann von zu Hause aus in aller Ruhe die Forderungen PER EINSCHREIBEN an die Airline schicken. Falls das nichts nuetzt: Anwalt einschalten (fuer solche Faelle hat man ja eine Rechtsschutzversicherung!!!) und/oder den Konsumentenschutz einschalten.
Anette Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Also, ich bin mir ganz sicher, dass ich in dem Pdf mit dem eigentlichen Gesetzestext gelesen habe, dass die Entschädigungsleistungen nur dann greifen, wenn die Airline nicht alles Nötige getan hat, um die Annulierung zu vermeiden. Da wird auch explizit das Wetter genannt oder Sicherheitsfragen etc. Kann im Moment leider nicht nochmal nachschauen - irgendwie geht das pdf bei mir zuhause nicht auf. Aber das stand da definiv so - nur eben im Leaflet mit Passagierinformationen nicht.
Tecko747 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Tecko, wo steht denn das mit der hoeheren Gewalt? Ich habe bei den oben zitierten Rechten fuer Fluggaeste nichts ueber den Grund der Annllierung/Verspaetung erkennen koennen? Hab ich da was uebersehen? Doch doch, das steht in den EU-Texten. Bei wetterbedingten Flugstreichungen kannst du rechtlich nichts machen und mußt auf die Kulanz der Airline hoffen. Da hast du natürlich bei Ryanair sehr schlechte Karten.. Interessant wird es jedoch bei einem technischen Defekt der Maschine? So passierte es erst bei einem FR-Flug von Lübeck nach Glasgow. Der Flug wurde anulliert und die Passagiere könnten schauen wie sie noch Schottland kamen. Kann man einen technischen Defekt auch als "höhere Gewalt" einstufen?
Scycser Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 In einer Ausgabe von Frontal 21 ging man mal auf das Thema " technischer Defekt ist höhere Gewalt " ein. Es ging konkret um einen FR Flug von Reus nach HHN der 13 Stunden Verspätung hatte, weil das Flugzeug defekt war und das Ersatzteil eingeflogen werden musste. Ryanair wollte keinen Schadenersatz zahlen, weil ja höhere Gewalt im spiel war. Daraufhin wurden die Abgeordeten des EU Parlamentes gefragt, ob das im Sinne des Gesetzes sei. Dies wurde verneint, da es laut den Abgeordneten die Sache der Airline ist, das Flugzeug einwandfrei zu halten und man ja wohl "geschlampt" habe, wenn das Flugzeug kaputt gehe. Also würde ich sagen, bei technischem Defekt ist das ganze dann Auslegungssache des Richters, da man wohl bei FR und Co keine Kulanz erwarten kann.
Tecko747 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Geschrieben 6. Dezember 2005 Interessante Geschichte! Betrifft aber nicht nur FR. Sogar beim LH-Serviceschalter in München versuchte man mir zu erklären, dass ein technischer Defekt "höhere Gewalt" sei.
Gastro Geschrieben 9. Dezember 2005 Melden Geschrieben 9. Dezember 2005 Sorry, aber bei Wetterbedingten Flugstreichungen hilft hier auch kein schnell angeforderter Ersatzflieger! Wenn hier wirklich wegen Nebel nicht geflogen werden konnte, wird man die Ersatzmaschiene auch nicht benötigen, da die ursprüngliche ja wohl noch da ist! Ich finde es immer toll, wie alle Welt auf ihre vermeindlichen Rechte pocht, ohne auch nur weiter als bis zum eigenen Geldbeutel zu denken! Logische konsequez der Airline wäre, auch unter noch so cshlechten Wetterbedingungen zur Vermeidung finanzieller belastungen trotzdem fliegt und damit Paxe in Gefahr bringt. Ist das etwa wünschenswert? Das Beispiel mir den öffentlichen Verkehrsmitteln hinkt auch, oder seit wann ist es möglich die DB für Verspätungen und daraus resultierenden eventuellen Schäden für den Geschäftsmann (verpasster Termin etc.) zu Verklagen? Ich mag mich hier allerdings auch täuschen, aber ich finde das durchaus sinnvoll, nicht gleich wegen allem die Fluggesellschaft zum Regress gepresst wird....
FR737 Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Geschrieben 4. Mai 2006 Ich krame nochmal diesen alten Thread hervor mit einer neuen Erfahrung: Unser Morgenflug von Hahn nach Mailand-Bergamo wurde kurz vor der geplanten Boradingzeit gestrichen, weil angeblich der zu dieser Zeit herrschende Nebel der Maschine aus Bergamo die Landung unmöglich machte. Sie wurde laut Aussage des Ryanair Ticketdesks in Hahn nach CGN umgeleitet. Die Morgenmaschinen ab Hahn waren alle planmäßig gestartet. Und auch 30 min nach der Flugstreichung flogen alle planmäßigen Maschinen weiter, darunter auch Ryanair. Wir fragten nach, wieso denn die Maschine jetzt nicht von CGN nach Hahn überführt werden könne - das Wetter musste einwandfrei sein, was an den Bewegungen auf dem Vorfeld zu sehen war. Außerdem boten wir an, auch nach CGN zu fahren, um nach Mailand zu kommen und unsere Termine wahrnehmen zu können. Fakt: keine klaren Antworten, Ausflüchte, "Höhere Gewalt" als einziges Argument, einzige Möglichkeiten: Umbuchung auf einen anderen Flug (die folgenden BGY-Flüge waren fast alle voll) oder Erstattung des Flugpreises. Die Frage nun: ist es wirklich höhere Gewalt, wenn nur für eine kurze Zeit der Pilot nicht landen kann, aber kurze Zeit später das Wetter so gut ist, dass die Airline ohne weiteres die Maschine nach Hahn überführen und die Passagiere nach Bergamo transportieren könnte? Gibt es in diesem Fall rechtliche Möglichkeiten? fr737
lukifly Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Geschrieben 4. Mai 2006 Fakt: keine klaren Antworten, Ausflüchte, "Höhere Gewalt" als einziges Argument, einzige Möglichkeiten: Umbuchung auf einen anderen Flug (die folgenden BGY-Flüge waren fast alle voll) oder Erstattung des Flugpreises. Die Frage nun: ist es wirklich höhere Gewalt, wenn nur für eine kurze Zeit der Pilot nicht landen kann, aber kurze Zeit später das Wetter so gut ist, dass die Airline ohne weiteres die Maschine nach Hahn überführen und die Passagiere nach Bergamo transportieren könnte? Das ganze errinnert mich sehr an Ryanair... ... Ach, was fuer ein Zufall!
Lockheed Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Geschrieben 4. Mai 2006 If you pay peanuts, you fly with monkeys...
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