Zum Inhalt springen
airliners.de

Regelungen bei Gepäckverspätung/-beschädigung/-verlust


Marobo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kann hier mal jemand einen Überblick geben, welche Haftungsansprüche man gegen eine Airline hat, wenn Gepäck erst um einige Tage verspätet ankommt oder gar verloren geht?

 

Was ich bisher gefunden habe, ist: Bei verspätetem Gepäck ersetzt einem die Airline die Kosten für ersatzweise beschaffte "Toilettenartikel" (wie Zahnbürste, Zahncreme, Shampoo, Deo etc.) in voller Höhe und für gekaufte Klamotten in halber Höhe bei Vorlage der entsprechenden Belege. Ist das so und ist das Ganze betragsmäßig gedeckelt (abgesehen davon, dass es natürlich irgendwie sinnvoll zu begründen sein sollte)?

 

Bei Gepäckverlust haftet die Airline wohl für das Gepäck - also Koffer plus Inhalt. Gelten da immernoch die recht geringen Beträge von irgendwas um die 25 EUR pro Kilogramm? Selbst wenn man keine wertvollen Sachen im aufgegebenen Gepäck hat, dürfte ja so ziemlich jeder Kofferinhalt alleine schon deutlich mehr gekostet haben als 25 EUR pro Kilogramm, egal ob dort nun Jeans, Hemden, Blusen, Kleider oder was auch immer drin war. Hinzu kommt der Koffer, der ja auch noch Geld gekostet hat.

 

In den neuen EU-Fluggastrechten steht nichts von einer gewichtsabhängigen Regelung drin, sondern dass man bis zu 1000 SZR geltend machen kann, was dann etwa 1200 EUR wären.

 

Und wie sieht es mit Gepäckbeschädigungen aus? Kleine Kratzer etc. sind m. W. nicht versichert, aber anders wird es aussehen, wenn das Gepäck irreparabel beschädigt wurde. Dann dürfte einem auf jeden Fall der Zeitwert der Tasche, des Koffers, des Rucksacks etc. zustehen oder bei der ersten Verwendung auf einer Reise auch der Neuwert. Ist das so?

 

Ist es überhaupt zulässig, dass Airlines die Haftung auf einen Betrag beschränken, der unterhalb des Wertes quasi jedes aufgegebenen Gepäckstücks liegt (wenn diese gewichtsabhängige Regelung noch gelten sollte)? Naja, im Zweifel gibt es deswegen überhaupt Reisegepäckversicherungen.

 

Es wäre schön, wenn man jemand die Regelungen aufführen bzw. ergänzen könnte.

Geschrieben

Ich denke hier findest Du einige Antworten auf dein Fragen:

 

Quelle: Lufthansa

 

Haftung und Reisegepäckversicherung

Für Ihr Hand- und Obhutsgepäck sind Sie generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften ist durch Gesetze geregelt.

 

Wenn Ihr Flugschein vor dem 28.06.2004 gekauft wurde, so gelten die Bestimmungen des Warschauer Abkommens/Haager Protokolls sowie des Deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG).

 

Ist Ihr Flugschein am/nach dem 28.06.2004 gekauft, so finden die Bestimmungen der Montrealer Konvention Anwendung.

 

 

 

Bestimmungen nach Warschauer Abkommen/Haager Protokoll und dem Deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Bei internationalen Reisen ist die Haftung für Hand- und Obhutsgepäck auf 547 EUR bzw. 400 USD für Schadensregulierungen in den USA begrenzt.

 

Für aufgegebenes Gepäck entspricht die Haftung dem je nach Länderumrechnungsverordnung festgelegten Betrag, in Deutschland z.B. 27,35 EUR, in den USA 20 USD pro kg.

 

Bei rein innerdeutschen Reisen existiert eine personenbezogene Haftung. Hier beläuft sich die Höchsthaftung pro Reise und Reisendem für aufgegebenes und Obhutsgepäck/Reisekleidung zusammen auf 1.700 EUR. Anzahl und Gewicht der Gepäckstücke sind hier nicht ausschlaggebend.

 

Meldefristen

 

Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie direkt am Flughafen melden. Eine nachträgliche schriftliche Verlustmeldung ist jedoch auch möglich.

 

Bitte beachten Sie die folgenden Fristen

 

Gepäckbeschädigung und Teilverlust:

 

- internationale Flüge innerhalb von 7 Tagen nach Gepäckauslieferung

- innerdeutsche Flüge innerhalb von 3 Monaten nach Gepäckauslierferung

 

Totalverlust:

 

- internationale Flüge 2 Jahre

- innerdeutsche Flüge 3 Jahre

 

Ersatzanschaffung bei verspäteter Auslieferung:

 

- internationale Flüge 14 Tage

- innerdeutsche Flüge 3 Jahre

 

Ausschlaggebend für die Einhaltung der Fristen ist der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum bei Fax und e-Mail.

 

 

Bestimmung nach Montrealer Konvention

Für internationale und innerdeutsche Reisen ist die Haftung für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Teilverlust sowie eine verspätete Auslieferung von Reisegepäck kumulativ auf 1.000 Sonderziehungsrechte SZR (ca. 1.220 EUR) pro Reise und Reisendem begrenzt.

 

Meldefristen

 

Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie direkt am Flughafen melden. Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist jedoch auch möglich.

 

Bitte beachten Sie die folgenden Fristen

 

Gepäckbeschädigung und Teilverlust:

- innerhalb von 7 Tagen nach Gepäckauslieferung

 

Totalverlust:

- innerhalb von 2 Jahren

 

Ersatzanschaffung bei verspäteter Auslieferung:

- innerhalb von 21 Tagen nach Gepäckauslieferung

 

Ausschlaggebend für die Einhaltung der Fristen ist der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum bei Fax und e-Mail.

 

In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

 

Nur was bezahlt wird bei verspäteter Ankunft des Gepäcks konnte ich auch nicht finden. Das Gepäck wird jedoch in der Regel frei Haus zugestellt.

Geschrieben

Super, das hilft doch teilweise schon mal weiter. Demnach gelten inzwischen in solchen Fällen einigermaßen brauchbare Haftungsgrenzen. 1200 EUR würde ich für normales aufgegebenes Gepäck für ausreichend halten - auch bei Verlust. Vielleicht weiß ja noch jemand etwas zu dem anderen Punkt.

Geschrieben

Past jetzt nur indirekt hierhin, aber ich lese grade den Hinweis der LH auf eine Reisegepäckversicherung.

Die kann man sich im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der Sachen sparen, sofern man eine Hausratversicherung hat!

In der ist nämlich üblicherweise auch das Reisegepäck enthalten.

Geschrieben

Außerdem sind die Regeln bei Diebstahl so strikt, dass man sich die Reisegepäckversicherung sowieso sparen kann. Damit sie zahlt, muss man praktisch ununterbrochen das Gepäck im Auge haben bzw. Körperkontakt haben und dann kann man es sowieso nicht klauen.

Allgemein heißt es auch in Verbrauchermagazinen, dass diese Versicherung absolut unnötig ist.

 

Martin

Geschrieben
Außerdem sind die Regeln bei Diebstahl so strikt, dass man sich die Reisegepäckversicherung sowieso sparen kann. Damit sie zahlt, muss man praktisch ununterbrochen das Gepäck im Auge haben bzw. Körperkontakt haben und dann kann man es sowieso nicht klauen.

Allgemein heißt es auch in Verbrauchermagazinen, dass diese Versicherung absolut unnötig ist.

 

Martin

Genau so ist es.

Geschrieben

wie schauts aus wenn ich beruflich unterwegs bin und ich aufgrund von verspätetem Gepäck nicht fähig bin meinen Verpflichtungen nachzukommen und mir so meine Gage entgeht.

Habe ich dann Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des finanziellen Verlusts ?

Geschrieben

Nur so am Rande: Es soll schon vorgekommen sein, dass man jemandem am Körper getragenes Gepäck (Handtasche, Videokamera, etc.) gestohlen hat... Ausserdem ist oftmals auch Gepäck versichert, das sich im in einer (Hotel-)Garage geparkten Auto befindet - also durchaus nicht gänzlich unnütz!

Das mit der Hausrat muss ich mir allerdings mal genauer anschauen.

Geschrieben

lord hat geschrieben:

wie schauts aus wenn ich beruflich unterwegs bin und ich aufgrund von verspätetem Gepäck nicht fähig bin meinen Verpflichtungen nachzukommen und mir so meine Gage entgeht.

Habe ich dann Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des finanziellen Verlusts ?

 

Für Vermögensschäden oder Sachfolgeschäden wird kaum eine Airline haften. Das könnte ins unermeßliche ausweiten.

Es wird wie oben Beschrieben nach Warschauer Abkommen lediglich für Verluste oder Beschädigungen gehaftet zu den vorgegebenen Haftungsgrenzen. So auch in der Luftfracht.

Wenn man sich weiter absichern will, muß man eben eine Transportversicherung mit erweiterte Haftungen abschließen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...